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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:00
von Noldi
B7 die bisher für den Sport verwendet wurden sollen nicht verboten werden. Häh? Aug-Z, AR15, Benelli und Co werden sportlich genutzt. Wo bitte bleiben da die Sportschützenverbände? Sagt den Innenministern, Kommissionsmitglieder und EU Parlamentariern bitte wer dass damit Wettbewerbe abgehalten werden! Die sind anscheinend alle auf dem Informationsniveau vom Peter Pilz.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:00
von Lindenwirt
riddler hat geschrieben:vor allem was wenn du 20 von den repetierern daheim hast, bekommst dann eine WBK mit 20 plätzen?
na dann Juhuu!!

Vor allem bleibens dann daheim, weil ohne Waffenpass darfst dein Jagdgewehr dann nicht mehr mitnehmen. Das gäbe einen Aufstand, dann wären gleich mal ein Großteil der Jagdwaffen nicht mehr zu benützen, es braucht aber auch keine Enteignung, du darfst sie halt nur mehr zu Hause ansehen...

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:03
von raptor
Lindenwirt hat geschrieben:Hier ein paar mehr Details:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/p ... 830_de.htm

zitat:

Welche Feuerwaffen sollen künftig strenger kontrolliert werden?

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Waffen der Kategorie A sind unter keinen Umständen für den privaten Besitz zugelassen, auch wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden.

Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:

1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;


Hä? Was soll denn das heißen? Pistolen sind jetzt Kriegsmaterial und werden eingezogen? :tipphead:

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:12
von WeaponAnonymous
Irgendwie ergibt es keinen Sinn, laut dem Satz vor der Auflistung müsste es eine Liste von weiterhin erlaubten Waffen sein. Die Liste ansich enthält aber Punkte die eher nach Kriterien für verbotene Waffen sprechen.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:16
von riddler
WeaponAnonymous hat geschrieben:Irgendwie ergibt es keinen Sinn, laut dem Satz vor der Auflistung müsste es eine Liste von weiterhin erlaubten Waffen sein. Die Liste ansich enthält aber Punkte die eher nach Kriterien für verbotene Waffen sprechen.


sowas passiert halt wenn ein text von ahnungslosen verfasst wird.
wenn du die details und den gesamten umfang nicht kennst kann nur so ein schwachsinn dabei rauskommen.

wenn ich anfangen würde strickmuster (gibts sowas überhaupt) zu entwerfen könnte das auch keine Sau anziehn...

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:18
von Incite
Burschen, das ist der selbe Ranzdreck wie vom 18.11 was sie sich wünschen. machts euch bitte nicht gegenseitig narrisch.

da wurde der Punkt 7 entfernt (man beachte das Datum am Deckblatt)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 77&from=en

Kategorie B — Genehmigungspflichtige Feuerwaffen
1 . Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen und kurze Repetier-Feuerwaffen ;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung ;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von
weniger als 28 cm ;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen
aufnehmen kann ;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei
Patronen aufnehmen kann, deren Magazin auswechselbar ist und bei denen nicht sichergestellt ist,
daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager
mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können ;
6. lange Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht
länger als 60 cm ist ;
7. zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:22
von Myon
Spätestens Montag 16:40 wissen wir was Sache ist.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:24
von Ferrum
Whit3Tig3r hat geschrieben:
riddler hat geschrieben:
Klompo hat geschrieben:Ohne AUG, AR und Benelli M4 hätt ich dann eh schon sowieso wieder 3 mehr... :(


scheiss dich ned an, kaufst dir halt dann 3 naganten stattdessen ;)
is eh fast das selbe


Aber nur die langen , gö?
Nur aufpassen das die nicht gleich auch zu kat. AAA++ werden weils ja nur diese komische knopf-zieh-Sicherung haben.... ich weiß allgemein nicht ob ich weinen oder dauerhaft facepalmen soll...


Der Nagant is ja wohl eine DER Kriegswaffen schlechthin...

Aber was soll das jetzt bedeuten dass den "Anscheinparagraphen" da wieder rausgelöscht haben? So wie es jetzt dasteht ist es mehr oder weniger ja eh unsere Kat. B, die aus dem ehemaligen Punkt 7 gehen jetzt anscheinend unter "die gefährlichsten halbautomatischen Waffen" auf oder?

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:30
von The_Governor
wird dann eine 08/15 remington 700 auch zur kategorie b oder was?

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:33
von gewo
Tobi1987 hat geschrieben:wird dann eine 08/15 remington 700 auch zur kategorie b oder was?


nach dem aktuellen vorschlag ,.... ja

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:34
von jagawirth
Tobi1987 hat geschrieben:wird dann eine 08/15 remington 700 auch zur kategorie b oder was?

Dann könnens die Stückzahlbeschränkung gleich fallen lassen :D

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:34
von Kehnra
Der Nagant is ja wohl eine DER Kriegswaffen schlechthin...


Das find ich ja auch immer am besten bei der Kriegswaffendiskussion :lol:

Genau genommen ist er auch die einzige "richtige" Kriegswaffe die man sich in Österreich kaufen kann.. Die Halbautomaten sind ja nur zivile Nachbauten (bis aufs SIG halt..)

jagawirth hat geschrieben:
Tobi1987 hat geschrieben:wird dann eine 08/15 remington 700 auch zur kategorie b oder was?

Dann könnens die Stückzahlbeschränkung gleich fallen lassen :D


Dann hätte das ganze als kleinen Trost für uns sogar einen Vorteil :D

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:35
von Lindenwirt
Incite hat geschrieben:Burschen, das ist der selbe Ranzdreck wie vom 18.11 was sie sich wünschen. machts euch bitte nicht gegenseitig narrisch.

da wurde der Punkt 7 entfernt (man beachte das Datum am Deckblatt)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 77&from=en

Kategorie B — Genehmigungspflichtige Feuerwaffen
1 . Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen und kurze Repetier-Feuerwaffen ;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung ;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von
weniger als 28 cm ;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen
aufnehmen kann ;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei
Patronen aufnehmen kann, deren Magazin auswechselbar ist und bei denen nicht sichergestellt ist,
daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager
mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können ;
6. lange Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht
länger als 60 cm ist ;
7. zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen


Danke für die Aufklärung. Jetzt ist es mir klar. Auch die 60cm. Die beziehen sich nur auf die halbautom. Waffen.
Die haben tatsächlich die Texte gekürzt so dass sie unleserlich werden. Das Punkt 7 entfernt worden ist, ist klar, B7 wird ja Kat. A. Der Rest bleibt anscheinend gleich.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:36
von The_Governor
und wenn man nur 2 plätze hat, aber zus. noch 3 kategorie c waffen? da bin ich mal gespannt, ob sie zumindest für die bestehenden zus. plätze rausrücken.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:38
von sonntagsjaeger
Also, so wie das verstehe bezieht sich B6 doch nur auf Flinten, oder?
Gruß