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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Papa Bär
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Papa Bär » So 19. Jan 2020, 13:51

doorman hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 13:43
Wie läuft das mit den Magazinen welche z.b. 19 Schuss Standard haben und ich eine Magazinerweiterung mit +3 drauf stecke?
Sind die dann Kat A und ich muss sie melden? Ich kann ja jederzeit die Erweiterung runter nehmen, dann wird’s ja kaum Kat B werden. Da müsste man ja laufend Magazine ummelden gehen?
Steht im ersten Posting auf der ersten Seite....
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von hasgunz » So 19. Jan 2020, 13:54

Soweit ich weiß wird der Magazinkörper selbst als Referenz genommen, darum bringen "Mag Blocks" rein garnix, weil zum Beispiel immer noch ein 30er Magazinkörper verwendet wird = 30er Magazin.
Somit müssten "externe" Erweiterungen für die Definition des Magazines selbst wurscht sein, ABER für die Pistole schon.
Auf gut deutsch:
17er Glock Magazin mit 5er Erweiterung = "17" schüssiges Magazin laut Recht, obwohl 22 Schuss fasst, darf aber nicht an eine Kat. B Waffe angesteckt werden, da sonst Verbotenes Material vorhanden ist, außer man ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand.

So hätte ich das mal verstanden. :?

LG
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 14:00

alfa15533 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 13:14
gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:34
hape hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:04

Wäre generell ein interessantes Thema. Auch wie das mit der Verbandsbestätigung für die Bewerbe mit großen Magazinen läuft, da ich hier den Knackpunkt eher sehe. Für den Sportschützen brauchst du eine entsprechenden Verein und 12x Schießen im Jahr.

@gewo oder Alle, die bei der Roadshow waren: Gibts hierzu etwas? Ist der sogenannte Edelsportschütze nun edel ;) oder sind mit 14.12 die Ausnahmen 17/1/7 und 8 in der Praxis nun eh Geschichte.
Fuer den 11b brauchst du drei bewerbe im jahr oder 12 trainings

Wer die bestaetigung fuer den hicap edelsportschuetzen ausstellen darf weiss ich nicht
Ich habe letzte Woche mal meinen SB auf der BH angeschrieben zwecks Sportschützenbestätigung...
Das ist zurückgekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,

Bestätigungen gemäß § 11b WaffG können nur vom „zur Vertretung [des] Vereines nach außen berufenen Organ“ ausgestellt werden (§ 11b Abs. 1 WaffG).
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/19 ... OR40211240
Ok
Falsch formuliert

Die frage ist welche vereine die hicap bestaetigung ausstellen duerfen
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von martin » So 19. Jan 2020, 14:02

Papa Bär hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:42
Also ein einmal als 11b Schütze gekauftes HiCap ist danach für immer Altbestand?
Sehr interessant...
Wenn die Waffenbehörde eine Bewilligung für eine verbotene Waffe erteilt "kann" diese lt. §17 Abs. 3 auch befristet oder an Auflagen gebunden werden. Der Sportschütze nach §11b hat unter bestimmten Voraussetzugnen einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, ob im jeweilligen Fall Auflagen erteilt werden liegt dann im Ermessen der ausstellenden Waffenbehörde.

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat im Jahr 2016 eine Ausnahmebewilligung (ohne 11b) erteilt und auf die ursprüngliche Begründung des Antragstellers wie folgt eingeschränkt:
VGW-103/048/7735/2015 hat geschrieben:Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und dem Beschwerdeführer auf die Dauer seiner Teilnahme als Schütze und seiner Funktion als Wettkampfrichter an internationalen Bewerben im „C.“ und „W.“ eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs 3 WaffG zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie A „Typ Winchester Baujahr Modell 1897 bzw 1912 (Waffensystem 1893/97), Kaliber 12/70“, erteilt. Dahingehend ist die Waffenbesitzkarte zu erweitern.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 14:06

hasgunz hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 13:54
Soweit ich weiß wird der Magazinkörper selbst als Referenz genommen, darum bringen "Mag Blocks" rein garnix, weil zum Beispiel immer noch ein 30er Magazinkörper verwendet wird = 30er Magazin.
Somit müssten "externe" Erweiterungen für die Definition des Magazines selbst wurscht sein, ABER für die Pistole schon.
Auf gut deutsch:
17er Glock Magazin mit 5er Erweiterung = "17" schüssiges Magazin laut Recht, obwohl 22 Schuss fasst, darf aber nicht an eine Kat. B Waffe angesteckt werden, da sonst Verbotenes Material vorhanden ist, außer man ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand.

So hätte ich das mal verstanden. :?

LG
Das wurde nicht besprochen

Ein educated guess auf basis der anderen getroffenen ( ich habe den eindruck tw. Schnell-) entscheidungen vor ort:

Es kommt darauf an was du am 14.12.19 hattest
Hattest du damals die +3 erweiterung drauf und waren es daher über 20 schuss kapazitaet dann war dascein hicap magazin
Du hast altbestand
Zeit zur meldung bis 13.12.2021

Hattest du es damals nicht drauf dann war es ein kat B magazin
Montage der erweiterung ist nur zulaessig wenn du eine berechtigung dazu gem 17/1/7hast

das klingT irgendwie creepy aber man muss das irgendwie rechtskonform loesen
Diese ansicht dazu erscheint mir analog zu anderen gezroffenen und ich halte sie fuer moeglich
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von yoda » So 19. Jan 2020, 17:26

woolf hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 09:20
Auf dem Z8 Platz darfst du auch einen HA ohne angestecktes Magazin besitzen.
Auch einen HA für den du zB gar keine in Frage kommenden Magazine (mehr) besitzt.

Was lt. derzeitigem Stand offenbar aber nicht geht ist zB einen Revolver oder eine KK-Pistole auf einem Z7 Platz besitzen, weil Revolver im Normalfall und Randfeuer nie unter § 17 Z8 fallen können.
Ja aber das ist eben das Absurde, es widerspricht per Definition dem Gesetz. Das Gesetz sagt klar ich benötige für jede Waffe der Kat. B einen Platz Kat. B. Die Waffe ist mit nicht angestecktem Magazin Kat. B, ich kann die Waffe auch wieder als Kat. B veräußern aber ich habe aber keinen Platz mehr dafür.

Ein Freund hat mal ein Wechselsystem gekauft dass falsch eingetragen wurde, da bekam er einen Brief, es gäbe ein Ermittlungsverfahren, er hätte mehr Kat. B als er haben dürfe und er müsste das aufklären sonst gäbe es Malheur.

Wenn Sie es korrekt machen wollten müssten sie einen Kat. A Platz dazugeben und die Gesamtzahl der Waffen A + B beschränken, aber nicht die Kat. B Plätze einschränken obwohl die Waffe ohne angestecktes Magazin glasklar Kat. B ist.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von hasgunz » So 19. Jan 2020, 18:19

yoda hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 17:26
woolf hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 09:20
Auf dem Z8 Platz darfst du auch einen HA ohne angestecktes Magazin besitzen.
Auch einen HA für den du zB gar keine in Frage kommenden Magazine (mehr) besitzt.

Was lt. derzeitigem Stand offenbar aber nicht geht ist zB einen Revolver oder eine KK-Pistole auf einem Z7 Platz besitzen, weil Revolver im Normalfall und Randfeuer nie unter § 17 Z8 fallen können.
Ja aber das ist eben das Absurde, es widerspricht per Definition dem Gesetz. Das Gesetz sagt klar ich benötige für jede Waffe der Kat. B einen Platz Kat. B. Die Waffe ist mit nicht angestecktem Magazin Kat. B, ich kann die Waffe auch wieder als Kat. B veräußern aber ich habe aber keinen Platz mehr dafür.

Ein Freund hat mal ein Wechselsystem gekauft dass falsch eingetragen wurde, da bekam er einen Brief, es gäbe ein Ermittlungsverfahren, er hätte mehr Kat. B als er haben dürfe und er müsste das aufklären sonst gäbe es Malheur.

Wenn Sie es korrekt machen wollten müssten sie einen Kat. A Platz dazugeben und die Gesamtzahl der Waffen A + B beschränken, aber nicht die Kat. B Plätze einschränken obwohl die Waffe ohne angestecktes Magazin glasklar Kat. B ist.
Das würde viele Probleme lösen...

LG
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von mikonis » So 19. Jan 2020, 19:28

Neurologe44 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:58
---- Bestätigung IPSC Austria ----
Wie war das Prozedere, um beim IPSC Austria zu einer solchen Bestätigung (notwendige Verwendung von "langen" Magazinen für Bewerbe) zu kommen. Kannst du (oder irgendjemand vom IPSC) Details posten.
Bild

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Emil » So 19. Jan 2020, 20:32

gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 14:06
hasgunz hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 13:54
Soweit ich weiß wird der Magazinkörper selbst als Referenz genommen, darum bringen "Mag Blocks" rein garnix, weil zum Beispiel immer noch ein 30er Magazinkörper verwendet wird = 30er Magazin.
Somit müssten "externe" Erweiterungen für die Definition des Magazines selbst wurscht sein, ABER für die Pistole schon.
Auf gut deutsch:
17er Glock Magazin mit 5er Erweiterung = "17" schüssiges Magazin laut Recht, obwohl 22 Schuss fasst, darf aber nicht an eine Kat. B Waffe angesteckt werden, da sonst Verbotenes Material vorhanden ist, außer man ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand.

So hätte ich das mal verstanden. :?

LG
Das wurde nicht besprochen

Ein educated guess auf basis der anderen getroffenen ( ich habe den eindruck tw. Schnell-) entscheidungen vor ort:

Es kommt darauf an was du am 14.12.19 hattest
Hattest du damals die +3 erweiterung drauf und waren es daher über 20 schuss kapazitaet dann war dascein hicap magazin
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Hattest du es damals nicht drauf dann war es ein kat B magazin
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das klingT irgendwie creepy aber man muss das irgendwie rechtskonform loesen
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Ich würde einmal annehmen es wird gleich sein wie beim Schrothalbautomat mit Magazinrohrverlängerung und insgesamt >10 Schuss Kapazität, die ist ja (schon aus Platzgründen im Waffenschrank) oft auch nicht immer montiert gewesen.
Schrothalbautomat = Kat B, mit Magazinrohrverlängerung insgesamt >10 = Kat A, die Magazinrohrverlängerung alleine (sofern sie nicht selbst schon >10 hat) ist aber wohl einfach nur ein Rohr...
Sobald man eine Magazinrohrverlängerung montiert und insgesamt >10 kommt wird aus dem Schrothalbautomat eine Kat A, dementsprechend vermute ich wird es beim Magazin wohl das gleich sein...
Original Glock Magazine 17 Schuss = keine Kategorie (Da es eindeutig Magazine sind die für FFW hergestellt wurden)
Magazinverlängerungen +5 = keine Kategorie (An einem Glock 15 Schuss Magazin käme man z.B. ja nicht über 20 Schuss)
Aber Glock 17 Schuss Magazine und Magazinverlängerungen +5 zusammengebaut ergeben sicher:
§17 Abs. 1 Z 9.:
Magazine(n) für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
Wäre zumindest meine Meinung ohne Gewähr...
Nur selbst wenn man eine § 17 Abs. 1 Z. 7 Genehmigung für eine Glock 17 hat müssen ja alle Kat A Magazine im ZWR gemeldet werden, hast du eine Idee ob das dort überhaupt vorgesehen ist so ein "selbst durch eine Magazinverlängerungen +X verlängertes" Magazin zu melden gewo..? :think:

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von kuni » So 19. Jan 2020, 21:05

mikonis hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 19:28
Neurologe44 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:58
---- Bestätigung IPSC Austria ----
Wie war das Prozedere, um beim IPSC Austria zu einer solchen Bestätigung (notwendige Verwendung von "langen" Magazinen für Bewerbe) zu kommen. Kannst du (oder irgendjemand vom IPSC) Details posten.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von rupi » So 19. Jan 2020, 21:13

kuni hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:05
mikonis hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 19:28
Neurologe44 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 12:58
---- Bestätigung IPSC Austria ----
Wie war das Prozedere, um beim IPSC Austria zu einer solchen Bestätigung (notwendige Verwendung von "langen" Magazinen für Bewerbe) zu kommen. Kannst du (oder irgendjemand vom IPSC) Details posten.
Bei mir hat es mein Verein ausgestellt - war eigentlich kein Aufwand
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die §11b Bestätigung generell oder die Bestätigung für die BH dass du Z7 und Z8 Waffen ausgestellt bekommst ?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 21:22

rupi hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:13
kuni hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:05
mikonis hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 19:28


Wie war das Prozedere, um beim IPSC Austria zu einer solchen Bestätigung (notwendige Verwendung von "langen" Magazinen für Bewerbe) zu kommen. Kannst du (oder irgendjemand vom IPSC) Details posten.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von kuni » So 19. Jan 2020, 21:25

rupi hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:13
kuni hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:05
mikonis hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 19:28


Wie war das Prozedere, um beim IPSC Austria zu einer solchen Bestätigung (notwendige Verwendung von "langen" Magazinen für Bewerbe) zu kommen. Kannst du (oder irgendjemand vom IPSC) Details posten.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von rupi » So 19. Jan 2020, 21:27

kuni hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:25
rupi hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:13
kuni hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:05


Bei mir hat es mein Verein ausgestellt - war eigentlich kein Aufwand
was genau hat dir dein Verein ausgestellt ?

die §11b Bestätigung generell oder die Bestätigung für die BH dass du Z7 und Z8 Waffen ausgestellt bekommst ?
§11b Bestätigung.
okay, und warst damit schon auf der BH bezüglich Kat A Geschichten ?
oder nur bezüglich einer Erweiterung


gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:22
So eine kann ein normaler verein nicht ausstellen
das will ich ja grad wissen ;)
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Lexman1 » So 19. Jan 2020, 21:31

11b brauchst du zur Erweiterung (zumindest war's in Wien so), aber für HC Mag's wirst noch mehr brauchen. Andernfalls sehe ich die Auflagen entspannter.
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