Bud Spencer hat geschrieben:..Eine nicht registrierte Kat. C ist eine illegale Waffe..
Der Verkäufer hat dann nur Verwaltungsübertretung begangen, die Waffe ist deswegen aber nicht "illegal".
Bud Spencer hat geschrieben:..§879 ABGB...verstoß gegen gutte Sitten und Gebote, gesetzliche Normen..
Und inwiefern trifft das zu wenn man eine legale registrierungspflichtige Schusswaffe gutgläubig erwirbt ? Du kannst ja immer sagen der Verkäufer hat angegeben die Waffe noch nicht registriert zu haben, weil die Registrierungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Bud Spencer hat geschrieben: Erlangt die Behörde kenntnis (in welcher weise auch immer), dass du eine nicht im ZWR registrierte kat. C nach Juli 2014 erworben hast, kann sie Maßnahmen setzen. (Beschlagnahmung, ermittlungsverfahren gegen Verkäufer) Wenn eine Waffe einmal schwarz ist kann sie nmma weiß werden, da der Kaufvertrag eben ungültig ist.
Und welchen Tatbestand hat man dann erfüllt wenn man eine Kat.C kauft und registriert ?
Bud Spencer hat geschrieben:...Klar kann der Verkäufer auch das Spiel mit den 6 Wochen spielen, nur irgendwann eckts an...
Der Verkäufer kann das Spiel nicht spielen, weil er einen Kaufvertrag von der Waffe vom Vorbesitzer haben müsste der beweist, dass er die Waffe innerhalb der Frist wieder verkauft hat. Der kriegt dann ziemlich sicher eine Strafe.
So würde ich das sehen, bin gespannt ob die Händler dann nach Juni 2014 noch Waffen erstmalig registrieren können, logisch wäre es aber, bei den §30 Meldungen wars auch möglich und der Staat tut sich damit keinen Gefallen wenn Waffen der Kat. C nicht mehr registriert werden können weil die dann zwangsläufig wirklich unregistriert sind.