ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Notwehrüberschreitung(en)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6764
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von kemira » Mo 6. Jun 2011, 16:10

CCNIRVANA hat geschrieben:@kemira:
Das wäre doch die beste Werbung für den Hornbach: Mach es zu deinem Projekt!
Kratz zuerst ein bisschen Hirn von der Wand, schleif den Parkett, lass ihn neu ein, verspachtle die Einschusslöcher, mal neu aus und fühl dich wieder wohl.... :whistle:

Tut mir leid, diese Aussage übersteigt meine Begriffe von "lustig" mit hoher Geschwindigkeit, durchschlägt den Bereich "geschmacklos" und bleibt 2cm tief in "unkommentierbar" stecken...
Ich finds jedenfalls ned lustig, wenn Hirn an der Wand klebt und alles voller Blut ist. Ich fands beim ÖRK schon ned lustig.
Aber vielleicht bin ich einfach schon zu alt für die Art von Humor...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
CCNIRVANA
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1418
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 18:41

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von CCNIRVANA » Mo 6. Jun 2011, 16:17

kemira hat geschrieben:
CCNIRVANA hat geschrieben:@kemira:
Das wäre doch die beste Werbung für den Hornbach: Mach es zu deinem Projekt!
Kratz zuerst ein bisschen Hirn von der Wand, schleif den Parkett, lass ihn neu ein, verspachtle die Einschusslöcher, mal neu aus und fühl dich wieder wohl.... :whistle:

Tut mir leid, diese Aussage übersteigt meine Begriffe von "lustig" mit hoher Geschwindigkeit, durchschlägt den Bereich "geschmacklos" und bleibt 2cm tief in "unkommentierbar" stecken...
Ich finds jedenfalls ned lustig, wenn Hirn an der Wand klebt und alles voller Blut ist. Ich fands beim ÖRK schon ned lustig.
Aber vielleicht bin ich einfach schon zu alt für die Art von Humor...

Ist auch nicht lustig, wenn es an der Wand klebt. Das Zeug wegzubekommen ist aber sicher ein Projekt :whistle:

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von BigBen » Mo 6. Jun 2011, 19:18

Reisst euch zusammen, das ist echt nimmer lustig - ich hab sowas bei einem Schiunfall gesehen und kann über so eine Geschmacklosigkeit auch nimmer lachen, ganz im Gegenteil. Also bitte ein wenig Sachlichkeit und weniger Geschmacklosigkeit - danke.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
santiago
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 750
Registriert: Do 2. Dez 2010, 03:54
Wohnort: Ghetto

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von santiago » Di 7. Jun 2011, 01:32

Mich tät ja interessieren, was denkt ihr was einen erwartet wenn der Einbrecher bewaffnet ( Knüppel , knarre , Messer ) ist. Das einbruchsopfer aber unbewaffnet ist der Einbrecher aber trotzdem zutode kommt. Sollte da nicht ein Freispruch so gut wie sicher sein.
Sig-natur.

Benutzeravatar
evo86
Supporter Mr. Accuracy
Supporter Mr. Accuracy
Beiträge: 1212
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 08:44

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von evo86 » Di 7. Jun 2011, 07:51

santiago hat geschrieben:Mich tät ja interessieren, was denkt ihr was einen erwartet wenn der Einbrecher bewaffnet ( Knüppel , knarre , Messer ) ist. Das einbruchsopfer aber unbewaffnet ist der Einbrecher aber trotzdem zutode kommt. Sollte da nicht ein Freispruch so gut wie sicher sein.


Ich kann von einem Fall berichten (war ein Mieter von mir)
Der war Taxifahrer und wurde von einem Mann mit einer Pistole bewaffnet ausgeraubt.
Er hat es irgendwie geschafft ihm die Waffe weg zu nehmen.
Der Täter ist daraufhin geflüchtet und der Taxler hat ihm aus dem Autofenster raus mit seiner
eigenen Waffe in die Beine geschossen.
Er hat 3 Monate bedingt bekommen.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von pointi2009 » Di 7. Jun 2011, 10:03

das ist das Problem, wennst den im Handgemenge erschiesst, wirst vermutlich nach einer obligatorischen Verhandlung freigesprochen, aber beim Fall von evo -

der Täter hat von seiner Tat abgelassen, also signalisiert der Täter eine Aufgabe, daher keine Notwehrsituation mehr. Hier hast beim Schuss ins Bein schwere Körperverletzung, wennst a Pech hast mit Tötungsabsicht am Hals.

Kannst vergleichen mit, der Einbrecher mit einer Pistole wirft beim Blick in den Doppellauf deiner Couchgun diese weg, wennst dann schiesst... schlecht für dich.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
santiago
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 750
Registriert: Do 2. Dez 2010, 03:54
Wohnort: Ghetto

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von santiago » Di 7. Jun 2011, 10:06

Ich denke dabei nicht daran seine Waffe zu verwenden
Sig-natur.

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6764
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von kemira » Di 7. Jun 2011, 10:10

Du meinst, der Knabe zeigt Dir seine Waffe, Du aber hast Cojones aus Geschützrohrstahl, kennst keine Angst und siehst, wie sich der rote Schleier vor Deine Augen legt - und haust ihm trotz seiner Wumme fest aufs Maul.
Er fällt mit dem Kopf auf den Couchtisch, es knirscht, und sein Auge bricht... so in der Art in etwa?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
santiago
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 750
Registriert: Do 2. Dez 2010, 03:54
Wohnort: Ghetto

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von santiago » Di 7. Jun 2011, 10:17

Jepp
Sig-natur.

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von pointi2009 » Di 7. Jun 2011, 11:16

was ich so aus den OGH Entscheidungen rauslese, wird ganz genau geschaut, wie das Verhältnis Wehrfähigkeit zw. Täter und Opfer ist. Heisst schon, wenn eine schmächtige Frau sich gegen einen gestandenen Mann erfolgreich zur Wehr setzt, den ins Jenseits befördert dabei, hat sie das Notwehrrecht 100% auf Ihrer Seite.

Abeschwächt, der mit Waffe, du ohne, der lässt von seinem Vorhaben nicht ab, als du in der Tür erscheinst, du machst ihn nieder mit deiner blossen Erscheinung :lol: dann sicher Notwehr.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
CCNIRVANA
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1418
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 18:41

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von CCNIRVANA » Di 7. Jun 2011, 12:29

Man könnte dem Einbrecher vielleicht seine 2. oder 3. Waffe anbieten, dann wäre er nicht mehr unbewaffnet :mrgreen:

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6764
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von kemira » Di 7. Jun 2011, 13:09

Es geht um den umgekehrten Fall... :roll:
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von pointi2009 » Di 7. Jun 2011, 14:18

sh. zB

11 Os 91/90
Entscheidungstext OGH 24.10.1990 11 Os 91/90
Beisatz: Bei dieser Betrachtung ist - im Fall einer Auseinandersetzung ohne Waffe - auch die körperliche Überlegenheit eines Kontrahenten gegenüber dem anderen in Betracht zu ziehen (EvBl 1987/158; ÖJZ-LSK 1979/306 ua), desgleichen eine allfällige Alkoholbeeinträchtigung (15 Os 119/88). (T2)


wenn schon ohne Waffen es darauf ankommt, wer körperlich überlegen ist, dann geh ich davon aus, dass das erst recht bei Waffen in Betracht gezogen wird. Soll heissen, wenn der Angreifer bewaffnet ist, der Angegriffene aber nicht, hier zählt jedes Mittel um den Angriff sofort und endgültig abzuwenden. Kann mir nicht vorstellen, dass du da eine Klage wegen Todschlag bekommst.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

thisdan
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 205
Registriert: Mi 26. Mai 2010, 09:11

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von thisdan » Di 7. Jun 2011, 23:58

Ich glaube hier wird ein wenig zu eng gedacht.

Man kann eine Gesetzesregelung die allgemein gehalten ist, wie z.B. der "Notwehrparagraph" nicht einfach in Fallkategorien einteilen und dann sagen, so wird immer entschieden. Es geht vielmehr darum, was der Gesetzesgeber mit der Regelung gemeint hat und das Gericht muss in diesem Sinne den Einzelfall beurteilen.

Ein Beispiel dazu:

Ein hervoragender Krav Maga Kämpfer, nennen wir ihn Bernd, wird in der Bar angestänkert. Der Typ ist offensichtlich sturzbedrunken. Er brüllt herum, zieht irgendwann sein Messer heraus (oder einen Revolver wenn man es dramatisch mag) und fuchtelt damit herum. Dann macht er einen Satz auf Bernd zu. Dieser steht auf, packt den Typen und bricht ihm mit einem Ruck das Genick. Messer (Revolver) fällt zu Boden, Kampf beendet. Dann trinkt Bernd sein Bier aus, der Barkeeper hat schon vor dem Kampf als der Typ laut wurde die Polizei verständigt. Der Großteil der Anwesenden ist geschockt wie rasch der Typ sein Leben gelassen hat und reden bei der Polizei Ihr Entsetzen von der Seele.

Notwehr? Oder wird Bernd wohl ins Gefängnis müssen?

Das kann man unmöglich einfach so beantworten. Da muss man zuerst klären wie glaubwürdig die Zeugen sind (z.B. auch alle besoffen), welche Vorstrafen Bernd und der Typ haben/hatten. Usw., gaaaanz viele Aspekte, seitenlange Akten...

Daher würde ich einfach dazu raten:

1.)gewaltätigen Konfrontationen ganz allgemein aus dem Weg zu gehen.

Und nur wenn das versagt, dann sollte man

2.)schauen, dass man mit der blossen Androhung von Gewalt den Kampf vermeidet/abbricht.
Ich spreche, in den eigenen 4 Wänden, vom Drohpotenzial einer 12/70. Wenn man es geschickt anstellt wird man zu 90% nicht schiessen müssen.

Wenn das alles nicht funktionieren sollte (sehr unwahrscheinlich!), dann ist man in einem Kampf auf Leben und Tod und da gelten keine Regeln.

Ausser vielleicht einer: Überleben & dannach guten Anwalt besorgen, bis der eintrifft Klappe halten.

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Maggo » Mi 8. Jun 2011, 05:28

Notwehr ist es erst wenn du der Bevorstehenden Auseinandersetzung nicht weggehen bzw. flüchten kannst und den Täter dann mit den mildesten Mittel niederstreckst.

Wenn du vor der Haustüre mit einer Flinte stehst und du den Täter dann Erschießt weil er dich angegriffen hat dann sieht es mit der Notwehr eher schlecht aus.
Stehst du in einen Zimmer wo du keine Fluchtmöglichkeit hast,du wirst vom Täter bedrängt und schießt auf den Einbrecher weil er dich mit einem Messer oder Pistole mit dem töten Bedroht wirst und er greift dich an,dann ist es reine Notwehr.

Leider ist dann wieder das "Ermessen des Richters" auschlaggebend ob dir die Notwehr zugesprochen wird oder nicht.

Am besten man ruft bevor man die Polizei ruft den Anwalt an.Auch der Polizei so wenig wie nur möglkich bis gar nix sagen,du bist in dieser Situation angespannt und in einen geistigen ausnahmezustand und wirst viel Blödsinn reden.vor Gericht sofern es zu einer verhandlung kommt giltet die Erstaussage mehr als das was dann bei Gericht erzählt wird.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Antworten