
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Mir ist das wurscht, wenns bei der Verwahrungskontrolle nach den verkauften Kat.C Waffen fragen, teile ich ihnen mit dass ich die Waffen, die ich nicht mehr besitze, an Personen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt haben, verkauft habe. Erinnern kann ich mich nicht mehr an die Namen und schriftlichen Vertrag gibt es nicht, obs die Waffen dann austragen oder nicht ist mir eigentlich egal. Ich habe mich jedenfalls an die Gesetze gehalten. Man kann doch nicht alles lückenlos dokumentieren und dem ZWR so einen "Sinn" geben wenns gesetzlich nicht vorgesehen ist 

- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1326
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
yoda hat geschrieben:Man kann doch nicht alles lückenlos dokumentieren und dem ZWR so einen "Sinn" geben wenns gesetzlich nicht vorgesehen ist
da bin ich vollkommen deiner Meinung!

Es is wie´s is.....
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
1++ @yoda
Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk
Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Von mir auch +1 an meister yoda. Recht er hat. 

Magnum mag man eben! 

Re: AW: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und
Schliesse mich Yoda auch vollinhaltlich an...
Bin gespannt, ob nicht registrierte Kategorie D Waffen künftig teurer gehandelt werden, wenngleich ich meine nie verkaufen würde.
Bin gespannt, ob nicht registrierte Kategorie D Waffen künftig teurer gehandelt werden, wenngleich ich meine nie verkaufen würde.
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Übrigens: Eine der wenigen Sachen, die beim ZWR funktioniert ist die automatische Meldung an die Behörde, daß die Grenze nach §41 überschritten ist - 3 Tage nachdem ich meinen Krempel eingetragen hatte, war schon ein Liebesbrief von der Polizei im Postkastl ...
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 127
- Registriert: Mi 1. Aug 2012, 15:38
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
@ Counterstriker
und jetzt?
was musst du jetzt machen bzw. wird die Verlässlichkeit in Frage gestellt?
und jetzt?
was musst du jetzt machen bzw. wird die Verlässlichkeit in Frage gestellt?
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Ich hab die Meldung schon vor Ewigkeiten gemacht und hatte damals schon mehr als 40 Schusswaffen. Aber anscheinend wurde damals die Anzahl im Akt nicht genau festgehalten sondern nur "mehr als 20". Jetzt meint das Amt, die Anzahl hätte sich verdoppelt, was natürlich nicht der Fall ist. Mal sehen wies weitergeht ... erstmal muß ich die exakte Anzahl bekannt geben und die müssen die Uralt-Akten ausgraben.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
hi
das wird sicher noch recht lustig alles ...
hatte gerade ein telefonat mit einem kunden dessen buechsenmacher aus oberoesterreich offenbar aus welchem grund auch immer alle seine flinten mit einem erwerbsdatum mai 2013 ins ZWR eingetragen hat, obwohl der kunde das nie beauftragt hat und er die flinte schon seit 2011 besitzt
offenbar hatte der die flinte mal zur reparatur dort gehabt und der haendler hat die waffendaten mit erfasst
das wird sicher noch recht lustig alles ...
hatte gerade ein telefonat mit einem kunden dessen buechsenmacher aus oberoesterreich offenbar aus welchem grund auch immer alle seine flinten mit einem erwerbsdatum mai 2013 ins ZWR eingetragen hat, obwohl der kunde das nie beauftragt hat und er die flinte schon seit 2011 besitzt
offenbar hatte der die flinte mal zur reparatur dort gehabt und der haendler hat die waffendaten mit erfasst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Mir ist auch aufgefallen, als ich ein Remington-Gewehr registriert habe, das dort bei der Modellangabe zahlreiche Vorderlader und sogar VL-Pistolen bzw. -Revolver gelistet waren. Das kann ja ein Debakel werden! @_@
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Gestern beim Erfassungsversuch hab ich MG42 und MG42 Deko gelesen, unter Hersteller Unbekannt glaub ich.
-
- .22 lr
- Beiträge: 9
- Registriert: Fr 17. Aug 2012, 10:23
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Nachstehend ein paar interessante Fragen und Antworten zur Waffenregistrierung,
herauskopiert vom .pdf des BMI:
Im Zusammenhang mit dem Ablauf der genannten Frist darf zu nachstehenden
Fragestellungen folgende Rechtsansicht mitgeteilt werden:
1. Müssen Schusswaffen der Kategorie C (Altbestand), die nicht bis 30.06.2014
rückerfasst worden sind, dennoch registriert werden?
Auch nach Ablauf der Rückerfassungsfrist unterliegen Schusswaffen der Kategorie C
(weiterhin) der Registrierungspflicht und sind daher bei einem ermächtigten
Waffenfachhändler registrieren zu lassen.
2. Können solche Schusswaffen (Altbestand) auch online mittels
Bürgerkarte/Handysignatur im ZWR registriert werden?
Diese Möglichkeit steht nach dem 30.06.2014 nicht mehr zur Verfügung. Die
Registrierung kann ausschließlich bei einem ermächtigten Waffenfachhändler
erfolgen.
3. Bekommt die Waffenbehörde im ZWR eine Nachricht über eine verspätet
durchgeführte Registrierung?
Eine solche Benachrichtigung der Waffenbehörde ist im ZWR nicht vorgesehen.
4. Ist eine verspätete Registrierung strafbar?
Eine verspätete Registrierung stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 51 Abs.1
Z.7 WaffG dar. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können auch die
Regelungen des § 45 VStG zur Anwendung gelangen.
5. Der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie C (Altbestand) hat seine Schusswaffe
nicht registrieren lassen und verkauft diese Schusswaffe nach dem 30.06.2014 an
eine Privatperson oder an einen Waffenfachhändler. Wie ist in diesem Fall
vorzugehen?
Das Unterlassen der Registrierung durch den Vorbesitzer stellt eine
Verwaltungsübertretung gemäß § 51 Abs.1 Z.7 WaffG dar. Eine Anzeigeverpflichtung
des Waffenfachhändlers oder des neuen Besitzers der Schusswaffe an die
Waffenbehörde besteht nicht.
Ungeachtet dessen, hat der neue Besitzer jedenfalls die Registrierung der
Schusswaffe im ZWR bei einem Waffenfachhändler vorzunehmen. Die Schusswaffe
wird auf den neuen Besitzer registriert.
Grüße
Raubwildjaeger
herauskopiert vom .pdf des BMI:
Im Zusammenhang mit dem Ablauf der genannten Frist darf zu nachstehenden
Fragestellungen folgende Rechtsansicht mitgeteilt werden:
1. Müssen Schusswaffen der Kategorie C (Altbestand), die nicht bis 30.06.2014
rückerfasst worden sind, dennoch registriert werden?
Auch nach Ablauf der Rückerfassungsfrist unterliegen Schusswaffen der Kategorie C
(weiterhin) der Registrierungspflicht und sind daher bei einem ermächtigten
Waffenfachhändler registrieren zu lassen.
2. Können solche Schusswaffen (Altbestand) auch online mittels
Bürgerkarte/Handysignatur im ZWR registriert werden?
Diese Möglichkeit steht nach dem 30.06.2014 nicht mehr zur Verfügung. Die
Registrierung kann ausschließlich bei einem ermächtigten Waffenfachhändler
erfolgen.
3. Bekommt die Waffenbehörde im ZWR eine Nachricht über eine verspätet
durchgeführte Registrierung?
Eine solche Benachrichtigung der Waffenbehörde ist im ZWR nicht vorgesehen.
4. Ist eine verspätete Registrierung strafbar?
Eine verspätete Registrierung stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 51 Abs.1
Z.7 WaffG dar. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können auch die
Regelungen des § 45 VStG zur Anwendung gelangen.
5. Der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie C (Altbestand) hat seine Schusswaffe
nicht registrieren lassen und verkauft diese Schusswaffe nach dem 30.06.2014 an
eine Privatperson oder an einen Waffenfachhändler. Wie ist in diesem Fall
vorzugehen?
Das Unterlassen der Registrierung durch den Vorbesitzer stellt eine
Verwaltungsübertretung gemäß § 51 Abs.1 Z.7 WaffG dar. Eine Anzeigeverpflichtung
des Waffenfachhändlers oder des neuen Besitzers der Schusswaffe an die
Waffenbehörde besteht nicht.
Ungeachtet dessen, hat der neue Besitzer jedenfalls die Registrierung der
Schusswaffe im ZWR bei einem Waffenfachhändler vorzunehmen. Die Schusswaffe
wird auf den neuen Besitzer registriert.
Grüße
Raubwildjaeger
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
ab 1.7. werden sehr viele, sehr unbescholtene und an sich sehr vernünftige Menschen von diesem Staat kriminalisiert werden. Dass mit dem Registrierungsbrimborium die Sicherheit im Lande erhöht und auch nur ein einziges Gewaltdelikt verhindert werden kann, glaubt hoffentlich keiner - außer vielleicht Politiker.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
stepic hat geschrieben:ab 1.7. werden sehr viele, sehr unbescholtene und an sich sehr vernünftige Menschen von diesem Staat kriminalisiert werden. Dass mit dem Registrierungsbrimborium die Sicherheit im Lande erhöht und auch nur ein einziges Gewaltdelikt verhindert werden kann, glaubt hoffentlich keiner - außer vielleicht Politiker.
Vorallem jene Menschen die sich mit Waffen und dessen Gesetzen nicht so intensiv auseinandersetzen wie wir in diesem Forum, wo sich Sportschützen und Jäger finden.
Es gibt genug Leute die irgendwo ein altes Gewehr vom Ururururgroßvater herumstehen haben und sich überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigen und
gar nicht wissen werden, dass sie eigentlich jetzt "Kriminelle" sind.