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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 06:49
von Der Stefan
gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 22:39
Der Stefan hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:02
auch auf die schon vor dem 14.12. gekauften HA? Da gabs doch Diskussionen...?
nein
eigentlich gabs da nie diskussionen
Meinst du jetzt:

Nein, kein Problem mehr, oder
Nein, immer noch nicht erlaubt?
Promo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:32
Der Stefan hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:02
auch auf die schon vor dem 14.12. gekauften HA? Da gabs doch Diskussionen...?
Waffenrechtlich ändern sie nichts an der Kategorie, die Waffe kann dadurch aber Kriegsmaterial werden (Bestimmungen über Ein-, Aus- und Durchfuhr beachten!).
Das könnte aber nur passieren, wenn ich ins Ausland fahre, oder?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 09:42
von Emil
gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 22:42
Jiggler hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 22:05
Zum Thema Zubehör:

Ich habe jetzt 2 B Plätze und somit automatisch 4 x B Zubehör frei.
Jetzt kaufe ich mir ein 22er WS für AR15 was auch so im ZWR gemeldet wird
Danach gehe ich Altbestand melden
Ergebnis keine B Plätze mehr, da 1x Z7 und 1x Z8, Zubehörplätze werden somit auch zu Z7 und Z8
22er System kann aber nie §17 werden.

Was passiert?
eigentlich kannst du dir genau genommen kein 22lr wechselsystem kaufen wenn du einmal /7 und einmal /8 im altbesitz hast. denn dann hast du keinen kat b zubehoerplatz frei

nicht vergessen
das recht hat sich beretis mit 14.12.2019 geaendert
lediglich fuer das eintragen der aenderung haben wir zwei jahre zeit
Vielleicht eine blöde Frage aber warum eigentlich nicht...?
Wenn er den Altbestand noch nicht gemeldet hat und damit die Genehmigung für Z. 7 bzw. Z. 8 ja auch noch nicht beantragt dann sind ja derzeit bei ihm die Waffen selbst als Kat B gemeldet und wenn er bis zur Meldung in zumindest eine seiner Waffen keines der “großen” Kat A Magazine ansteckt, was wäre daran falsch bzw. nicht erlaubt? Nur weil er passende “große” Kat A Magazine hat und deshalb grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat dass seine zwei Waffen als Kat A bewilligt werden damit er diese mit den “großen” Kat A Magazinen angesteckt weiter verwenden darf?
Er könnte ja bei der Altbestandmeldung die Magazine für eine ihm zustehende Kat A Waffe bei der Behörde mit Verzicht darauf abgeben dann bekommt er nur einen Kat A Z. 7 bzw. Z. 8 Platz und einen B Platz auf seiner neuen WBK - gegen was könnte/ würde er da rechtlich verstoßen...? :think:

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 09:59
von Promo
Der Stefan hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 06:49
Promo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:32
Der Stefan hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:02
auch auf die schon vor dem 14.12. gekauften HA? Da gabs doch Diskussionen...?
Waffenrechtlich ändern sie nichts an der Kategorie, die Waffe kann dadurch aber Kriegsmaterial werden (Bestimmungen über Ein-, Aus- und Durchfuhr beachten!).
Das könnte aber nur passieren, wenn ich ins Ausland fahre, oder?
Technisch ist sie auch in Österreich KM, die Bestimmungen des KMG regeln aber lediglich die Ein-, Aus- und Durchfuhr von KM, daher kommen diese Bestimmungen auch erst unter diesen Umständen zu tragen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 10:29
von gewo
Emil hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 09:42
gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 22:42
Jiggler hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 22:05
Zum Thema Zubehör:

Ich habe jetzt 2 B Plätze und somit automatisch 4 x B Zubehör frei.
Jetzt kaufe ich mir ein 22er WS für AR15 was auch so im ZWR gemeldet wird
Danach gehe ich Altbestand melden
Ergebnis keine B Plätze mehr, da 1x Z7 und 1x Z8, Zubehörplätze werden somit auch zu Z7 und Z8
22er System kann aber nie §17 werden.

Was passiert?
eigentlich kannst du dir genau genommen kein 22lr wechselsystem kaufen wenn du einmal /7 und einmal /8 im altbesitz hast. denn dann hast du keinen kat b zubehoerplatz frei

nicht vergessen
das recht hat sich beretis mit 14.12.2019 geaendert
lediglich fuer das eintragen der aenderung haben wir zwei jahre zeit
Vielleicht eine blöde Frage aber warum eigentlich nicht...?
Wenn er den Altbestand noch nicht gemeldet hat und damit die Genehmigung für Z. 7 bzw. Z. 8 ja auch noch nicht beantragt dann sind ja derzeit bei ihm die Waffen selbst als Kat B gemeldet und wenn er bis zur Meldung in zumindest eine seiner Waffen keines der “großen” Kat A Magazine ansteckt, was wäre daran falsch bzw. nicht erlaubt? Nur weil er passende “große” Kat A Magazine hat und deshalb grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat dass seine zwei Waffen als Kat A bewilligt werden damit er diese mit den “großen” Kat A Magazinen angesteckt weiter verwenden darf?
Er könnte ja bei der Altbestandmeldung die Magazine für eine ihm zustehende Kat A Waffe bei der Behörde mit Verzicht darauf abgeben dann bekommt er nur einen Kat A Z. 7 bzw. Z. 8 Platz und einen B Platz auf seiner neuen WBK - gegen was könnte/ würde er da rechtlich verstoßen...? :think:
sie sind dzt bei ihm gemeldet als kat B, das stimmt
die frage ist aber was waren sie am 14.12.2019

diese Entscheidung muss am 14.12.2019 getroffen worden sein
rechtlich dargestellt wird sie erst nachdem sie im Laufe der Meldefrist umgemeldet wird

hat der buerger sich am 14.12.19 dazu entschieden seine HiCaps in kat B waffen zu verwenden, dann sind diese kat B waffen somit bereits 17/1/7 oder /8
rechtlich darstellt ist das mangels Meldung noch nicht
aber sie sind es bereits

wenn er sich fuer beide plaetze zu 17/1/x entschieden hat dann hat er per 14.12.2019 keinen freien kat B Zubehörplatz
phoese behoerden könnten den kauf eines kat B Zubehörs als Überschreitung der stueckzahlen werten
Emil hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 09:42
Er könnte ja bei der Altbestandmeldung die Magazine für eine ihm zustehende Kat A Waffe bei der Behörde mit Verzicht darauf abgeben dann bekommt er nur einen Kat A Z. 7 bzw. Z. 8 Platz und einen B Platz auf seiner neuen WBK - gegen was könnte/ würde er da rechtlich verstoßen...? :think:
wenn er nur einen platz in 17/1/x konvertiert dann hat er ja kein problem
dann sind eh zwei kat B Zubehörplätze frei

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 13:24
von Coolhand1980
Für welches Szenario wäre der fehlende B Platz ein Problem? Eigentlich nur dann, wenn man eben keine B Waffe mehr hat, aber ein .22lr WS haben will. Theoretisch wäre das auch bei einer Glock ein Problem, wenn man die A gemeldet hat wegen 32er Mags und ein 2..WS haben will.

Ich wäre aber ehrlich gespannt, was in dem Falle, dass man es schon besitzt, bei der Meldung passieren würde. Mein Vermutung: Gar nix. Warum? Weil die Konsequenz wäre, dem Bürger mitteilen zu müssen, dass er sich ganz schnell ein viel böööhseres WS in einem viel größeren Kaliber holen muss. Das glaubt hoffentlich niemand.
Das grundlegende Problem ist die fehlende Abwärtskompatibilität von einem A auf einen B Platz. Die Formulierung, dass die B Plätze entsprechend der A Anzahl einzuschränken sind, hatte nie diese Intention. -Bestenfalls in der Vorstellung von Juristen, die es nie zu Partnern in namhaften Kanzleien schaffen werden... Die Idee dahinter war die Anzahl der max besessenen A u. B Waffen gleich zu belassen, nicht die, mehr Kat A Waffen unters Volk zu bringen.
Was würde also passieren, wenn das .22WS auf 17/1 eingetragen wird?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 13:53
von voodoo-medic
Das Szenario worüber ich mir Gedanken mache ist das Vererben .. irgendwann mal. Falls das dann überhaupt noch zur Debatte steht.

Kat A Waffen werden übrigens nicht auf den EUFWP eingetragen.
(Edit: bei der BH Tulln. In Wien laut telefonischer Auskunft: „kein Problem“ allerdings werden auf den Wisch nur B, C, D Waffen erwähnt)

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 13:53
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:24
Was würde also passieren, wenn das .22WS auf 17/1 eingetragen wird?
definition

§17/1/7 WaffG 1996
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

§17/1/8 WaffG 1996
Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

faellt das 22lr randfeuerwechselsystem unter eine der beiden Definitionen?
falls nein, wie kommst auf die Idee dass das wer so eintragen wuerde ...

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 13:55
von gewo
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:53
Kat A Waffen werden übrigens nicht auf den EUFWP eingetragen.
hat man jetzt vor kurzem geaendert soweit ich weiss

sie habens im ZWR aber ned so vorgesehen glaub ich
weiss ned wie sie das jetzt machen wollen
ist aber auch ned mein problem

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:00
von Baxter
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:53
Das Szenario worüber ich mir Gedanken mache ist das Vererben .. irgendwann mal. Falls das dann überhaupt noch zur Debatte steht.

Kat A Waffen werden übrigens nicht auf den EUFWP eingetragen.
(Edit: bei der BH Tulln. In Wien laut telefonischer Auskunft: „kein Problem“ allerdings werden auf den Wisch nur B, C, D Waffen erwähnt)
Unter Punkt 6 "Hinweise für Reisen innerhalb der Gemeinschaft" des EUFWP steht u.a.:" [...]oder mit einer Feuerwaffe der Kategorie A,B oder C zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, ist eine solche Erlaubnis jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, sofern der Betroffene im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann [...]"

Der EU Waffenpass wurde im Rahmen der neuen 2.Durchführungsverordnung um die Kat A erweitert.

EU Waffenpass alt https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 03909.html
EU Waffenpass neu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86241.html

Ich muss ebenfalls zeitnah mit meiner Behörde sprechen da ich den EUFWP brauche und überlege das gleich mit der Altbestandsmeldung zu verbinden (einmal auf die BH fahren). Nur blöd wennst dann Probleme machen die KatA einzutragen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:58
von kuni
gewo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:55
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:53
Kat A Waffen werden übrigens nicht auf den EUFWP eingetragen.
hat man jetzt vor kurzem geaendert soweit ich weiss

sie habens im ZWR aber ned so vorgesehen glaub ich
weiss ned wie sie das jetzt machen wollen
ist aber auch ned mein problem
Meine Kat A Waffen sind alle in EUFWP eingetragen worden (13.1.2020)

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 15:07
von Coolhand1980
gewo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:53
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:24
Was würde also passieren, wenn das .22WS auf 17/1 eingetragen wird?
definition

§17/1/7 WaffG 1996
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

§17/1/8 WaffG 1996
Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

faellt das 22lr randfeuerwechselsystem unter eine der beiden Definitionen?
falls nein, wie kommst auf die Idee dass das wer so eintragen wuerde ...
Die Frage ist, ob man es irgendwie anders eintragen kann in das System... :violin:

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 15:10
von Coolhand1980
Lasst ihr euch den EUFWP extra neu ausstellen, wegen der Kat A Ummeldungen?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 15:35
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 15:07
gewo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:53
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 13:24
Was würde also passieren, wenn das .22WS auf 17/1 eingetragen wird?
definition

§17/1/7 WaffG 1996
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

§17/1/8 WaffG 1996
Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

faellt das 22lr randfeuerwechselsystem unter eine der beiden Definitionen?
falls nein, wie kommst auf die Idee dass das wer so eintragen wuerde ...
Die Frage ist, ob man es irgendwie anders eintragen kann in das System... :violin:
du stellst also in den raum dass eine behoerde eine waffe in eine Kategorie (kat A gem. 17/1 statt kat B ) erfasst in die sie technisch garnicht gehoeren kann

warum sollte eine behoerde sowas machen?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 16:56
von Coolhand1980
Weils weniger Hacken ist?
Weil die den Unterschied überhaupt nicht kennen?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:13
von panhandle
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 16:56
Weils weniger Hacken ist?
Weil die den Unterschied überhaupt nicht kennen?
Hi...

Da würde ich zumindest 2 Gründe kennen die das nicht zuließen....

Grund 1... Du kaufst Dir ein Kat B WS bei einem Händler.

Kat B Sachen, die bei einem Händler erworben werden...werden ja auch vom Händler ins ZWR eingetragen, also wird der Händler einmal schauen müssen was auf Deiner WBK genau draufsteht...also ob da überhaupt noch ein B Platz/Eintrag vorhanden ist.
So das nicht der Fall ist ( weil eben schon "alle" zuvor besessenen B Plätze nach A gewandelt wurden ) wirst das Kat B WS nimmer bekommen.

Grund 2 .... Du kaufst von Privat.

Wird auf die selbe Problematik hinauslaufen....
Der Verkäufer wird ja auch drauf schauen wies mit einem B Eintrag auf der WBK ausschaut....usw usw usw...
Auch wenn Dir der Vorbesitzer im guten Glauben ein Kat B Zubehör überlässt....spätestens bei der Meldung desselben wird die Behörde "munter" werden..... und auch wenn Du "behauptest", es handelt sich um ein Kat A Zubehör.....wirkt ja recht komisch, da eben dieses zuvor als Kat B Zubehör im ZWR war....

g
Willi