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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 07:36
von cas81
Norander hat geschrieben:Der Eintritt des Tod des Gegenüber wird dabei in Kauf genommen, ist jedoch nicht die Intention.

Um diese Diskussion, die nichts mit dem WP zu tun hat, hoffentlich ein bisschen einzudämmen:
Ich erinnere dich an dein voriges Posting, in dem du appellierst, dass nur Begriffe genutzt werden sollten, die man auch versteht;
Du beschreibst in dem Zitat bereits den Mord. Vorsatz beginnt nämlich genau da (ua in Kauf nehmen). Nennt sich Eventualvorsatz. Genau genommen ist Notwehr mit Todesfolge bloß gerechtfertigt Mord. Nicht immer, aber idR. Fakt.

Außerdem spielt das sowieso keine Rolle, denn eine G17 ist eine Waffe, wie auch eine Shadow und ein Auto ist ein Fortbewegunsmittel. Wozu ist erst mal egal, das ist bloß Motiv und nicht Zweck. Der Zweck wird aber durch das Motiv bestimmt. Das Motiv ist veränderlich und so kann auch das Fortbewegungsmittel zur Waffe werden. Deshalb ist es völlig unsinnig und erst recht irrelevant, an diesem Punkt anzusetzen.

Hier geht's doch nur noch darum recht zu haben und hierfür werden die größten Strohhalme aufgefahren. Ein paar wollen Waffen wie verteilte Zuckerl, ein paar so gut wie keine für Zivile, die meisten sehen den Sinn einer dezenten Regulierung, aber begrüßen den WP im Allgemeinen. Aber muss man denn immer bei allem einer Meinung sein? Nur weil jemand etwas anderes sieht, wird er nicht automatisch zum Feind und schlechten Menschen. Also prügelt euch doch nicht immer gleich, die Evolution hat uns Verstand geschenkt und trotzdem müss ma ordentlich markieren?! Bloß der nächste Thread zum Schämen. Hier bricht schon wieder die Tollwut aus, wegen einem WP für Jedermann, der nichts anderes als reine Fiktion ist. Und wegen so einem Schaß fliegen schon wieder die Fetzen? :roll:

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 07:47
von Martin P
cas81 hat geschrieben:Bloß der nächste Thread zum Schämen. Hier bricht schon wieder die Tollwut aus, wegen einem WP für Jedermann, der nichts anderes als reine Fiktion ist. Und wegen so einem Schaß fliegen schon wieder die Fetzen? :roll:


Wieso? Gerade der Norander und ich tauschen hier Argumente aus, es ist nicht untergriffig oder persönlich - dafür ist das Forum doch da? OK, unsere Grundsatzdiskussion ist ein wenig o. t. - bin schon wieder ruhig!

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 07:52
von cas81
Der Thread besteht nicht nur aus eurer OT- Diskussion und es driftet allgemein schon sehr ins "na wenn du zu dumm bist um zu verstehen..." und "ein Auto aber..." ab, seit etlichen Seiten. Wegen NIX! Schon wieder!

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 08:05
von gewo
es waere schon viel geholfen wenn fuer WBK inhaber die bedingung "nicht zugriffsbereit" beim waffentransport entfallen wuerde.

gerne auch
- mit dem ausdruecklichen verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe (das ergibt sich eh jetzt auch schon aus der rechtsliteratur, steht dzt aber im gegensatz zum gesetzestext, daher unklar) und
- ggf der einschraenkung dass die waffe keinesfalls sichtbar sein darf

das wuerde den transport der - ungeladenen - waffe am mann ermoeglichen der einem in der regel sicherer (vor verlust ect) erscheint und der in vielen faellen wesentlich angenehmer und zweckmaessiger ist wie das rumschleppen von taschen und koffern

DAS waere mal was das eine IV betreiben koennte
das wuerde echt was bringen - fuer die legalwwaffenbesitzer mein ich, ned fuer die IV ..... :violin:

der wunsch nach einem WP wuerde bei so einer transportregelung bei vielen waffenbesitzern weit in den hintergrund treten ...

die meisten wollen nur bequem transportieren koennen, nicht wirklich geladen fuehren

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 08:41
von Bourne
gewo hat geschrieben:es waere schon viel geholfen wenn fuer WBK inhaber die bedingung "nicht zugriffsbereit" beim waffentransport entfallen wuerde.

gerne auch
- mit dem ausdruecklichen verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe (das ergibt sich eh jetzt auch schon aus der rechtsliteratur, steht dzt aber im gegensatz zum gesetzestext, daher unklar) und
- ggf der einschraenkung dass die waffe keinesfalls sichtbar sein darf

das wuerde den transport der - ungeladenen - waffe am mann ermoeglichen der einem in der regel sicherer (vor verlust ect) erscheint und der in vielen faellen wesentlich angenehmer und zweckmaessiger ist wie das rumschleppen von taschen und koffern

DAS waere mal was das eine IV betreiben koennte
das wuerde echt was bringen - fuer die legalwwaffenbesitzer mein ich, ned fuer die IV ..... :violin:

der wunsch nach einem WP wuerde bei so einer transportregelung bei vielen waffenbesitzern weit in den hintergrund treten ...

die meisten wollen nur bequem transportieren koennen, nicht wirklich geladen fuehren

Da stimme ich Dir zu Gewo. Ich habe das bei der IV "für alle legalen Waffenbesitzer" damals auch angeregt, darauf aber nie eine Rückmeldung bekommen. Mich wundert es eigentlich, dass das nicht öfter kommt. Es würde nämlich einiges erleichtern und wäre sicher um vieles leichter umzusetzen als der WP. :think:

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 08:45
von Lindenwirt
Darf i mal blöd fragen, was wäre dann der Unterschied zum WP. (bis auf die Magazinsache)
Oder muss ich um einen Transport glaubhaft zu machen einen Grund angeben können, also nicht bloß "Spazierengehen" sondern "am Weg zum Schiessstand", "Waffengeschäft", etc.

EDIT: Glaub ich habs gefunden:
§7, Abs 3
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:01
von Mjoelnir
cas81 hat geschrieben:Hast du den Eindruck, dass ich mich gegen den WP ausspreche? Hast du die Seiten davor gelesen? Vielleicht liegt es wirklich daran, dass du dir schwertust... Ich beziehe mich nämlich auf die Aussage bezüglich der Angst.


Ja tust du, indem du nicht verstehst warum man JaKo Soldaten den WP geben sollte, da hapert es bei dir schon am Grundverständnis, deswegen ist eine Diskussion sinnlos. "Nicht dagegen zu sein" ist eindeutig zu wenig.

Und wenn man um die Angst der Mitmenschen auch noch diskutiert, umso mehr.

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:02
von Maddin
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es waere schon viel geholfen wenn fuer WBK inhaber die bedingung "nicht zugriffsbereit" beim waffentransport entfallen wuerde.

gerne auch
- mit dem ausdruecklichen verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe (das ergibt sich eh jetzt auch schon aus der rechtsliteratur, steht dzt aber im gegensatz zum gesetzestext, daher unklar) und
- ggf der einschraenkung dass die waffe keinesfalls sichtbar sein darf

das wuerde den transport der - ungeladenen - waffe am mann ermoeglichen der einem in der regel sicherer (vor verlust ect) erscheint und der in vielen faellen wesentlich angenehmer und zweckmaessiger ist wie das rumschleppen von taschen und koffern

DAS waere mal was das eine IV betreiben koennte
das wuerde echt was bringen - fuer die legalwwaffenbesitzer mein ich, ned fuer die IV ..... :violin:

der wunsch nach einem WP wuerde bei so einer transportregelung bei vielen waffenbesitzern weit in den hintergrund treten ...

die meisten wollen nur bequem transportieren koennen, nicht wirklich geladen fuehren

Da stimme ich Dir zu Gewo. Ich habe das bei der IV "für alle legalen Waffenbesitzer" damals auch angeregt, darauf aber nie eine Rückmeldung bekommen. Mich wundert es eigentlich, dass das nicht öfter kommt. Es würde nämlich einiges erleichtern und wäre sicher um vieles leichter umzusetzen als der WP. :think:


Was genau wird denn damit erleichtert ? :think:

Ich weiß nicht wie ihr den Transport handhabt, aber was "einfacheres" als eine Tasche, Rucksack oder einen Koffer wo Waffe, Munition, Gehörschutz usw. in einem verstaut sind gibt es doch nicht. Es wird doch gerade zu komplizierter, wenn die genannten Komponenten getrennt verstaut werden. Ja das Risiko eines Verlust ist damit etwas höher, aber bequemer ? Und wenn man mit dem Auto fährt ist auch das Verlustrisiko nahezu null. Bei Langwaffen fällt die Option ja sowieso weg...

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:16
von Glock1768
Hab alles in einem rangebag und dieses beim Transport im Fahrgastbereich ... Sprich nicht im Kofferraum ... Damit immer im Blick ...

Ich hab nur manchmal schon ein Holster am Mann, weil ich mich an Stand nicht halb entkleiden möchte ... Ich steige auf meinem Grundstück und Auto und direkt vorm Schießsstand aus. .. sollte also kein Thema sein

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:28
von Bourne
Maddin hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es waere schon viel geholfen wenn fuer WBK inhaber die bedingung "nicht zugriffsbereit" beim waffentransport entfallen wuerde.

gerne auch
- mit dem ausdruecklichen verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe (das ergibt sich eh jetzt auch schon aus der rechtsliteratur, steht dzt aber im gegensatz zum gesetzestext, daher unklar) und
- ggf der einschraenkung dass die waffe keinesfalls sichtbar sein darf

das wuerde den transport der - ungeladenen - waffe am mann ermoeglichen der einem in der regel sicherer (vor verlust ect) erscheint und der in vielen faellen wesentlich angenehmer und zweckmaessiger ist wie das rumschleppen von taschen und koffern

DAS waere mal was das eine IV betreiben koennte
das wuerde echt was bringen - fuer die legalwwaffenbesitzer mein ich, ned fuer die IV ..... :violin:

der wunsch nach einem WP wuerde bei so einer transportregelung bei vielen waffenbesitzern weit in den hintergrund treten ...

die meisten wollen nur bequem transportieren koennen, nicht wirklich geladen fuehren

Da stimme ich Dir zu Gewo. Ich habe das bei der IV "für alle legalen Waffenbesitzer" damals auch angeregt, darauf aber nie eine Rückmeldung bekommen. Mich wundert es eigentlich, dass das nicht öfter kommt. Es würde nämlich einiges erleichtern und wäre sicher um vieles leichter umzusetzen als der WP. :think:


Was genau wird denn damit erleichtert ? :think:

Ich weiß nicht wie ihr den Transport handhabt, aber was "einfacheres" als eine Tasche, Rucksack oder einen Koffer wo Waffe, Munition, Gehörschutz usw. in einem verstaut sind gibt es doch nicht. Es wird doch gerade zu komplizierter, wenn die genannten Komponenten getrennt verstaut werden. Ja das Risiko eines Verlust ist damit etwas höher, aber bequemer ? Und wenn man mit dem Auto fährt ist auch das Verlustrisiko nahezu null. Bei Langwaffen fällt die Option ja sowieso weg...

Ich fände es in manchen Situationen einfacher und sicherer, wenn man die Waffe auch (zusätzlich zur aktuellen Regelung) am Mann tragen könnte. Wenn ich noch schnell was zu essen holen will oder wenn ich zu einem Unfall dazukomme. Letzteres wird natürlich die Ausnahme sein, aber man weiß ja nie ...

Früher war das anscheinend so und es wurde von denen, die ich kenne, als einfacher empfunden. Man muss ja nicht, wenn man nicht will.

Ich trage die Waffe nach dem Schießen (wenn ich im Aufenthaltsraum sitze) auch lieber am Mann als sie in der Tasche zu verstauen.

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:39
von silverstar
mit dem ausdruecklichen Verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe ?
Wieder eine Unausgegorene Sache die uns LGW schikaniert ! Mag Vorgeladen ist "welches" problem ?
Ich leere sicher meine 20 ladestreifen nicht bevor ich zum Stand fahre um dann 10min später wieder mühsam 200 Stk auf die Ladestreifen aufzufummeln wegen ein paar "Helden " die alles verkomplizieren wollen!

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:41
von Jo_Kux
Glock1768 hat geschrieben:Ich hab nur manchmal schon ein Holster am Mann..

Holster alleine ohne Waffe....wen sollte das kratzen?

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:44
von cas81
Mjoelnir hat geschrieben:Ja tust du, indem du nicht verstehst warum man JaKo Soldaten den WP geben sollte, da hapert es bei dir schon am Grundverständnis, deswegen ist eine Diskussion sinnlos. "Nicht dagegen zu sein" ist eindeutig zu wenig.

Und wenn man um die Angst der Mitmenschen auch noch diskutiert, umso mehr.

Ich bin doch ausdrücklich für den WP bei Jako. Wie ich bereits geschrieben habe, soll primär nach abstrakter Gefährdung ein WP ausgestellt werden und die ist bei denen ja unzweifelhaft gegeben,wie auch bei Polizisten und einigen anderen. Wenn jemand nicht unter diese abstrakte Gefährdungsgruppe fällt, DANN soll sekundär, also individuell, auf die konkrete Gefährdung abgestellt werden ODER eben gleich WP für Hinz und Kunz unter bestimmten Voraussetzungen, wie das nun schon mehrmals genannte "Kurserl". Also nein, tue ich nicht und du könntest einfach sauber (zurück)lesen, oder nachfragen, anstatt mich derartig anzugehen.

edit: auf Seite 2 wirst du fündig.

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 10:57
von Bourne
silverstar hat geschrieben:mit dem ausdruecklichen Verbot des transportes vorgeladener magazine in einem raeumlichen naheverhaeltnis zur waffe ?
Wieder eine Unausgegorene Sache die uns LGW schikaniert ! Mag Vorgeladen ist "welches" problem ?
Ich leere sicher meine 20 ladestreifen nicht bevor ich zum Stand fahre um dann 10min später wieder mühsam 200 Stk auf die Ladestreifen aufzufummeln wegen ein paar "Helden " die alles verkomplizieren wollen!

Ruhig Brauner ... ;)

Ich würde in dem Fall sagen, geladenes Magazin in der Tasche ist okay, im Holster am Gürtel oder in der Seitentasche der Hose geht nicht. Dann wäre es ja wirklich fast wie beim WP. Also keine Verschlechterung zu jetzt, sondern nur eine Verbesserung, in dem man die KW ungeladen, nicht sichtbar zum Transport am Mann tragen darf. Natürlich geht das mit einer LW nicht, aber das ist beim WP das selbe. Da trägt man auch eine KW und nicht eine LW bei sich.

Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 11:10
von silverstar
Mit diesem Lösungsvorschlag kann man sicher Leben ! Nur sind das eben Denkanstösse ! Wer solls Umsetzen ?