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Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 17:29
von yoda
Varminter hat geschrieben:Wenn du schöne Fotos einer zerrissenen Steyr sehen möchtest, schau mal beim Lutz Möller rein.


Gibts da einen Link ? Finde es auf seiner Homepage nicht.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 20:13
von martin01
Währe mal gut wenn einem der Büchser der einem sowas verkauft das auch sagen würde...
So ein A..., jetzt kann ich das Ding nach Wien schicken?

Ich hab das überhaupt noch nie gehört das ein "Beschuss" Gesetz ist. Hat mir noch KEIN EINZIGER Büchser gesagt...
Man lernt nie aus...

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 20:36
von yoda
Schau mal ob irgendwo ein Beschusszeichen drauf ist, vielleicht auch von anderen Ländern.
Vielleicht hat noch keiner was gesagt weil die alle einen Beschuss hatten.
http://beschussamt.eu/beschussamt/haupt ... /index.php
http://beschussamt.eu/beschussamt/haupt ... p?lvl=2013

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 22:57
von Gumbar
martin01 hat geschrieben:hre mal gut wenn einem der Büchser der einem sowas verkauft das auch sagen würde...


Wenn die Reifen eines Gebrauchtwagens ziemlich runter sind sagt Dir das der Autoverkäufer ja auch nicht extra und ohne Pickerl wird die Karre schwer verkäuflich.

Etwas mehr an Eigenverantwortung und Wissen sollte man bei einem Waffenkäufer doch voraussetzen können.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 03:03
von Varminter
martin01 hat geschrieben:Währe mal gut wenn einem der Büchser der einem sowas verkauft das auch sagen würde...
So ein A..., jetzt kann ich das Ding nach Wien schicken?

Ich hab das überhaupt noch nie gehört das ein "Beschuss" Gesetz ist. Hat mir noch KEIN EINZIGER Büchser gesagt...
Man lernt nie aus...




Hat dir schon einmal ein Polizist gesagt, dass es ein Strafgesetzbuch gibt? :roll:

Oder ein Bauunternehmer, dass es eine Bauordnung gibt? :roll:

Warum sollte dir also ein Büchsenmacher einen Vortrag über das Beschussgesetz halten?

Man geht davon aus, dass erwachsene, mündige Staatsbürger wissen, dass es Gesetze gibt, die fast alle Lebensbereiche regeln und gerade als Waffenbesitzer braucht man eben gewisse Grundkenntnisse über die unser gemeinsames Hobby betreffende Waffengesetze und Verordnungen.

Mehr als Gesetze beschliessen und öffentlich verlautbaren kann der Staat auch nicht tun.

Diese Gesetze sind eigentlich dank Internet ziemlich leicht zu finden.

Hier:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011273

kannst du die gesetzlichen Grundlagen für den Beschuss nachlesen.

Hoffe, der Gesetzestext erklärt dir die Notwendigkeit des Beschusses.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 03:27
von Marc
Hallo!

Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.

Grüsse,

Marc

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 10:18
von trenck
Varminter hat geschrieben:Man geht davon aus, dass erwachsene, mündige Staatsbürger wissen, dass es Gesetze gibt, die fast alle Lebensbereiche regeln und gerade als Waffenbesitzer braucht man eben gewisse Grundkenntnisse über die unser gemeinsames Hobby betreffende Waffengesetze und Verordnungen.


Stimmt alles, dennoch ist es bei seriösen Waffenhändlern Usus, darauf hinzuweisen, wenn eine der angebotenen Waffen keinen gültigen Beschuss aufweist und daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als Sammlerstück taugt. Der Salberger in Lavamünd ist ein gutes Beispiel dafür:
http://www.salberger.at/Waffen/Preislisten/Militaersammlerwaffen.pdf

Bei manchen Sammlerwaffen kann das Nicht-Vorhandensein eines modernen Beschuss-Stempels ja durchaus wertsteigernd sein.

Trenck

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 10:52
von mgritsch
Marc hat geschrieben:Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.


im prinzip völlig korrekt.
insbesondere ein gewerblicher ist explizit in der pflicht:

Bundesgesetz vom 20. Juni 1951 über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen (Beschußgesetz)
§ 1. (1) Im Inland hergestellte Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, auf ihre Sicherheit zu erproben. Die Prüfungen sind grundsätzlich Einzelprüfungen. [...]
(2) Ebenso sind Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen, die bereits im Verkehr stehen, aber kein gültiges Beschußzeichen aufweisen, zu erproben. Das gleiche gilt für die aus dem Ausland eingeführten Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen, sofern sie nicht mit einem dem inländischen gleichzuachtenden ausländischen Beschußzeichen versehen sind.[...]

§ 3. Zur Vorlage der in § 1 angegebenen Gegenstände sind Erzeuger und Händler von Handfeuerwaffen verpflichtet.

§ 18. (1) Zuwiderhandlungen gegen jene Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund desselben ergangenen Verordnungen oder Bescheide, die die obligatorische Vorlage von Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile von Handfeuerwaffen und die Vorschriften über Funktionssicherheit, Gasdruck, Maßhaltigkeit, Kennzeichnung und Verpackung von Patronen für Handfeuerwaffen zum Gegenstande haben, werden, sofern nicht ein gerichtlich strafbarer Tatbestand vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit Geld bis zu 218 € oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft, auch wenn es beim Versuch geblieben ist. Hat der Täter vorsätzlich gehandelt oder wurde er wegen Übertretung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen oder Bescheide wiederholt bestraft, so können beide Strafarten nebeneinander zur Anwendung kommen.

(2) Die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Gegenstände können ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören, für verfallen erklärt werden.


wertsteigernd oder nicht, seriöser hinweis-usus oder nicht, ein händler der unbeschossene ware vertreibt steht mit einem fuß im kriminal und die ware ist von der beschlagnahmung bedroht.

aus irgend einem grund ist das aber wohl eher totes recht, hab noch von keinem fall gehört.
vielleicht weil die strafbarkeit noch nicht so lange in kraft ist? (oder wurde sie per 2002 nur von schilling in euro umgerechnet?)
§ 18 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 14:19
von yoda
Der Seidler hat einen 98k im Angebot da steht dabei "ohne gültigen Beschuß, rechtlich nur zu Sammel- oder für Dekorationszwecke erlaubt"

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 14:40
von mgritsch
ich weiß, sowas wird oft geschrieben.
ich kenne allerdings keine rechtsnorm nach der das irgendwie gültig wäre.

eine waffe ist entweder gebrauchsfähig dann hat sie beschossen zu sein, egal ob du sie tatsächlich benutzt oder nicht. du könntest ja jederzeit. verantwortlich ist der der sie dir verkauft (oder beim eigenimport du selbst). oder sie ist tatsächlich zur deko umgebaut und somit keine waffe mehr, dann entfällt die beschusspflicht.

sollte jemand eine andere gesetzesstelle/verordnung kennen - lasse mich gerne eines besseren belehren.
zitate von händlerangeboten gelten nicht als rechtsnorm :)

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 18:11
von Mauser98Lover
Varminter hat geschrieben:
Di 29. Nov 2011, 11:33
martin01 hat geschrieben:Wien UND Ferlach sind leider nicht grade ums Eck... schade

Das ändert nichts an den waffenrechtlichen Grundlagen, man kann Waffen auch zum Beschussamt schicken.

Wer nicht akzeptiert, dass beim Schiessen ein gültiger Beschuss Vorschrift ist, handelt wie jemand, der ein Auto ohne gültige Prüfplakete fährt und muss dann eben die rechtlichen Konsequenzen tragen.

MEIN Problem ist es dann nicht :!:
verstößt man nun also gegen das Waffengesetz oder ein anderes in diesem Falle relevantes Gesetz, wenn man eine unbeschoßene Waffe hat, mit der man nicht schießt?

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 18:12
von Mauser98Lover
yoda hat geschrieben:
Mi 30. Nov 2011, 14:19
Der Seidler hat einen 98k im Angebot da steht dabei "ohne gültigen Beschuß, rechtlich nur zu Sammel- oder für Dekorationszwecke erlaubt"
folglich also kann man den ja im Schrank stehen haben ohne gegen ein GEsetz zu verstoßen

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 18:17
von Mauser98Lover
Marc hat geschrieben:
Mi 30. Nov 2011, 03:27
Hallo!

Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.

Grüsse,

Marc
Ich glaube da reicht Typenbeschuß, also wenn der 50 Mosin Nagant 91/30 gewehre importiert, dann kann er einen beschießen lassen und damit hat sichs erledigt. Wenn ich mich irre bessert mich aus

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 20:17
von gewo
Mauser98Lover hat geschrieben:
Fr 17. Mai 2019, 18:17
Marc hat geschrieben:
Mi 30. Nov 2011, 03:27
Hallo!

Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.

Grüsse,

Marc
Ich glaube da reicht Typenbeschuß, also wenn der 50 Mosin Nagant 91/30 gewehre importiert, dann kann er einen beschießen lassen und damit hat sichs erledigt. Wenn ich mich irre bessert mich aus
Selbst wenn das so waere muss jede einzelne Waffe bestempelt werden

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 20:42
von cal22
Eine Waffe beschießen lassen? Wozu? Das Risiko geht wohl kaum eine Importeur ein. Wenns die anderen 49 theoretisch zerfetzen kann (wird wohl nicht der Fall sein) aber rein Rechtlich wird er wohl abgesichert sein wenn der die Waffen beschießen lasst.