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Innenminister für generelles Waffenverbot
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
@ Kemira
Brauche ich dann bei jeder Erweiterung meiner Gürtelbesitzkarte nicht einen neuen Psychotest?
Grüße
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- kemira
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
@tousibaer: berechtigte Frage; hängt davon ab ob der Gürtel als Kat.A, B oder C eingestuft wird.
Jedenfalls ist Gürteltragen in der Öffentlichkeit dann ohne Sondergenehmigung verpotten.
So, und jetzt Sarkasmus Ende, bevor wir einen Rüffel kriegen...
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illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
kemira hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2024, 11:07Ließe sich ja einfach machen:
aus
wird§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Zack ist alles vom Bleistift über den Tetrapak und den Damenschlüpfer bis hin zur MIRV* eine Waffe.§ 1. Waffen sind Gegenstände, die dazu benutzt werden können,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Problem gelöst.
*Nicht zu verwechseln mit der MILF.
SG
Kemira
MILFs haben dennoch weit mehr Existenzen vernichtet, als MIRVs... also Vorsicht!

Für mich stellt sich die Frage, wie das ganze als Regelung gedacht ist. Am Einfachsten wäre sicher eine Verordnung.
Der Vorteil wäre, dass es bei Übertretung nur eine Verwaltungsstrafe gibt. Ich nehme nicht an, dass das WaffG geändert werden wird.
Die Legaldefinition von Waffen, weg von der Wesensbestimmung hin, hätte weit größere Auswirkungen als nur das Messertrageverbot.
Jedoch wäre denkbar, dass durch eine Verletzung des Messerführverbots dann auch die Zuverlässigkeit angezweifelt werden könnte...
Das ist ja auch nur ein Verwaltungsrechtsakt.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Vielleicht im historischen Kontext thematisch relevant. Zitat aus Dr. Kurt Hickisch - Österreichisches Waffenrecht, IS BN 9783700713944.Bis zum Waffengesetz 1996 waren Tränengassprays sowie Spring- und Fallmesser verbotene Waffen (§ 11 Abs 1 Z 6 und 8 WaffG 1886). Das Waffengesetz 1996 hat diese Gegenstände aus der Liste der verbotenen Waffen herausgenommen; gleichwohl sind sie aber als Waffen einzustufen. Beim Tränengasspray steht dies außer Zweifel, bei den Spring- und Fallmessern legt dies der Öffnungsmechanismus insofern nahe, als sie mit nur einer Hand bedient zu werden brauchen (beim Springmesser schnell die Klinge auf Knopfdruck vor, beim Fallmesser wird sie durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff herausgeschleudert). Diese Funktionen erscheinen für die übliche Nutzung eines Messers nicht erforderlich.
Eben wegen dieses besonderen Öffnungsmechanismus sind auch die "Butterfly-Messer" bei entsprechender Ausgestaltung als Waffen, wenn auch nicht als verbotene, anzusehen (OGH 30.5.1990, 11 Os 48/90; 20.4.1993, 14 Os 39/93)9.
Die Regierungvorlage zum WaffG 1996:
Es wäre daher die ÖVP auch an ihre eigenen damaligen Erwägungen zu erinnern, welche durch die nunmehr vorgebrachten Ideen ins Gegenteil verkehrt werden würden.Abs. 1 richtet sich gegen Waffen, die aufgrund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis (Ausnahmen finden eine Regelung im Abs. 3) besteht. Gegenüber der geltenden (bisherigen) Rechtslage sind nunmehr Waffen, mit denen ohne Verwendung von Patronen Reiz auslösendes Mittel versprüht werden können, sowie Spring- und Fallmesser nicht mehr der Kategorie der verbotenen Waffen zuzurechnen. Das Absehen von der Einordnung der "Tränengassprays" in die Reihe der verbotenen Waffen entsprich einem immer öfter geäußerten Bedürfnis, für Zwecke der Selbstverteidigung eine Waffe zu verwenden, die keine Schusswaffe ist, die aber trotzdem die Angriffsfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen vermag, ohne dessen Leben und Gesundheit nachhaltig zu gefährden. In diesen Waffen wird ein adäquates Selbstverteidigungsmittel insbes. für Frauen gesehen. Im Hinblick auf andere ebenso gefährliche Stichwaffen (z.B. Butterflymesser) und auf die Tatsache, dass Spring- und Fallmesser in den übrigen EU-Mitgliedstaaten keineswegs verboten sind und daher von Touristen und anderen Reisenden in Unkenntnis des österreichischen WaffG mitgebracht werden, ließ es zweckmäßig erscheinen, auch diese Waffen aus der Liste der verbotenen zu streichen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Mir kam zum Thema Messerverbot folgender Gedanke:
Angenommen, das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit wird pauschal verboten. Dann bleibt ja den WP Inhabern, wenn auch rar in ihrer Zahl, dennoch die Möglichkeit, eine schussbereite Kat. B (in der Regel verdeckt) zu führen. Wenn dann so ein WP Besitzer (warum auch immer) in eine Polizeikontrolle gerät, würde man ihm dann sein Stanleymesser (Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) abnehmen und in wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen, ihm jedoch die mit Teilmantel-Hojlspitzgeschoßen geladene Glock 19 lassen (weil legal geführt und besessen) und ihm einen schönen Tag wünschen?
Angenommen, das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit wird pauschal verboten. Dann bleibt ja den WP Inhabern, wenn auch rar in ihrer Zahl, dennoch die Möglichkeit, eine schussbereite Kat. B (in der Regel verdeckt) zu führen. Wenn dann so ein WP Besitzer (warum auch immer) in eine Polizeikontrolle gerät, würde man ihm dann sein Stanleymesser (Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) abnehmen und in wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen, ihm jedoch die mit Teilmantel-Hojlspitzgeschoßen geladene Glock 19 lassen (weil legal geführt und besessen) und ihm einen schönen Tag wünschen?
- kemira
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Kaum. Mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit augenblicklich ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die Glock einkassiert.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Alleine, dass man sich über eine solche Konstellation Gedanken machen muss, spricht nicht gerade für unsere Gesetzgebung
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
OT .. wenn die bestehende Regelung des SPG beibehalten wird, dann für WP irrelevant. Diese sind aktuell auch schon von den Waffenverbotszonen ausgenommen:skrufmaster hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2024, 20:27Mir kam zum Thema Messerverbot folgender Gedanke:
Angenommen, das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit wird pauschal verboten. Dann bleibt ja den WP Inhabern, wenn auch rar in ihrer Zahl, dennoch die Möglichkeit, eine schussbereite Kat. B (in der Regel verdeckt) zu führen. Wenn dann so ein WP Besitzer (warum auch immer) in eine Polizeikontrolle gerät, würde man ihm dann sein Stanleymesser (Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) abnehmen und in wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen, ihm jedoch die mit Teilmantel-Hojlspitzgeschoßen geladene Glock 19 lassen (weil legal geführt und besessen) und ihm einen schönen Tag wünschen?
§ 36b Abs. 1 SPG
Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Da es für das Tragen von Messern keine waffenrechtliche Bewilligung gibt, kannst es auch mit WP vergessen der gilt nur für Schusswaffen der jeweiligen Kategorie.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
George Washington

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Jetzt gerade in der ZIB um 22 Uhr auf ORF 2.
Innenminister Karner im Gespräch.
Innenminister Karner im Gespräch.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Nein, WP gilt zB ex lege auch für Kat.C (§ 35 Abs. 2 Z 1). Es gibt übrigens einen sehr langen Thread dazu -> viewtopic.php?f=20&t=43774 . Sowie noch ein paar weitere Threads zu dem Thema § 36 SPG.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Weil der Herr Pürstl mit 32.000 Polizistinnen nicht mit ein paar Jugendlichen fertig wird, soll ganz Österreich zur Waffenverbotszone (Herrn Pürstls Idee lt. Herrn Karner) erhoben werden?
Sogar die Kommentatorin hat Ihn darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, etwas dagegen zu unternehmen.
Dann möchte er allen Kindern das Kind sein absprechen? Da wäre doch eher das Jugendamt die richtige Wahl der Mittel, oder?
Bei soviel Hilflosigkeit kann man nur mehr den Kopf schütteln.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Wären es wirklich nur Frauen, ist es nachvollziehbar.
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Wie will der Hr Innenminister das eigentlich regeln ?
Er wäre gezwungen alle Messer im Waffengesetz als Waffe zu definieren und bei Verstoß (z.B. Küchenmesser im öffentlichen Raum) müsste er auch Waffenverbote aussprechen womit der Besitz von Küchenmessern nicht mehr möglich wäre

Die Linksmedien sind bei dem Thema bereits sehr aktiv:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... it-sonntag