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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 09:03
von susi
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 22:04

In Wien und müssen bis 2022(?) Alle lkw nachträglich mit einem abbiegeassistenten ausgerüstet werden der noch dazu sowieso nix bringt
Das sehe ich aber nicht so. Wenn ein paar Leben dadurch gerettet werden, zahlt sich das doch aus. Denkst Du tatsächlich, daß ein Abbiegeassistent nutzlos ist?

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 11:27
von AUG-andy
susi hat geschrieben:
Sa 7. Nov 2020, 09:03
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 22:04

In Wien und müssen bis 2022(?) Alle lkw nachträglich mit einem abbiegeassistenten ausgerüstet werden der noch dazu sowieso nix bringt
Das sehe ich aber nicht so. Wenn ein paar Leben dadurch gerettet werden, zahlt sich das doch aus. Denkst Du tatsächlich, daß ein Abbiegeassistent nutzlos ist?
Wir brauchen keine sinnlose teuren Assistenzgeräte im Straßenverkehr.
Wenn nicht alle blind und unaufachtsam am Verkehr teilnehmen würden, wären solche Unfälle vermeidbar. Mit dem Handy am Ohr Radfahren oder einen Kinderwagen blind in den Hänger schieben, dafür muss die LKW Lobby wieder ordentlich bluten. :tipphead:

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 11:31
von susi
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 7. Nov 2020, 11:27

Wir brauchen keine sinnlose teuren Assistenzgeräte im Straßenverkehr.
Wenn nicht alle blind und unaufachtsam am Verkehr teilnehmen würden, wären solche Unfälle vermeidbar.
Weil eben Einige nicht achtsam oder gestresst, oder aggressiv, oder.... im Straßenverkehr unterwegs sind, braucht es solche Assistenten.
Deine Aussage ist also doch nicht so :tipphead:

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 11:34
von Glock1768
Ich bin bei den Thema voll der Meinung bin aug-andi ... Es kann und darf nicht sein, das wir Dummheit, Naivität, fehlende Eigenverantwortung auch noch unterstützen

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 12:13
von susi
Weshalb sollte denn schon wieder ein Kind sterben, nur weil ein naiver, oder dummer LKW Fahrer das Kind am Zebrastreifen übersieht?. Klar zahlen die ganzen LKW Fahrer drauf, die sich richtig verhalten. Das ist genauso, wie mit Corona: jene, die sich so verhalten, daß es möglichst zu keiner Ansteckung kommt (Masken, Abstand, Verzicht auf soziale Kontakte,...) zahlen wegen einiger unverbesserlichen Idioten drauf.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 12:28
von fast12
Können wir BITTE wieder zum Schusswaffenkennzeichnungsgesetz zurückkommen...

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 13:03
von gynta
Ein Mod wär mal nicht schlecht...
Maddin hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 20:41
Und was genau soll auf der Munition stehen ? Die Losnummer oder eine CIP Kennzeichnung ?
Oder die schon lange befürchtete WBK/ZWR Eintragung für Munition ?
Wenn hierbei nur die alte Gesetzesvorlage zum tragen kommt, wird sich nichts ändern. ok.
Also geregelter Einkauf von Muni und gewisser Wiederladekomponenten.
Warum wird es dann so plakatiert? Politik und/oder Unwissenheit der Vortragenden?

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 15:04
von Xere
fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:55
https://tvthek.orf.at/profile/Bundesrat ... V/14790841

ÖVP spricht über das neues Gesetz. Dabei spricht Christine Schwarz-Fuchs auch über die Markierung von Munition...
Spannend ist ja das es im Fall des Anschlages auch unter der Einhaltung des Gesetzes keinen Unterschied machen würde.

1. Militärische Full-Auto AK47 und sicher vor 2018 gebaut. Von einer offiziellen Einfuhr nach Österreich müssen wir denke ich garnicht anfangen.
2. Ich gehe davon aus das die Munition auch aus einer ursprünglich Militärischen Quelle stammt und somit die im Gesetz angegebene Patronenprüfordnung nicht zur Anwendung kommt.

Und was lernen wir daraus.
Gesetze sind für Rechtstreue Bürger gemacht und nicht für Verbrecher bzw. Terroristen.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 15:07
von combatmiles
Das war dir neu?
Wir sind immer die gef****... weil wir uns sauber im Rahmen bewegen wollen...

Der "Oarschloch', den kümmert des genau nit....

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 17:13
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 22:04
Maddin hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 11:36
EDIT: Es ist halt schon lustig wieviel unnötige Verwirrung man beim Thema Waffen immer stiftet. Bei einem PKW würde zB. niemand auf die Idee kommen einen Notrufassistenten nach dem Zulassungsdatum verpflichtend nachzurüsten.

Leider nein

In Wien und müssen bis 2022(?) Alle lkw nachträglich mit einem abbiegeassistenten ausgerüstet werden der noch dazu sowieso nix bringt
Genau lesen gewo ! PKW und nicht LKW. Den Privaten gehts nur bei den Waffen an den Kragen, der Rest war schon immer heilig...

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 10:21
von Promo
Habe heute auf der Website des Parlaments die beschlossene Fassung gefunden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Gegenüber dem Entwurf hat sich das tatsächliche Gesetz wesentlich verschlechtert. Unter anderem folgende Punkte sind hochproblematisch:
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft nunmehr auch Waffen, die aus der EWR importiert werden. Durch diese Abänderung sind nunmehr ALLE EU-Länder ebenfalls betroffen
- Die Kennzeichnungspflicht entsteht (für Privatpersonen) bereits unmittelbar bei Import und trifft somit auch Privatpersonen, die selbst Waffen importieren
- Zuständig für „herausragende historische Bedeutung“ ist nach wie vor das Bundesdenkmalamt, nunmehr aber ist die Waffenbehörde hierfür zuständig das Bundesdenkmalamt hinzuzuziehen
- Absurd: das Herstellungsjahr ist ebenfalls zu kennzeichnen. Wie das bei Waffen funktioniert, wo dies nicht bekannt ist, bleibt unklar

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 10:45
von yoda
Promo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:21
Habe heute auf der Website des Parlaments die beschlossene Fassung gefunden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Gegenüber dem Entwurf hat sich das tatsächliche Gesetz wesentlich verschlechtert. Unter anderem folgende Punkte sind hochproblematisch:
- Die Kennzeichnungspflicht betrifft nunmehr auch Waffen, die aus der EWR importiert werden. Durch diese Abänderung sind nunmehr ALLE EU-Länder ebenfalls betroffen
- Die Kennzeichnungspflicht entsteht (für Privatpersonen) bereits unmittelbar bei Import und trifft somit auch Privatpersonen, die selbst Waffen importieren
- Zuständig für „herausragende historische Bedeutung“ ist nach wie vor das Bundesdenkmalamt, nunmehr aber ist die Waffenbehörde hierfür zuständig das Bundesdenkmalamt hinzuzuziehen
- Absurd: das Herstellungsjahr ist ebenfalls zu kennzeichnen. Wie das bei Waffen funktioniert, wo dies nicht bekannt ist, bleibt unklar
"§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für:
1. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die bereits im EWR oder in der
Schweiz unter Einhaltung der dort einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet wurden"

D.h. wenn ich mir eine Waffe aus DE hole, die den dortigen Vorschriften entspricht, habe mich die Kennzeichnungsvorgaben hier nicht zu interessieren.

Abgesehen von den Vorschriften, wie soll das genau überprüft werden ? Eine Waffe die neu in Verkehr gebracht und NICHT ausreichend gekennzeichnet ist, ist nicht als Neuware zu identifizieren wenn kein Jahr draufsteht. Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage mit der jemand die Überprüfung der Kennzeichnung ohne jeglichen Verdacht verlangen könnte.

Um die Kennzeichnungspflicht nachzuweisen müsste jemand generell mal im ZWR nachsehen wann die Waffe gekauft wurde, den Weg bis zum Händler zurückverfolgen und dann im Waffenbuch nachsehen wo die Waffe herkommt. Das wird sowieso niemand machen, weil der Aufwand für eine belanglose Verwaltungsübertretung vollkommen absurd wäre.

+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 10:55
von gewo
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:45
+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.
da wuerde ich nix drauf verwetten
das anbringen von gesetzesrelevanten markierungen am waffen ist sicher kein freies gewerbe

weil wenn das so waere bring ich meine kanonen in zukunft nimmer aufs beschussamt sondern zu graveur
;-)

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 10:59
von yoda
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:55
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:45
+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.
da wuerde ich nix drauf verwetten
das anbringen von gesetzesrelevanten markierungen am waffen ist sicher kein freies gewerbe

weil wenn das so waere bring ich meine kanonen in zukunft nimmer aufs beschussamt sondern zu graveur
;-)
Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.

Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.

Wenn du mal Waffen gekennzeichnet brauchst und der Meinung bist dass die normalen Gravierer das nicht dürfen -> ich habe eine per diesem Gesetz ausdrücklich berechtigte Quelle für sowas :D

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 11:05
von gewo
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:59
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:55
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:45
+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.
da wuerde ich nix drauf verwetten
das anbringen von gesetzesrelevanten markierungen am waffen ist sicher kein freies gewerbe

weil wenn das so waere bring ich meine kanonen in zukunft nimmer aufs beschussamt sondern zu graveur
;-)
Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.

Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.
heut is a bisserl viel los daher nur in stichworten

wenn du per gesetz zu einer handlung ermaechtigt wirst
wie zb auch markierungen an waffen anzubringen
dann ist das damit eine hoheitliche taetigkeit
wenn du dabei was missbraeuchlich machst dann unterliegst du als haendler den bestimmungen des amtsmissbrauches

wenn jetzt wer der dazu nicht ermaechtigt ist was macht dann denke ich wird es wohl bestimmungen geben die das untersagen
dein §57A pickerl kannst dir ja auch ned aus einer folie rausstanzen und auf die scheibe kleben wenns dir grad lustig ist ...