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Notwehrüberschreitung(en)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- pointi2009
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
@Maggo - das ist so nicht korrekt:
wenn ich vor der Haustüre stehe und von einem Täter angegriffen werde, muss ich NICHT davon laufen!!! Das spricht auch der OGH so in gewissen Entscheidungen + Urteilen.
Da könnte ich dann gleich sagen, kommens rein, setzen sie sich ich richt mal alle Sachen her.
"Wenn der Typ bei meiner Haustüre einbrechen versucht (ok eher Terrassentüre) und ich lauf über einen anderen Ausgang raus mit der Flinte/Pistole/Revolver und stell den Täter bei seiner Tat, dann hat nur der Täter 3 Möglichkeiten:
1. davonlaufen - dann ist die Aktion beendet ich mach dem maximal mit einem Schuss in den Boden klar, dass es hier gefährlich ist.
2. in Ohnmacht fallen - dann schaun ob der stabil ist und genüsslich fesseln + Polizei rufen und Rettung
3. angreifen - und dann hat er Pech. wohin ich dann treffen sollte, hängt von zuvielen Umständen ab. "
wenn ich vor der Haustüre stehe und von einem Täter angegriffen werde, muss ich NICHT davon laufen!!! Das spricht auch der OGH so in gewissen Entscheidungen + Urteilen.
Da könnte ich dann gleich sagen, kommens rein, setzen sie sich ich richt mal alle Sachen her.
"Wenn der Typ bei meiner Haustüre einbrechen versucht (ok eher Terrassentüre) und ich lauf über einen anderen Ausgang raus mit der Flinte/Pistole/Revolver und stell den Täter bei seiner Tat, dann hat nur der Täter 3 Möglichkeiten:
1. davonlaufen - dann ist die Aktion beendet ich mach dem maximal mit einem Schuss in den Boden klar, dass es hier gefährlich ist.
2. in Ohnmacht fallen - dann schaun ob der stabil ist und genüsslich fesseln + Polizei rufen und Rettung
3. angreifen - und dann hat er Pech. wohin ich dann treffen sollte, hängt von zuvielen Umständen ab. "
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Maggo hat geschrieben:Auch der Polizei so wenig wie nur möglkich bis gar nix sagen
Das kann man nur immer und immer wieder betonen.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."
Re: Notwehrüberschreitung(en)
@thisdan: Bei dem von Dir geschilderten Fall kann man mit nahezu 100% Sicherheit davon ausgehen, dass der gute Bernd in nächster Zeit nur gesiebte Luft atmen wird. Ob das jetzt Körperverletzung mit Todesfolge, oder Mord ist, darüber kann man streiten.
Aber wenn jemand in einer Kampfsportart ausgebildet ist, diese bewusst einsetzt, um jemanden zu töten (.....mit einem Ruck) und sich danach ruhig wieder hinsetzt, dann glaubt ihm kein Mensch mehr die Geschichte von wegen "berechtigter Notwehr".
Prinzipell halte ich es mit dem alten japanischen Sprichwort: " Das schärfste Schwert ista das, das niemals schneidet!" sprich, wenn ich meine Waffen niemals gegen jemanden einsetzen muss, dann ist es am besten so.
Grüße
Sandman
Aber wenn jemand in einer Kampfsportart ausgebildet ist, diese bewusst einsetzt, um jemanden zu töten (.....mit einem Ruck) und sich danach ruhig wieder hinsetzt, dann glaubt ihm kein Mensch mehr die Geschichte von wegen "berechtigter Notwehr".
Prinzipell halte ich es mit dem alten japanischen Sprichwort: " Das schärfste Schwert ista das, das niemals schneidet!" sprich, wenn ich meine Waffen niemals gegen jemanden einsetzen muss, dann ist es am besten so.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Notwehrüberschreitung(en)
und sich danach ruhig wieder hinsetzt,
ernsthafte frage, was willst den sonst groß machen?
,
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Möglichst erste Hilfe leisten, tot ist er erst wenn ein Arzt diesen feststellt. Ist auch beim Einsatz von pfefferspray so zumindestens eine Flasche Wasser anbieten zum Augen ausspülen.
Sig-natur.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
@Sandman:
Wir verstehen uns da. Eindeutig.
Mich hat viel eher gestört, das hier versucht wurde in allzu strengen Kategorien zu denken. Wie z.B. die Aussage, dass ein Unbewaffneter gegenüber einem Bewaffneten immer Notwehr zugesprochen bekommt. Mitnichten nämlich, und das wollte ich mit meiner Geschichte aufzeigen.
Der Rest meines Post war meine prinzipielle Haltung zum Thema SV.
Bei der Kriegskunst hingegen halte ich es hingegen lieber bei den Chinesen: "Wahrhaft siegt, wer gar nicht kämpft" - Sun Tsu
Wir verstehen uns da. Eindeutig.
Mich hat viel eher gestört, das hier versucht wurde in allzu strengen Kategorien zu denken. Wie z.B. die Aussage, dass ein Unbewaffneter gegenüber einem Bewaffneten immer Notwehr zugesprochen bekommt. Mitnichten nämlich, und das wollte ich mit meiner Geschichte aufzeigen.
Der Rest meines Post war meine prinzipielle Haltung zum Thema SV.
Bei der Kriegskunst hingegen halte ich es hingegen lieber bei den Chinesen: "Wahrhaft siegt, wer gar nicht kämpft" - Sun Tsu
Re: Notwehrüberschreitung(en)
apropos schwert:
wie sieht es waffenrechtlich mit katanas aus - muß man die im haus irgendwie speziell verwahren?
bin am überlegen mir an 1 oder 2 stellen eines hinzulegen/stellen, na zb hinterm vorhang im durchgang küche-wohnzimmer, um es, bei bedarf, bei der hand zu haben.
wie siehts rechtlich aus, wenn ich sowas zur verteidigung (nicht zum angriff!) einsetze? m, 1,90, 95kg.
und wie siehts aus, wenn die freundin sowas einsetzt zuhause, w, 1,60 groß, 50kg.
lg gemein wie 10
wie sieht es waffenrechtlich mit katanas aus - muß man die im haus irgendwie speziell verwahren?
bin am überlegen mir an 1 oder 2 stellen eines hinzulegen/stellen, na zb hinterm vorhang im durchgang küche-wohnzimmer, um es, bei bedarf, bei der hand zu haben.
wie siehts rechtlich aus, wenn ich sowas zur verteidigung (nicht zum angriff!) einsetze? m, 1,90, 95kg.
und wie siehts aus, wenn die freundin sowas einsetzt zuhause, w, 1,60 groß, 50kg.
lg gemein wie 10
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: Notwehrüberschreitung(en)
@GW10:
Waffenrechtlich sind Hieb- und Stichwaffen in AT kein Problem. Die kannst du gerne einfach an die Wand hängen.
Dein Gewicht und dein Körperbau sind bei der Beurteiung, ob Notwehr oder nicht, eher sekundär. Die Situation als Ganzes und der Ablauf des Kampfes sind weit entscheidender ob Notwehr oder nicht.
Ein paar Dinge möchte ich Dir bei deiner Katana-Idee aber zu bedenken geben:
1.)Mit einem Schwert sollte/muss man auch umgehen können.
Sonst bekommt man keinen sauberen Schnitt zusammen bzw. man lässt Angriffslinien offen und kann dann selbst angegriffen werden. Besonders Katanas brauchen eine sehr exakte Schnitttechnik damit man schwere Wunden verursacht. Einfach damit hinhacken führt meist nur zu eher oberflächlichen Fleischwunden.
2.)Schwerter sind auf engem Raum schwierig einzusetzen.
Es sind dann fast nur Stiche möglich und Stichverletzungen haben kaum Stoppwirkung. Mit Schwert im Bauch ist man entgegen dem was uns Hollywood so zeigt eben nicht sofort erledigt. Das heisst der Gegner (sofern ernsthaft motiviert) kann dich dann in einem letzten Zornausbrauch durchaus noch mitnehmen, weil deine Waffe ja im Gegner steckt und blockiert ist. Schmerzen spürt man da kaum, dazu gibt es unzählige historische Berichte wo Duelle auf diese Weise mit gegenseitigem Tod endeten. Oftmals ist derjenige der den Stich abbekommen hat dann am Ende sogar noch der weniger schwer verletzte, und heutzutage kann man auch innere Wunden schon ganz gut behandeln.
3.)Polizisten und Staatsanwälte sind an den Anblick von Schwertwunden nicht gewöhnt.
Möchte nicht wissen wie es vor Gericht aussieht wenn man einen Einbrecher mit dem Katana sauber in zwei Teile schneidet. Viel Blut überall, abgetrennte Gliedmaßen, herausquellende Gedärme,... Kein schöner Anblick und mit Sicherheit für alle Beteiligten verstörend. Nicht gerade ein Bonus vor Gericht...
Daher meine Empfehlung:
Da wo du die Schwerter plazieren wolltest, platziere einfach eine stumpfe Hiebwaffe. Also Golfschläger, Baseballschläger, Knüppel, Schlagstock, Hammer, usw.
Gegen einen unbewaffneten oder nur mit Messer bewaffneten Einbrecher bis du mit dem Knüppel fast genauso gut dran wie mit dem Schwert (vor allem wenn du wenig Schwertkampf trainiert hast) nur dass die Stoppwirkung hervorragend ist, du nicht unbedingt letal antworten musst und dass die Wunden keinen schlimmen Anblick bieten.
Waffenrechtlich sind Hieb- und Stichwaffen in AT kein Problem. Die kannst du gerne einfach an die Wand hängen.
Dein Gewicht und dein Körperbau sind bei der Beurteiung, ob Notwehr oder nicht, eher sekundär. Die Situation als Ganzes und der Ablauf des Kampfes sind weit entscheidender ob Notwehr oder nicht.
Ein paar Dinge möchte ich Dir bei deiner Katana-Idee aber zu bedenken geben:
1.)Mit einem Schwert sollte/muss man auch umgehen können.
Sonst bekommt man keinen sauberen Schnitt zusammen bzw. man lässt Angriffslinien offen und kann dann selbst angegriffen werden. Besonders Katanas brauchen eine sehr exakte Schnitttechnik damit man schwere Wunden verursacht. Einfach damit hinhacken führt meist nur zu eher oberflächlichen Fleischwunden.
2.)Schwerter sind auf engem Raum schwierig einzusetzen.
Es sind dann fast nur Stiche möglich und Stichverletzungen haben kaum Stoppwirkung. Mit Schwert im Bauch ist man entgegen dem was uns Hollywood so zeigt eben nicht sofort erledigt. Das heisst der Gegner (sofern ernsthaft motiviert) kann dich dann in einem letzten Zornausbrauch durchaus noch mitnehmen, weil deine Waffe ja im Gegner steckt und blockiert ist. Schmerzen spürt man da kaum, dazu gibt es unzählige historische Berichte wo Duelle auf diese Weise mit gegenseitigem Tod endeten. Oftmals ist derjenige der den Stich abbekommen hat dann am Ende sogar noch der weniger schwer verletzte, und heutzutage kann man auch innere Wunden schon ganz gut behandeln.
3.)Polizisten und Staatsanwälte sind an den Anblick von Schwertwunden nicht gewöhnt.
Möchte nicht wissen wie es vor Gericht aussieht wenn man einen Einbrecher mit dem Katana sauber in zwei Teile schneidet. Viel Blut überall, abgetrennte Gliedmaßen, herausquellende Gedärme,... Kein schöner Anblick und mit Sicherheit für alle Beteiligten verstörend. Nicht gerade ein Bonus vor Gericht...
Daher meine Empfehlung:
Da wo du die Schwerter plazieren wolltest, platziere einfach eine stumpfe Hiebwaffe. Also Golfschläger, Baseballschläger, Knüppel, Schlagstock, Hammer, usw.
Gegen einen unbewaffneten oder nur mit Messer bewaffneten Einbrecher bis du mit dem Knüppel fast genauso gut dran wie mit dem Schwert (vor allem wenn du wenig Schwertkampf trainiert hast) nur dass die Stoppwirkung hervorragend ist, du nicht unbedingt letal antworten musst und dass die Wunden keinen schlimmen Anblick bieten.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Eure Sorgen und dem Rothschild sein Geld möcht ich haben.
In der Wohnung griffbereit Katanas verteilen
Vielleicht noch zur Abrundung hie und da ein kleines Hackebeilchen und als eiserne Reserve eine Kettensäge (ob mit Benzin oder eine elektrische ist Ansichtssache)
Ich werde das Gefühl nicht los, daß so mancher hier sich direkt wünscht einem Einbrecher zu überraschen um einmal so richtig loslegen zu können.
Aber ich bin überzeugt, sollte das einmal der Fall sein, gibt es richtig große und breite Bremsspuren in der Hose!
Wunsch und Wirklichkeit liegen ziemlich weit auseinander.
cowroper
In der Wohnung griffbereit Katanas verteilen
Vielleicht noch zur Abrundung hie und da ein kleines Hackebeilchen und als eiserne Reserve eine Kettensäge (ob mit Benzin oder eine elektrische ist Ansichtssache)
Ich werde das Gefühl nicht los, daß so mancher hier sich direkt wünscht einem Einbrecher zu überraschen um einmal so richtig loslegen zu können.
Aber ich bin überzeugt, sollte das einmal der Fall sein, gibt es richtig große und breite Bremsspuren in der Hose!
Wunsch und Wirklichkeit liegen ziemlich weit auseinander.
cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
cowroper hat geschrieben:Eure Sorgen und dem Rothschild sein Geld möcht ich haben.
In der Wohnung griffbereit Katanas verteilen
Vielleicht noch zur Abrundung hie und da ein kleines Hackebeilchen und als eiserne Reserve eine Kettensäge (ob mit Benzin oder eine elektrische ist Ansichtssache)
Ich werde das Gefühl nicht los, daß so mancher hier sich direkt wünscht einem Einbrecher zu überraschen um einmal so richtig loslegen zu können.
Aber ich bin überzeugt, sollte das einmal der Fall sein, gibt es richtig große und breite Bremsspuren in der Hose!
Wunsch und Wirklichkeit liegen ziemlich weit auseinander.
cowroper
Ich hoffe ja, dass das mit den Katanas nur ein Scherz ist, ansonsten hat der Psychodoc beim Test wohl versagt
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Notwehrüberschreitung(en)
cowroper hat geschrieben:Ich werde das Gefühl nicht los, daß so mancher hier sich direkt wünscht einem Einbrecher zu überraschen um einmal so richtig loslegen zu können.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Also wirklich, ich versteh die Aufregung nicht.
Wenn man darüber spricht, wieviele Feuerlöscher man haben sollte oder ob man in eine starke Pumpe investieren sollte, um den Pool als Löschbecken nutzen zu können, wünscht man sich ja auch nicht gleich das das Haus abbrennt. Oder freut sich gar darauf.
Ich finde man sollte sich besser vorher Gedanken machen, damit man seine Optionen kennt und sich entsprechend einstellt. Wenn man dann zum Schluß kommt nicht kämpfen zu wollen, ist das ja eine legitime Einstellung. Nur gar nicht darüber nachdenken... ist wie Kopf in den Sand stecken!
Es gibt genügend Leute, die dann einfach fassungslos sind, wenn sie auf Gewalt stossen, und erstarren. Vor allem weil Sie so eine Situation immer innerlich abegeleht und sich weggewünscht haben. Ein Einbruch ist aber aufgezwungen, den kann man sich nicht aussuchen. Man hat halt nicht immer ein Wahlrecht.
Zu GW10s Verteidigung:
Katanas als Waffe sind sicher schon ziemlich extrem, aber in diesem Forum gibts wohl niemanden, den nicht 90+% der Österreicher als extrem einstufen würden. Da bin ich mir sicher in guter Gesellschaft zu sein
Wenn man darüber spricht, wieviele Feuerlöscher man haben sollte oder ob man in eine starke Pumpe investieren sollte, um den Pool als Löschbecken nutzen zu können, wünscht man sich ja auch nicht gleich das das Haus abbrennt. Oder freut sich gar darauf.
Ich finde man sollte sich besser vorher Gedanken machen, damit man seine Optionen kennt und sich entsprechend einstellt. Wenn man dann zum Schluß kommt nicht kämpfen zu wollen, ist das ja eine legitime Einstellung. Nur gar nicht darüber nachdenken... ist wie Kopf in den Sand stecken!
Es gibt genügend Leute, die dann einfach fassungslos sind, wenn sie auf Gewalt stossen, und erstarren. Vor allem weil Sie so eine Situation immer innerlich abegeleht und sich weggewünscht haben. Ein Einbruch ist aber aufgezwungen, den kann man sich nicht aussuchen. Man hat halt nicht immer ein Wahlrecht.
Zu GW10s Verteidigung:
Katanas als Waffe sind sicher schon ziemlich extrem, aber in diesem Forum gibts wohl niemanden, den nicht 90+% der Österreicher als extrem einstufen würden. Da bin ich mir sicher in guter Gesellschaft zu sein
Re: Notwehrüberschreitung(en)
thisdan hat geschrieben:Also wirklich, ich versteh die Aufregung nicht.
Unverständnis, nicht Aufregung.
Ich finde man sollte sich besser vorher Gedanken machen, damit man seine Optionen kennt und sich entsprechend einstellt. Wenn man dann zum Schluß kommt nicht kämpfen zu wollen, ist das ja eine legitime Einstellung. Nur gar nicht darüber nachdenken... ist wie Kopf in den Sand stecken!
Ganz genau. Jeder Mensch sollte sich Gedanken darüber machen, woher ihm Gefahr droht und wie er ihr am Besten begegnen oder ihr am Besten ausweichen könnte. Blöderweise scheinen das genau die fanatischen Selbstverteidiger nicht so richtig zu tun.
Die Gefährdung deines Lebens, deiner Gesundheit oder deines Lebensstils durch Verbrecher ist und bleibt im Vergleich zu anderen Gefahrenquellen lächerlich gering. Verkehrsunfälle töten hunderte Österreicher im Jahr, machen hunderte andere zu Invaliden und tausende andere zumindest mittelfristig erwerbsunfähig. Fehldiagnosen und unzureichende Behandlung töten mehrere tausend. Billige Scheiße Fressen tötet mehrere zehntausend. Der materielle und emotionale Schaden durch einen Einbruch ist und bleibt darüber hinaus auch nachgerade harmlos im Vergleich zu den Kosten, dem Aufwand und dem Stress, die dir entstehen, wenn du den Einbrecher permakaltstellst. Vierstellig Euros in Waffen und Ausbildung an Waffen zu stecken, ist als Maßnahme zur Erhöhung der eigenen Sicherheit unter diesen Umständen schlicht und einfach irrational.
Wenn es dir wichtig ist, dich verteidigen zu können, weil du eine moralische oder spirituelle Verpflichtung für dich siehst, deinen persönlichen eigenen Beitrag zur Generalprävention zu leisten: super, das ist ein ehrbares Motiv, hack ihn um. Wenn es dir wichtig ist, deine Familie "beschützen" zu können, weil das zu dem Männlichkeitsideal gehört, an dem du dich orientierst: auch fein, ist als persönliche Entscheidung so zu respektieren, hack ihn um. Wenn es dir darum geht, endlich einen von diesen widerlichen Drecksrumänen aus dem Verkehr zu ziehen: naja, ich persönlich würde das nicht wollen, aber vor mir musst du dich auch nicht verantworten, von mir aus hack in um.
Wenn es dir wirklich um deinen Wohlstand oder um Leben und Gesundheit deiner und deiner Lieben geht: lass den Blödsinn, verkauf das dumme Spielzeug und investier die Kohle in bessere Versicherungen, regelmäßiges Fahrsicherheitstraining, besseres Esssen, eine gesündere Wohngegend und für deine Kinder in eine vernünftige Schule.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
ich geb auch mal meinen Senf dazu (Estragon)
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sichtbare Alarmanlagen oder Kameras einen sehr grossen Abschreck-Effekt haben. Bei mir im Haus is so ziemlich an jedem Fenster und jeder Tür ein Sensor, an drei Aussenwänden draussen hängen Alarmsirenen und Bewegungssensoren für die Beleuchtung.
Meine Eltern wohnen drei Häuser weiter, dort hägt zwar auch sichtbar ne Kamera und eine Alarmsirene mit Licht, aber das sind nur Attrappen.
In meiner Gegend wurde schon sehr oft eingebrochen, da ziemlich Nahe an der ungarischen Grenze. Fakt ist aber, dass bei all jenen, die ne Alarmanlage haben, oder zumindest Attrappen (eh kaum zu unterscheiden), NOCH NIE eingebrochen wurde. Warum? Weil die meisten Einbrecher "einfache" Leute aus armen Verhältnissen sind, sie wissen zwar wie man Fenster oder Türen aufbricht, aber ne Alarmanlage lahmlegen?? Nöp...
warum das zum Thema Notwehrüberschreitung kommt? Weil ich zu 99,9% nie in diese Situation kommen werde, und falls sich mal doch einer an meiner Tür verirrt wird er durch die Sirenen und die Beleuchtungsanlagen draussen ziemlich schnell wieder das Weite suchen.
PS: ich will hier jetzt nicht "prahlen" mit Alarmanlagen oder sonstwas aber es hat eindeutig einen Effekt auf Einbrecher, nämlcih dass sie sich das nächste, ungesicherte Haus vornehmen!
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sichtbare Alarmanlagen oder Kameras einen sehr grossen Abschreck-Effekt haben. Bei mir im Haus is so ziemlich an jedem Fenster und jeder Tür ein Sensor, an drei Aussenwänden draussen hängen Alarmsirenen und Bewegungssensoren für die Beleuchtung.
Meine Eltern wohnen drei Häuser weiter, dort hägt zwar auch sichtbar ne Kamera und eine Alarmsirene mit Licht, aber das sind nur Attrappen.
In meiner Gegend wurde schon sehr oft eingebrochen, da ziemlich Nahe an der ungarischen Grenze. Fakt ist aber, dass bei all jenen, die ne Alarmanlage haben, oder zumindest Attrappen (eh kaum zu unterscheiden), NOCH NIE eingebrochen wurde. Warum? Weil die meisten Einbrecher "einfache" Leute aus armen Verhältnissen sind, sie wissen zwar wie man Fenster oder Türen aufbricht, aber ne Alarmanlage lahmlegen?? Nöp...
warum das zum Thema Notwehrüberschreitung kommt? Weil ich zu 99,9% nie in diese Situation kommen werde, und falls sich mal doch einer an meiner Tür verirrt wird er durch die Sirenen und die Beleuchtungsanlagen draussen ziemlich schnell wieder das Weite suchen.
PS: ich will hier jetzt nicht "prahlen" mit Alarmanlagen oder sonstwas aber es hat eindeutig einen Effekt auf Einbrecher, nämlcih dass sie sich das nächste, ungesicherte Haus vornehmen!
Magnum mag man eben!
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Eine recht seltsame Argumentation von failboy. Es ist schon ein Unterschied ob man durch unrechte Ernährung Schaden erleidet oder durch einen Verbrecher.
Seine Familie zu beschützen ist auch nicht eine Folge rationaler Überlegung sondern einfach menschliche Pflicht. Ist schließlich auch im Gesetz verankert.
Schließlich: die Bezeichnung einer Verteidigungswaffe als "dummes Spielzeug" schein mir nicht in dieses Forum zu passen
Seine Familie zu beschützen ist auch nicht eine Folge rationaler Überlegung sondern einfach menschliche Pflicht. Ist schließlich auch im Gesetz verankert.
Schließlich: die Bezeichnung einer Verteidigungswaffe als "dummes Spielzeug" schein mir nicht in dieses Forum zu passen