Pickerl, Beschusszeichen, das sind alles Prüfzeichen, eine reine Kennzeichnung bringt defakto jeder Hersteller frei auf seinen Produkten an. Wie gesagt, ich habe eine per Gesetz dazu ermächtigte Quelle für sowas im Raum Wien, wenn du das mal brauchen solltest und es beim "normalen" Lasergravierer nicht machen lassen möchtest.gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Nov 2020, 11:05heut is a bisserl viel los daher nur in stichwortenyoda hat geschrieben: ↑Mo 16. Nov 2020, 10:59Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.
Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.
wenn du per gesetz zu einer handlung ermaechtigt wirst
wie zb auch markierungen an waffen anzubringen
dann ist das damit eine hoheitliche taetigkeit
wenn du dabei was missbraeuchlich machst dann unterliegst du als haendler den bestimmungen des amtsmissbrauches
wenn jetzt wer der dazu nicht ermaechtigt ist was macht dann denke ich wird es wohl bestimmungen geben die das untersagen
dein §57A pickerl kannst dir ja auch ned aus einer folie rausstanzen und auf die scheibe kleben wenns dir grad lustig ist ...
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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
i hätt früher, als i no jung war, händeringend nach solchen "Pickerlquellen" gesucht... 

suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
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- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: So 12. Jan 2020, 00:07
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...
Pew Pew
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Die Regelungen betreffen lediglich Waffen die in Verkehr gebracht werden. Nachdem du diese bereits besitzt, musst du diese nicht nachträglich stempeln. Auch bei einem Verkauf an Privat ist das nicht notwendig, da lediglich die erstmalige Überlassung an Privatperson ein inverkehrbringen iSd SchKG darstellt.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 14:36Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...
Kuriosum am Gesetz: es verlangt (u.a.), dass Hersteller und Seriennummer auf der Waffe stehen. Wenn aber ab Werk nix drauf steht, dann kann man doch auch keinen Hersteller und eine Seriennummer erfinden. Irgendwie hat das niemand so wirklich zu Ende gedacht..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.Promo hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 18:30Kuriosum am Gesetz: es verlangt (u.a.), dass Hersteller und Seriennummer auf der Waffe stehen. Wenn aber ab Werk nix drauf steht, dann kann man doch auch keinen Hersteller und eine Seriennummer erfinden. Irgendwie hat das niemand so wirklich zu Ende gedacht..
Pew Pew
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Die Erläuterungen zum SchKG sprechen vom erstmaligen in-Verkehr-Bringen. Man könnte das daher auch so lesen, dass es nur für neue Waffen gilt, oder solche, die beispielsweise erstmals von einer Behörde/Land abgegeben werden und somit noch nie in Privatbesitz waren.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 19:42Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Hallo, bevor du deine 08 an ein Museum gibst oder ins Ausland verkaufts, wäre ich auch sehr stark daran interessiert !!Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 14:36Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
so ist esPromo hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 21:01Die Erläuterungen zum SchKG sprechen vom erstmaligen in-Verkehr-Bringen. Man könnte das daher auch so lesen, dass es nur für neue Waffen gilt, oder solche, die beispielsweise erstmals von einer Behörde/Land abgegeben werden und somit noch nie in Privatbesitz waren.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑So 22. Nov 2020, 19:42Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.
und so ist es auch zu verstehen
so bald eine waffe irgendwo mal irgendwann in privathand war ist das ganze beschriftungs thema gegenstandslos
oder halt zu mindestens wenns mal im gemeinschaftsgebiet wo in privathand war
nur hamma halt jetzt leider wieder die gruppen die eine chance haben sich fuer die beschrifterei autorisieren lassen zu koennen die herum lobbieren und ganz gerne ALLE waffen einschliessen wuerden
damits mehr bringt
obwohl es im gesetz ganz anders steht
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Nicht nur dort. Das SchKG setzt mittlerweile alle Länder gleich.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
noch besser
das ganze betrifft neuwaffen
und bei den ueblichen herstellern sollte das seitens werk ordentlich erfolgen
probleme werden importeure von US marken haben
denn dort wird traditionell ned alles gekennzeichnet
was aber eh schon in der bisherigen hoechstbelastungsverordnung vorgeschrieben gewesen waere
mit der selben strafandrohung
und hat trotzdem auch keinen interessiert
von da her ....
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Theoretisch, wenn du gebrauchte Waffen von einer Regierung kaufst, dann hätte derjenige Gewerbetreibende diese auch zu kennzeichnen, der sie erstmals jemanden überlässt.
Paradoxerweise wurden natürlich Behörden wieder ausgenommen von der Regelung, eh klar ...
PS: Remington in den USA (sowie jeder andere Waffenhersteller weltweit) macht sich ab 01.01.2021 strafbar, wenn sie nicht wie im SchKG vorgeschrieben ist, Waffen kennzeichnen .. ob der Nehammer persönlich rüber fliegt um die Anzeige zuzustellen?
Paradoxerweise wurden natürlich Behörden wieder ausgenommen von der Regelung, eh klar ...
PS: Remington in den USA (sowie jeder andere Waffenhersteller weltweit) macht sich ab 01.01.2021 strafbar, wenn sie nicht wie im SchKG vorgeschrieben ist, Waffen kennzeichnen .. ob der Nehammer persönlich rüber fliegt um die Anzeige zuzustellen?

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
ich denke eher der in umlauf bringer innerhalb des gemeinschaftsgebietes ...
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Hallo miteinander !
Nur eine kurze Frage oder besser gesagt ein häufiges Beispiel:
-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ????
Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.
Danke für eure Antworten.
Ich wünsche einen guten Rutsch und ein xundes und erfolgreiches 2021 !
Gruß
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-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ????

Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.
Danke für eure Antworten.
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Gruß

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Meines Wissens erfolgt nur dann eine Kennzeichnung wenn die Waffe zb. in den EU-Raum verbracht wird. Waffen die jetzt innerhalb der EU schon im Umlauf sind sollten eigentlich nicht betroffen sein.Martin100 hat geschrieben: ↑Mi 30. Dez 2020, 11:16Hallo miteinander !
Nur eine kurze Frage oder besser gesagt ein häufiges Beispiel:
-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ????![]()
Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.
Danke für eure Antworten.
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Gruß![]()
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
ja
ausser sie
- sind nicht zuletzt bei einem ENDKUNDEN im umlauf gewesen sondern aus behoerdenbestaenden, oder
- werden in ihre bestandteile aufgeteilt (wechselystem)
in diesen beiden faellen muessen sie bei der verbringung nach AT gekennzeichnet werden
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