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von thisdan » Di 7. Jun 2011, 23:58
Ich glaube hier wird ein wenig zu eng gedacht.
Man kann eine Gesetzesregelung die allgemein gehalten ist, wie z.B. der "Notwehrparagraph" nicht einfach in Fallkategorien einteilen und dann sagen, so wird immer entschieden. Es geht vielmehr darum, was der Gesetzesgeber mit der Regelung gemeint hat und das Gericht muss in diesem Sinne den Einzelfall beurteilen.
Ein Beispiel dazu:
Ein hervoragender Krav Maga Kämpfer, nennen wir ihn Bernd, wird in der Bar angestänkert. Der Typ ist offensichtlich sturzbedrunken. Er brüllt herum, zieht irgendwann sein Messer heraus (oder einen Revolver wenn man es dramatisch mag) und fuchtelt damit herum. Dann macht er einen Satz auf Bernd zu. Dieser steht auf, packt den Typen und bricht ihm mit einem Ruck das Genick. Messer (Revolver) fällt zu Boden, Kampf beendet. Dann trinkt Bernd sein Bier aus, der Barkeeper hat schon vor dem Kampf als der Typ laut wurde die Polizei verständigt. Der Großteil der Anwesenden ist geschockt wie rasch der Typ sein Leben gelassen hat und reden bei der Polizei Ihr Entsetzen von der Seele.
Notwehr? Oder wird Bernd wohl ins Gefängnis müssen?
Das kann man unmöglich einfach so beantworten. Da muss man zuerst klären wie glaubwürdig die Zeugen sind (z.B. auch alle besoffen), welche Vorstrafen Bernd und der Typ haben/hatten. Usw., gaaaanz viele Aspekte, seitenlange Akten...
Daher würde ich einfach dazu raten:
1.)gewaltätigen Konfrontationen ganz allgemein aus dem Weg zu gehen.
Und nur wenn das versagt, dann sollte man
2.)schauen, dass man mit der blossen Androhung von Gewalt den Kampf vermeidet/abbricht.
Ich spreche, in den eigenen 4 Wänden, vom Drohpotenzial einer 12/70. Wenn man es geschickt anstellt wird man zu 90% nicht schiessen müssen.
Wenn das alles nicht funktionieren sollte (sehr unwahrscheinlich!), dann ist man in einem Kampf auf Leben und Tod und da gelten keine Regeln.
Ausser vielleicht einer: Überleben & dannach guten Anwalt besorgen, bis der eintrifft Klappe halten.