Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Balistix » Mi 29. Jan 2020, 11:57

Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:47
Wie Ihr euch vielleicht denken könnt bin ich gerade am kochen und da ich diese 14 Tage frist habe, werden ich diese Zeit nutzen um mich beim BMI und bei der LPD aufzuregen.Vielleicht fahr ich auch einmal persönlich vorbei und sagen diesen Volltrotteln was im Gesetzt setzt und noch meine Meinung.

Rechtlicher Beistand ist leider keine Option da ich ja noch u21 bin und noch in die HTL geh -> hab kein fixes Einkommen. Und da meine Eltren sowas eher nicht finanzieren wollen, werden ich mir keinen rechtlichen Beistand leisten können.
Das Vorzeigebeispiel eines besonnenen Waffenbesitzers... nicht. ;) Sorry, der musste sein. Emotionen sind - wenngleich verständlich - an dieser Stelle komplett unangebracht, damit richtest du dir ggf mehr Schaden an als Nutzen.

Haben deine Eltern vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die dich mit einschließt?

Die Volksanwaltschaft wäre ja zunächst einmal kostenfrei, nur weiß ich wie gesagt nicht, wie kompetent die in der Materie sind.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 11:57

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:43
cas81 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:36
Na welche Optionen hat er nun?

1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.

Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
Pfff... :roll:

Vielleicht findet sich ein kundiger User hier, der einem 18- Jährigen zumindest die ersten Schritte inkl Kosten erklärt. Öffentliches Recht ist abseits weniger Sachverhalte leider so gar nicht meine Stärke...
vergiss das
wir sind in oesterreich

da er sie am 14.12.19 laut eigener aussage besessen hat war das ein illegaler besitz einer waffe kat A
reicht fuer eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, evt sogar fuer ein waffenverbot fuer die naechsten 10 jahre

er wird brav nix tun und nicht mal seine Entschädigung fuer die Enteignung verlangen in der Hoffnung dass sie drueber hinwegsehen und ihm in drei jahren trotzdem a WBK geben ..

a traurige Sache

und wieder mal hat ein junger mensch unverschuldet und auf die harte tour gelernt was Rechtssicherheit in einem westlichen Staat wirklich bedeutet

Leider muss ich dem gewo Recht geben. Vermutlich werd ich es genau so machen. Traurig aber wahr, weil ich sonst ned viel machen kann. Das einzige was die mir geben ist ein Waffenverbot wenn ich die Magazine nicht abgebe.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 11:59

Pregarten hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:47
@ gewo: war in Salzburg. Kann mich nicht erinnern dass er sowas gesagt hätte.
Da das Thema offensichtlich in Wien auch schon aufkam, hätte er sich wirklich besser vorbereiten können und eine Lösung präsentieren.
ja
das thema gabs in wien auch

ich dachte du warst auch in wien
bei uns hat ihn der Raoul Wagner das gefragt

und bei uns hat er eben auch - spasshalber - gemeint er entzieht dem Vater die WBK und stellt dem 2-jährigen eine aus fuer das magazin ... aber wie gesagt ... deutlich als scherz gekennzeichnet ... aber unzweifelhaft in der intention
er hat den Wagner voll auflaufen lassen mit Magazinen fuer UNTER 18jaehrige

dass fuer Personen ab 18 die Ausstellung eine Bescheides "denkbar" waere hat er auf meine frage offen stehen gelassen
ich bin schon davon ausgegangen dass sie bescheide ausstellen fuer leut die kat C waffen haben ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:00

Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:57
Die Volksanwaltschaft wäre ja zunächst einmal kostenfrei, nur weiß ich wie gesagt nicht, wie kompetent die in der Materie sind.

wenn er mit der Sache zur Volksanwaltschaft geht hat er auch mit 35 noch keine WBK ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 12:04

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:00
Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:57
Die Volksanwaltschaft wäre ja zunächst einmal kostenfrei, nur weiß ich wie gesagt nicht, wie kompetent die in der Materie sind.

wenn er mit der Sache zur Volksanwaltschaft geht hat er auch mit 35 noch keine WBK ...
Das ist des Problem an der ganzen Sache. Und im Nachhinein kann ich so viel klagen wie ich will, davon bekomm ich die Magazine dann nicht mehr zurück.

Ich glaub es ist gscheiter ich gebe die Magazine ab sag nix dazua und hoff dass man mir kein Waffenverbot verhängt.

Was ein toller Rechtsstaat in dem ich da lebe.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:05

schau, das problem ist ... wenn du auch nur irgendwas tun willst .... ohne Anwalt geht ab hier fast garnix mehr

- die magazine rechtlich "richtig" abgeben lassen damit du Anspruch auf eine entschaedigungszahlung hat
- die Entschädigung rechtlich "richtig" einfordern
- ggf Einspruch einlegen
- Volksanwaltschaft ...
usw

also selbst ich - und ich muss mich zwangsläufig seit ueber 10 jahren dauern mit der Materie beschaeftigen und kenn mich doch a bisserl aus damit - wuerde hier keine Handlungen mehr ohne Anwalt setzen ....

sorry
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:08

Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:04
Was ein toller Rechtsstaat in dem ich da lebe.
im vergleich mit anderen ist er ned so übel

was schwierig ist, ist dass jungen menschen vermittelt wird dass es sowas wie "Gerechtigkeit" vor dem gesetz gibt
die gibt es nicht
es wird dort "recht gesprochen" aber nicht zwangslaeufig auch "Gerechtigkeit hergestellt"

die meisten menschen lernen das erst spaeter im laufe ihres Erwachsenenwerdens
du bist frueher dran

trag es mit Fassung ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 12:11

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:05
schau, das problem ist ... wenn du auch nur irgendwas tun willst .... ohne Anwalt geht ab hier fast garnix mehr

- die magazine rechtlich "richtig" abgeben lassen damit du Anspruch auf eine entschaedigungszahlung hat
- die Entschädigung rechtlich "richtig" einfordern
- ggf Einspruch einlegen
- Volksanwaltschaft ...
usw

also selbst ich - und ich muss mich zwangsläufig seit ueber 10 jahren dauern mit der Materie beschaeftigen und kenn mich doch a bisserl aus damit - wuerde hier keine Handlungen mehr ohne Anwalt setzen ....

sorry
Das hat glaub keinen Wert, da ich ned Kistenweise Magazine hatte sondern nur a paar PMAGs. Der finanzielle Schaden hält sich für mich in Grenzen. Ich würd viel mehr für den Anwalt ausgeben als ich wiederbekommen ,,könnte’‘.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:12

Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:40
gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:38
tausende magazine werden enteignet ...
zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
Nö, die begehen ja alle seit 14.12. eine Verwaltungsübertretung und daher sind die Magazine bequem und entschädigungslos für verfallen zu erklären. Perfide, eigentlich.
ja, lustig irgendwie

entweder sie hatten sie NICHT am 14.12.19
dann haben sie keinen Anspruch

oder sie hatten sie am 14.12.19 im besitz
dann haben sie sich damit strafbar gemacht

geile Lösung .....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von cas81 » Mi 29. Jan 2020, 12:13

Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:04
Das ist des Problem an der ganzen Sache. Und im Nachhinein kann ich so viel klagen wie ich will, davon bekomm ich die Magazine dann nicht mehr zurück.
...
Was ein toller Rechtsstaat in dem ich da lebe.
Du sollst nicht klagen, du sollst dich informieren. Und zwar bei kundigen Leuten. Ggf erklären sie dir deine Möglichkeiten. Einfach nichts tun und dann auf einen vermeintlich nicht funktionierenden Rechtsstaat zu schimpfen, ist zwar typisch österreichisch, aber eigentlich eine Themenverfehlung.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 12:30

Kann mir vielleicht jemand eine Nummer von den Herren und Damen beim BMI von der Abteilung III/3 geben. Vielleicht können die mir ja weiter helfen.

Oder denkt ihr das die hinter der LPD stehen und auch auf den Paragrafen 58 scheißen?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:42

Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:30
Kann mir vielleicht jemand eine Nummer von den Herren und Damen beim BMI von der Abteilung III/3 geben. Vielleicht können die mir ja weiter helfen.

Oder denkt ihr das die hinter der LPD stehen und auch auf den Paragrafen 58 scheißen?
du musst das schriftlich machen

dir hilft bei der III-3 am Telefon niemand weiter
und es hemmt auch nicht den fristenlauf

in Wirklichkeit sollte sich hier wer finden der dir kurz die drei wesentlichen Textstücke aus der gesetzeswerdung und aus dem erlass auflistet und dazu schlichtweg die frage stellt ob das jetzt so im sinn des Gesetzgebers war
es laesst in der gesetzeswerdung nix drauf schliessen
im Gegenteil

und betonen dass du nicht UNTER 18 bist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:44

cas81 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:13
Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:04
Das ist des Problem an der ganzen Sache. Und im Nachhinein kann ich so viel klagen wie ich will, davon bekomm ich die Magazine dann nicht mehr zurück.
...
Was ein toller Rechtsstaat in dem ich da lebe.
Du sollst nicht klagen, du sollst dich informieren. Und zwar bei kundigen Leuten. Ggf erklären sie dir deine Möglichkeiten. Einfach nichts tun und dann auf einen vermeintlich nicht funktionierenden Rechtsstaat zu schimpfen, ist zwar typisch österreichisch, aber eigentlich eine Themenverfehlung.
naja
im Prinzip hat er aber recht

das kind ist im Brunnen

dass einzige auf was er abstrakt hoffen koennte ist dass die usrpruengliche Auskunft vom BMI noch von mitte Dezember war und man zwischenzeitlich sehr wohl die Ausstellung eines Bescheides fuer ueber 18 jährige ins äuge fast, denn gesetzlich spricht bei ueber 18 jährigen NIX dagegen (nur bei unter 18 jaehrigen)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Promo » Mi 29. Jan 2020, 12:47

Kannst du eventuell ausführen, welche Magazine du genau besitzt? Hersteller, Typ, für welche Waffe, etc.?

Grundsätzlich kannst du die Magazine einem Gewerbetreibenden vorübergehend überlassen (schriftliche Vereinbarung hierüber aufsetzen) und wärst damit vorläufig straffrei. Den Antrag nach § 58 kannst du dann trotzdem hierfür stellen, womit du deiner Behörde zumindest schriftliche Arbeit bescherst und sie schriftlich ausfertigen müssen, wieso sie dir keine Berechtigung hierüber ausstellen wollen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 12:56

Promo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 12:47
Kannst du eventuell ausführen, welche Magazine du genau besitzt? Hersteller, Typ, für welche Waffe, etc.?

Grundsätzlich kannst du die Magazine einem Gewerbetreibenden vorübergehend überlassen (schriftliche Vereinbarung hierüber aufsetzen) und wärst damit vorläufig straffrei. Den Antrag nach § 58 kannst du dann trotzdem hierfür stellen, womit du deiner Behörde zumindest schriftliche Arbeit bescherst und sie schriftlich ausfertigen müssen, wieso sie dir keine Berechtigung hierüber ausstellen wollen.
hat er eh sofort gemacht
zerlegt und zum hanelder gebracht

von da her eh richtig

aber als 18jaehriger kriegt der nie so einen Antrag ordentlich hin
vor allem da die behoerde die herausgabe der nun beim habender befindlichen Magazinteile verlangt (auf Grund von was? verfallen weil unrechtmaessig besessen?)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten