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Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 23:40
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:ja, bin ich bei Dir ... bei privaten Unternehmen.
Bei der Post nicht --- die schließt das in den AGB NICHT aus.


hi

so ist es
wenn der transporteur waffen zum transport annimmt gibt es da kein problem deshalb

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Di 3. Apr 2012, 07:47
von pointi2009
eine Waffe wird immer als Paket verschickt und wenn mehr als 500,- Wert, dann musst es versichert schicken. Zusätzlich kannst noch angeben lassen, dass eigenhändig abgeholt werden muss. Dann bist versichert und das Paket muss der Empfänger abholen. "Dass es nicht immer so ist ok :D"

hab schon mehrere Waffen verschickt und nie Probleme gehabt mit der Post. Alle anderen Hanswurstenversandunternehmen haben ja Waffen + Waffenteile vom Versand ausgeschlossen.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Di 3. Apr 2012, 12:13
von Stickhead
Da ich weiß, dass die Post, auch wenns "persönlich" adressiert ist,
nicht immer alles genau dieser bestimmten Person übergibt, habe
ich mir angewöhnt, Waffen in die Hauptbestandteile zerlegt in zwei
Paketen (Lauf und Griffstück / Verschluss und Magazin) zeitversetzt
zu verschicken. Natürlich mit Pakettracking und persönlicher Zustellung.

Auf diese Weise hast du im Worst-Case die bestmöglichen Karten.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 00:15
von axolotl81
hi,

hätte eine frage zu dem thema.

wenn man eine waffe von privat kauft,die ab 18 ist, muss man dann nur einen altersnachweis schicken oder muss es der ganze ausweis,z.b. führerschein mit vollem foto,nummer und unterschrift sein?

schließlich muss man ja das alter nachweisen.
die identität stellt dann die post via einschreiben nach,oder?
möchte nämlich kein dokument in private hände geben,mit dem viel schindluder betrieben werden kann.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 00:42
von therion
Scan vom Ausweis per Email reicht.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 05:13
von raptor
gewo hat geschrieben:der einzige der dir dazu verbindliche auskuenfte erteilen kann ist dein (und nur DEIN) zustaendiger bearbeiter bei DEINER waffenbehoerde


Ein Beamter kann keinerlei verbindliche Auskünfte geben. Wenn etwas passiert, ist seine Meinung ein rechtliches Nullum. Für Verbindlichkeit braucht es einen formellen Bescheid einer Behörde.

Grundsätzlich kann man schon (als Privater!) Waffen per Versand verkaufen und rechtlich wie faktisch auf der sicheren Seite sein. Ich würde aber funktionswichtige Teile auf zwei Sendungen aufteilen und beide natürlich eingeschrieben (z.B. bei Pistole Lauf extra verschicken).

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 08:08
von gewo
raptor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:der einzige der dir dazu verbindliche auskuenfte erteilen kann ist dein (und nur DEIN) zustaendiger bearbeiter bei DEINER waffenbehoerde


Ein Beamter kann keinerlei verbindliche Auskünfte geben. Wenn etwas passiert, ist seine Meinung ein rechtliches Nullum. Für Verbindlichkeit braucht es einen formellen Bescheid einer Behörde.


hallo

jaein

im prinzip hast recht
eigentlich muesste man eine anfrage machen
eingabegebuehr bezahlen
und bekommt dann einen bescheid
die frage ist nur ob einem dann gefaellt was in dem bescheid steht

von daher habe ich das so nicht geschrieben

eine auskunft deines SB hat insoferne bedeutung als sie - wenn du sie als memo mit name datum uhrzeit mitschreibst - sehr wohl im falle eines problemes als nachweis dafuer anerkannt werden wird dass man versucht hat auskuenfte zu bekommen um die situation richtig rechtlich zu bewerten

und da der SB auch derjenige ist der ueber allfaellige waffenrechtliche konsequenzen fuer den LWB (mit)entscheidet ist es sicher der richtige weg ihn (oder sie) damit quasi ins boot zu holen


PS:
ich sehe den privaten versand ueberigens ned ganz so problemlos
aber ich bin kein jurist
kann mich auch irren
evt ist eh alles easy
und im RIS rumzusuchen hab ich dzt echt keine zeit

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 09:07
von Stickhead
Und für eine Auskunft über Waffenversand wirds mMn nie einen Bescheid einer Behörde geben.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 09:09
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Und für eine Auskunft über Waffenversand wirds mMn nie einen Bescheid einer Behörde geben.


hmmm

ist das so?
13,- eingabegebuehr und ab die post

was soll passieren?
irgendwas muessens reinschreiben

oder meinst steht dann da was wie "..kann kein gegenstand eines auskunftsersuchens sein .." ?

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 09:25
von Stickhead
Was steht im Bescheid drinnen? Herr x ist berechtigt, die Waffe von A nach B zu senden?
Ich glaub, da würds dazu eher irgendwann mal eine Verordnung vom BMI geben, als einen Bescheid.

Eine normale Anfrage wird sicher auch reichen. Wenn du eine schriftliche Antwort zurückbekommst, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wenn du keine Antwort bekommst, kannst du immer noch nachweisen (einschreiben!), dass du bemüht warst, die rechtliche Lage festzustellen.

Aber ich geh mal davon aus, dass man eine Antwort bekommt. Bei meiner Behörde geht das jedenfalls. Und zwar ohne Eingabegebühr (14,30).

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 10:31
von Schlesi
also ich hab meine Kat. B Waffe nach Kärnten verschickt, eigenhändig (!!) und eingeschrieben, per EMS, mit Rückschein oder so.. was soll noch passieren? Die Daten des Empfängers habe ich mittels Waffenpass und Anruf auf der zuständigen Behörde (in diesem Fall AB Wien) angefragt und mir wurde bestätigt dass das übereinstimmt. Also, was soll passieren? Wenn das Paket jemand fremder erhält, ist die Post dran. Wenn das Paket zurückkommt hab ich halt Pech gehabt und muss die Portospesen tragen, mehr kann aber nicht passieren. Versand sowieso nur per Vorkasse!

Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 10:43
von DerSchwede
Wenn alles gut geht stellt sich die frage ja auch garnicht ;)

Die frage ist, was passiert wenn die Herschaffen von der Post dein Pakerl verlieren/legen/schlampen ?

War's dann unsachgemäß im Sinne des Erfinders?

Wenn ich Kat. B nicht im Auto liegen lassen darf - kann ich mir nur schwer vorstellen das deine Behörde dann sagt - "ja wissns die Post - na macht nix"

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 10:55
von gewo
Schlesi hat geschrieben:. was soll noch passieren? ..


hi

zb dass der empfaenger sagt da war keine waffe im paket
was dann?

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 11:48
von therion
Sind doch reine Beweisprobleme. Wenn ich jemandem zwei Bohrmaschinen verkaufe und nach Zahkungseingang verschicke und nach einer Woche sagt der Besteller, er habe zwar ein Paket erhalten, jedoch ohne Inhalt, dann hat entweder die Post etwas falsch gemacht oder ich lasse es auf ein Verfahren ankommen.

Re: Waffenversand Privat zu Privat

Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 11:50
von gewo
therion hat geschrieben:Sind doch reine Beweisprobleme.


hallo

ja, eh
nur reine beweisprobleme ...

die frage ist dann eben was passiert

- nix ?
- doch was?

ich weiss es nicht, sorry