oJo hat geschrieben:Hat eigentlich noch jemand bemerkt, dass der Strafrahmen im § 50 verdoppelt werden soll? Warum?
Steht doch eh in den Erläuterungen dazu ...
Zu Z 7 und 8 (§ 50 Abs. 1 und 1a):
Um den illegalen Waffenhandel, vor allem im „Darknet“, gezielt ermitteln und wirkungsvoll bekämpfen zu können, ist eine Erhöhung des Strafrahmens vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nun im Falle des Abs. 1 Observationen und verdeckte Ermittlungen durchführen können. Im Falle des Abs. 1a wird eine Erhöhung des Strafrahmens vorgeschlagen, um diesen an § 280 Strafgesetzbuch – StGB anzugleichen.