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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 18:32
von wate
Glock1768 hat geschrieben:Danke ... Habe ich befürchtet ... D.h. ich habe die Wahl 3. Stück 21 Schuss Magazine für meine Glocks wegschmeißen oder alle meine Glocks auf Kat A zu melden ... Wegen einem Schuss :doh: ... Gekauft weil die Magazine einfach beim Wechsel leichter zu greifen sind ...


Wo liegt das Problem wenn alle Glocks auf Kat A gemeldet sind? Es gibt keine Pumpgun Regelung, der KAt A Platz ist ein Abstrakter, dh man kann, wenn das Magazin die dementsprechende Größe hat, die Waffe jederzeit als Kat B verkaufen und eine andere Waffe auf diesen Platz melden.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 19:03
von panhandle
.... nur das es eben diese Kat A Plätze nicht "extra" gibt...man "verliert" damit praktisch einen/mehrere Kat B Platz(e)....

siehe >> Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<

g
willi

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 19:06
von rupi
der eigentlich größte Witz an den ganzen Kat A Waffen ist ja dass die § 17 Ziffer 11 Waffen (<60cm) auch weiterhin einen Platz fressen obwohl sie selbst ohne Magazin schon Kat A sind

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 19:28
von sauersigi
panhandle hat geschrieben:.... nur das es eben diese Kat A Plätze nicht "extra" gibt...man "verliert" damit praktisch einen/mehrere Kat B Platz(e)....

siehe >> Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<

g
willi

D.h. man besitzt nur 10 Schuss Mags fürs Aug,
Ist Kat B und Bleibt Kat B.
Glock 17 mit Max. 20 Schuss Mag ist und bleibt ebenso Kat B. Sollte man Für vorgenannte Waffen allerdings Magazine mit grösser Kapazität besitzen und diese auch verwenden wollen, werden beide Waffen Kat A, vorausgesetzt man erfüllt generell die Besitzvoraussetzungen für Hicap Mags. Sind diese aus Altbestand, verliert man zwei Kat B Plätze an Kat A Plätze.
Kann man über diese Kat A Plätze dann frei verfügen und Kat A verkaufen/ kaufen? Sind diese Plätze nur an genau die Waffen gebunden die den Kat A Platz erst durch die Verwendung von Altbestands Hicap Mags verursacht haben?...
Darf man auch auf die Kat A Plätze auch Kat B melden...so nach dem Motto Kat A schlägt Kat B?
Sind Neu Wbk Besitzer nach 13.12.2019 auch bei Erfüllung der Edelsportschützen Auflagen auch in dieser Zwickmühle ?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 20:12
von panhandle
@sauersigi

Zu deinen Fragen habe ich hier auch keine Antwort(en) parat......konnte dazu auch nichts (zusätzliches) finden.

Ich glaube fast dass dieses Kapitel dann doch noch etwas unausgegoren ist.... lasse mich aber gerne - so hier jemand genauere Info's hat - des besseren belehren.

Bei dem "Wust" an Fragen, die hier auch nach dem vorliegenden Gesetzestext noch nicht einwandfrei/zweifelsfrei zu beantworten sind, ist ja zumindest die eingeräumte Frist (-13.12.19) ein "kleiner" Lichtblick das hier noch nachgebessert wird/werden könnte.

Als "letzte" Option hat sich die Behörde ja auch Ihrerseits ein "Türl" offen gelassen... so man es auch als solches verstehen sollte...?!?!?
siehe bezogen auf den 13.12.19 (§62 Absatz (21))

>> Sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen
zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, ist der Bundesminister für
Inneres ermächtigt, durch Verordnung einen späteren Zeitpunkt für das
Inkrafttreten festzulegen. <<

g
willi

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 23:51
von burggraben
Ich seh eigentlich auch keinen wesentlichen Nachteil die Glocks auf KatA zu melden. Was macht dir dabei Sorgen?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 00:36
von m_a_d
HI,

nicht vergessen, dass es nicht nur Kat A gibt, sondern Unterteilungen! Ev bekommt man ja keinen Kat A Platz sondern einen Kat A7 oder Kat A8 oder ...

Category A
– Prohibited firearms
1. Explosive military missiles and launchers.
2. Automatic firearms.
3. Firearms disguised as other objects.
4. Ammunition with penetrating, explosive or incendiary projectiles, and the projectiles for such ammunition.
5. Pistol and revolver ammunition with expanding projectiles and the projectiles for such ammunition, except in the case of weapons for hunting or for target shooting, for persons entitled to use them.
6. Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms, without prejudice to Article 7(4a).
7. Any of the following centre-fire semi-automatic firearms: (a) short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if: (i) a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of that firearm; or (ii) a detachable loading device with a capacity exceeding 20 rounds is inserted into it; (b) long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if: (i) a loading device with a capacity exceeding 10 rounds is part of that firearm; or (ii) a detachable loading device with a capacity exceeding 10 rounds is inserted into it.
8. Semi-automatic long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60 cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock or by a stock that can be removed without using tools.
9.Any firearm in this category that has been converted to firing blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic rounds or into a salute or acoustic weapon.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 09:30
von _Jack_
m_a_d hat geschrieben:HI,

nicht vergessen, dass es nicht nur Kat A gibt, sondern Unterteilungen! Ev bekommt man ja keinen Kat A Platz sondern einen Kat A7 oder Kat A8 oder ...


Davon kannst getrost ausgehen. Wirds net spielen, dass ich mein AR dann nach Meldung gegen ein M16 tausche :lol:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 09:55
von m_a_d
_Jack_ hat geschrieben:
m_a_d hat geschrieben:HI,

nicht vergessen, dass es nicht nur Kat A gibt, sondern Unterteilungen! Ev bekommt man ja keinen Kat A Platz sondern einen Kat A7 oder Kat A8 oder ...


Davon kannst getrost ausgehen. Wirds net spielen, dass ich mein AR dann nach Meldung gegen ein M16 tausche :lol:


Ich weiß eh - es war ein wenig (zu wenig?) sarkastisch formuliert, da die Frage weiter oben wo aufgetaucht ist :whistle:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 11:37
von susi
1.
Das heißt, nur der Eintrag Kat A5 würde mich berechtigen Hohlspitzmunition zu erwerben?

2.
Mich würde eine Antwort die hier mehrmals gestellte Frage interessieren, welchen Nachteil es wohl hätte, wenn ich eine Glock als Kat A melde.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 05:13
von Elyna
Meine Frage ist nach wie vor ob ein WP der dann einen Kat A Platz hat zum führen einer Kat B berechtigt?
Und weiters ob meine Kat A Glock mit 15schuss mag beim führen dann Kat B ist?
Beide Fragen sind separat von einander zu Betrachten.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:03
von gewo
Elyna hat geschrieben:Meine Frage ist nach wie vor ob ein WP der dann einen Kat A Platz hat zum führen einer Kat B berechtigt?
Und weiters ob meine Kat A Glock mit 15schuss mag beim führen dann Kat B ist?
Beide Fragen sind separat von einander zu Betrachten.


erste frage
keine ahnung


zweite frage
kurzwaffe wird nur bei ANGESTECKTEM HiCap magazin ( also ab 20 schuss ) zu Kat A

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:21
von susi
Ist jemandem irgendein Nachteil bekannt, der daraus entstehen würde, eine Glock als KAT A zu melden?

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:36
von sauersigi
susi hat geschrieben:Ist jemandem irgendein Nachteil bekannt, der daraus entstehen würde, eine Glock als KAT A zu melden?

es wird die Statistik ordentlich durchmischen, wenn jeder seine Waffen auf Kat A meldet.
ich lese schon die Schlagzeilen.....Die Österreicher bunkern Kriegswaffen etc...

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:40
von panhandle
Hi....
@susi

Soweit ich das hier allgemein geschriebene - und auch mit dem Waffg. in gegenüberstellung gesehene - richtig interpretiere, wäre es eben als "Nachteil" zu sehen, dass Dir eine Kat A Meldung (bezogen auf eine Kat B Waffe) eben diesen Kat B Platz "kostet".

Die "Meldung" eines HiCap Mags - die ja auch "Kat A repräsentieren" haben aber keinen Einfluss auf einen Kat B Platz, da sie ja nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen.

Desweiteren ( zumindest so sehe ich das ) ist/bleibt ja auch diese "vorerst" als Kat A "gemeldete "B Waffe" weiterhin "auch" eine B Waffe in verbindung mit einem "normalen" Mag.

g
willi