Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.

Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Mo 7. Mär 2016, 18:53

Es gibt nix
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37029
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Mo 7. Mär 2016, 18:54

garnix
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

lalaton
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 467
Registriert: Mi 2. Dez 2015, 15:33

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von lalaton » Mo 7. Mär 2016, 19:16

und woran liegt das?

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 7. Mär 2016, 19:19

Daran das unser Land (und die EU sowieso) von Vollpfosten regiert wird.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 730
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Steyrer » Di 8. Mär 2016, 06:12

Hall Allerseits,

Ist euch eine Einstufung vom Ruger Police Carbine in 9mm und/oder 40S&W bekannt?

Man sieht immer wieder einmal eine im Netz, auch von Händlern. Heißt noch immer nicht, dass sie erlaubt ist, ist jedoch zumindest ein Indiz...

Im Forum ist die Einschätzung auch eher ja:
viewtopic.php?f=20&t=10426bzw" onclick="window.open(this.href);return false; 11. Post...
oder
viewtopic.php?f=20&t=2448#p42215" onclick="window.open(this.href);return false;
oder
viewtopic.php?f=2&t=16142&start=10#p274626" onclick="window.open(this.href);return false;

Deshalb meine Bitte: Kann hier jemand etwas definitives berichten? Ja oder Pöhse? Falls ja, bitte in die Whitelist aufnehmen.

Der Rock River Arms Wechselupper (nicht als Einzelwaffe) steht auch nicht in der Liste und ist hoffentlich nicht verboten.
--> Deshalb beantrage ich die Aufnahme in die Liste:
Rock River Arms LAR-9 9mm Wechselupper in der Austria-Version (nicht als eigenständige Waffe)

Danke & LG
Steyrer

Hohenfels
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 11
Registriert: Fr 18. Mär 2016, 08:46

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Hohenfels » Fr 18. Mär 2016, 15:22

Servus,
leider hab ich in der Suche bei "sl08" und sl+08 nichts gefunden..
ist ein H&K SL08 kal. 223 in :at1: erlaubt?

mfg Mario

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Fr 18. Mär 2016, 15:31

SL8 ist verboten bzw. Kat. A , SL08 gibts nicht ;-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

d-s
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 507
Registriert: Mi 21. Okt 2015, 12:09
Wohnort: WU

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von d-s » Do 7. Jul 2016, 16:40

As expected (it took them more than a month to respond):
Hinsichtlich Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 2. Juni 2016, ein halbautomatisches Gewehr
„DPMS Panther Oracle, Kal. .223Rem“ betreffend ist zu bemerken, dass dieses Gewehr,
bei welchem es sich technisch um eine halbautomatische Version eines Sturmgewehres
bzw. einen Nachbau des Gewehres „M4“ handelt, unter Berücksichtigung der
technischen Bewertung Kriegsmaterial (Kategorie A) nach § 1 Abschnitt I Z 1 lit a der
Verordnung der Bundesregierung vom 22 November 1977 betreffend Kriegsmaterial
darstellt.
A society that can’t defend its children has no tomorrow.

chrystal
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 88
Registriert: Mo 30. Nov 2015, 23:03
Wohnort: Tirol

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von chrystal » Sa 9. Jul 2016, 21:13

d-s hat geschrieben:As expected (it took them more than a month to respond):
Hinsichtlich Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 2. Juni 2016, ein halbautomatisches Gewehr
„DPMS Panther Oracle, Kal. .223Rem“ betreffend ist zu bemerken, dass dieses Gewehr,
bei welchem es sich technisch um eine halbautomatische Version eines Sturmgewehres
bzw. einen Nachbau des Gewehres „M4“ handelt, unter Berücksichtigung der
technischen Bewertung Kriegsmaterial (Kategorie A) nach § 1 Abschnitt I Z 1 lit a der
Verordnung der Bundesregierung vom 22 November 1977 betreffend Kriegsmaterial
darstellt.
Den Satz musste ich jetzt fünf mal lesen, um ihn zu verstehen. Satzzeichen würden auch einem behördlichen Schachtelsatz nicht schaden!
:angry-steamingears:

Benutzeravatar
Magnum828
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1095
Registriert: Fr 14. Jun 2013, 14:55
Wohnort: Tirol

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Magnum828 » Mo 19. Sep 2016, 20:35

Ist die HK USC neuerdings erlaubt?
http://sportwaffen-selector.com/Neuheit ... :6396.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Mo 19. Sep 2016, 21:01

das weiss nur der Importeur und das Amt

wär aber sicher ein lustiges Gerät
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Di 20. Sep 2016, 08:05

Wäre glaub ich sogar günstiger als die B&T SPP.
Vom Preis her eigentlich relativ ansprechend.

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Di 20. Sep 2016, 10:16

Antwort auf Anfrage:
sportwaffen-selector: Das ist ein Selbstladegewehr der Kategorie B, das ist richtig, im Kaliber .45 ACP, dabei handelt es sich um ein Sportgewehr mit 10 Schuss Magazin, das nur für Semi Auto Betrieb gebaut wurde, in nicht militärischen Kaliber. Daher ist eine Einstufung wie bei .223 Selbstladegewehre die als Militärische Waffen entwickelt wurden und Full auto ermöglichten nicht nötig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Di 20. Sep 2016, 10:34

Stickhead hat geschrieben:Antwort auf Anfrage:
Das ist ein Selbstladegewehr der Kategorie B, das ist richtig, im Kaliber .45 ACP, dabei handelt es sich um ein Sportgewehr mit 10 Schuss Magazin, das nur für Semi Auto Betrieb gebaut wurde, in nicht militärischen Kaliber. Daher ist eine Einstufung wie bei .223 Selbstladegewehre die als Militärische Waffen entwickelt wurden und Full auto ermöglichten nicht nötig.
mutig
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Di 20. Sep 2016, 10:36

Von wem kommt diese Meldung? BMI oder BMLV? Wir wissen ja alle, dass diese nicht immer unbedingt derselben Meinung sind...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Antworten