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Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von AUG-andy » Mi 28. Aug 2024, 16:12

Donner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 16:02
Wer hat eigentlich das Verfahren angestossen, bzw. hat das Ganze zum rollen gebracht?
Weiß man das?

Der Kunde?
Der Händler? ;-)
Die Behörde?
Im Endeffekt egal, der Stein rollt.
Ob nun eine Nachbesserung kommt oder nicht steht in den Sternen.
Abwarten und Tee trinken.
Bis dato gab es ja noch keine Beanstandungen bei den Kontrollen.
MfG
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Simon80
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Simon80 » Mi 28. Aug 2024, 16:15

Joewood hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 15:59

Solange man nicht dumm ist, so wie sich manche auf Waffengeschlaucht präsentieren, lebt man in aller Ruhe weiter...
Amen und ganz ehrlich wer so dumm ist hat es meiner Meinung nach auch verdient bestraft zu werden.
Es gibt einen gesetzlichen Rahmen und den habe ich als Waffenbesitzer einzuhalten.
An diesen halte ich mich indem ich legal registrierte wesentliche Bestandteile Besitze und diese außerhalb behördlich genehmigter Schießstände niemals zu einer funktionstüchtigen Schusswaffe zusammensetze.

Es gibt ja parallelen zu so vielen Dingen im Leben, ich denke viele von uns haben ein Auto das deutlich schneller als 130kmh fahren kann obwohl man es auf keiner öffentlichen Straße in Ö darf. Macht man es trotzdem wird man eben kein Auto mehr fahren dürfen oder mindestens Strafe zahlen. Ich gebe auch nicht mein Auto als "goldene Brücke" bei der BH ab weil es theoretisch über 200 fahren könnte.
Auf einer Rennstrecke kann ich fahren was ich will so wie ich am (behördlich genehmigten) Schießstand auch meine Wesentlichen Bestandteile zu beliebig vielen Waffen zusammensetzen kann.

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frankydean
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von frankydean » Mi 28. Aug 2024, 16:45

jetzt gebe ich auch noch meinen unqualifizierten senf dazu...... im ernst:
weiß jemand ob der käufer der waffe/wechselsystem oder wie immer man das nennt, auch bestraft wurde, bzw ob ihm seine wbk wegen irgendeinem vergehen abgenommen wurde, seine waffen von der behörde eingezogen oder ein waffenverbot gegen ihn ausgesprochen wurde?
im übrigen hoffe ich, wie auch sehr viele andere dass "gewo" recht hat.... und wenn nicht ob es eventuell wieder eine löung auf "österreichisch" geben wird.....
wie gesagt, mich würde interessieren ob auch der käufer belangt wurde, denn davon habe ich weder gehöhrt noch gelesen. vllt kann wer meine neugiere stillen....
nein, ich kann nicht zur hölle fahren. sorry! hab da noch immer hausverbot. :violin:

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titan
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von titan » Mi 28. Aug 2024, 16:58

Donner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 16:02
Wer hat eigentlich das Verfahren angestossen, bzw. hat das Ganze zum rollen gebracht?
Weiß man das?

Der Kunde?
Der Händler? ;-)
Die Behörde?
Naja, wenn es wirklich eine nicht zerlegbare Pistole war, wär das jetzt nicht verwunderlich, wenns die Behörde war. Die sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen..!

spareribs
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von spareribs » Mi 28. Aug 2024, 17:03

Scheinbar ist der Händler eh schon in Konkurs oder hat irgendwie abgejankert ......in Mattersburg gibt's seit einiger Zeit einen Kruschitz, der verhöckert Restbestände....muss nicht stimmen , aber .....

chrtha
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von chrtha » Mi 28. Aug 2024, 22:05

SectionThree hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 07:44
Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 15:47
Der Schrieb von deiner Behörde ist nett.
Ist schon ein bisschen mehr als das, weil es (sofern hier überhaupt Strafecht anwendbar ist, dazu sogleich) nämlich idR fehlenden Vorsatz demonstriert. Aber der Reihe nach.
Schlussendlich muss jedem klar sein das am Ende ein Gericht darüber entscheiden kann ob etwas rechtskonform umgestzt wurde oder nicht.
Im Verwaltungsrecht kommt nur ausnahmsweise Kriminalstrafrecht zur Anwendung (Zur Unterscheidung denke man an Strafmandat vs. Gefängnisstrafe). Wer Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt, verliert vielleicht im Ergebnis seine Zuverlässigkeit und damit seine WBK (schlimm genug) und/oder bekommt eine Geldstrafe, muss aber nicht ins Gefängnis. Es gibt aber auch im WaffG Bestimmungen, bei denen das anderes ist: § 50. Wer …

• A-Waffen genehmigungslos besitzt
• B-Waffen verbotenerweise besitzt oder führt
• KM unbefugt erwirbt oder besitzt
• A-/B-Waffen oder KM jmd. überlässt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
• oder gegen die Waffenverbote der §§ 11a und 12 verstößt

… kann es mit den Strafgerichten zu tun bekommen. (Ansonsten bleibt es max. bei einer Geldstrafe durch die Waffenbehörde.)

Dazu gibt es noch ein paar wichtige Ausnahmen: Große Magazine, obwohl uU verbotene Waffen, fallen nicht darunter! Und, hier noch wichtiger: Die Strafbestimmungen sind "auf den unbefugten Besitz von wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen nicht anzuwenden." (Das steht so wörtlich in § 50 Abs. 2 WaffG!)
Ein Gericht könnte dich rein theoretisch trotz dem Schreiben von deiner Behörde verurteilen.
Ein Gericht wird hier nicht viel zu urteilen haben, weil nicht zuständig, bzw. keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt.
Im Anlassfall ging es übrigens um Amtsmissbrauch: Der Büchsenmacher, funktionell als Beamter tätig, hat wissentlich eine Falscheingabe im ZMR gemacht.

Die Ausnahme in § 50 Abs 2 WaffG ist natürlich ein smarter Punkt.

Aber das Argument der „Anklage“ wird sein, dass die Registrierung einer Waffe unterlassen wurde (weil die Zerlegung diese Eigenschaft nicht aufhebt) - damit sind wir beim Vorwurf des Überbestands und damit verbotenen Besitzes von Schusswaffen (§ 50 Abs 1 Z 1 WaffG) und durchaus vor dem Gericht.

So unerfreulich ein Strafverfahren ist, muss das aber gar nicht schlecht sein. Jede Waffenbehörde wird auf Basis des 20/08-Rundschreibens des BMI als „Erlasslage“ die neue (falsche) Ansicht nachbeten, von einer Staatsanwaltschaft/Gericht kann man sich da eher Unabhängigkeit erwarten.

(Ich kenne einen Fall, da hat eine Waffenbehörde „Depotwaffen“ zugerechnet und die Stückzahlüberschreitung angezeigt. Das wurde von der Staatsanwaltschaft aber ganz schnell eingestellt,)

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von GoodReason » Mi 28. Aug 2024, 23:42

Das ist aber ein Problem des Händlers. Ich wollt ein Wechselsystem als Bastelprojekt kaufen. Ober der Händler eine bestehende Waffe auftrennt, oder das anderwertig lagernd hat, kann ich als Kunde nicht wissen. Da eine Stückzahlüberschreitung beim Kunden zu konstruieren, stell ich mir schwierig vor. Griffstücke sind freie Teile.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gewo » Do 29. Aug 2024, 10:58

GoodReason hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 23:42
Das ist aber ein Problem des Händlers.
So wie das ganze Thema.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von GoodReason » Do 5. Sep 2024, 10:54

Ist es eigentlich noch möglich, bestehende Wechselsysteme im ZWR wieder zu vereinigen?

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Do 5. Sep 2024, 11:35

GoodReason hat geschrieben:
Do 5. Sep 2024, 10:54
Ist es eigentlich noch möglich, bestehende Wechselsysteme im ZWR wieder zu vereinigen?
.. du willst zwei Wechselsysteme zu einer Waffe zusammenbauen? ;)

Hab es selber nie gemacht, aber ansonsten ruf doch mal bei deiner Behörde an, wie es aussieht, wenn du dir (beispielsweise) ein passendes Griffstück kaufst und daher dann kein Wechselsystem sondern eine komplette Waffe hast und auch als solche eingetragen haben möchtest. Sollte kein Problem sein.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von mikonis » Do 5. Sep 2024, 12:49

Ich habe die Diskussion nicht vollständig verfolgt, daher entschuldigt meine vermutlich irgendwo beantwortete Frage:

Angeboten wird eine als Wechselsystem gemeldete komplette Waffen, also lower und upper einer Kategorie A- oder B-Waffe. Ich will kein Wechselsystem melden. Also kaufe ich beides und melde es bei mir als Waffe der Kategorie A oder B auf einen freien Platz. Geht das? Brauche ich jemanden (Händler), der es wieder ZWR-rechtlich zusammenfügt?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DumbDummy » Do 5. Sep 2024, 13:10

Ich vermute - dass Dir der Verkäufer ein gemeldetes Wechselsystem nur als Wechselsystem verkaufen kann.
Nach neuer Rechtsansicht darf eine komplette Waffe (auch wenn sie zerlegt wird und so übergeben wird) seit dem 20. August nicht mehr als Wechselsystem verkauft werden. Und hier wird es vermutl. ein Problem geben.
Möglichkeit: Verkäufer lässt (z.B. über Behörde) das Wechselsystem als Kat A / Kat B Waffe ummelden und verkauft Dir dann die Waffe als Kat A / Kat B Waffe.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 5. Sep 2024, 13:16

So du Recht hast: für die Ummeldung wird der Verkäufer aber zuerst einen freien Platz benötigen ...

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Skill Issue » Do 5. Sep 2024, 14:00

Glock1768 hat geschrieben:
Do 5. Sep 2024, 13:16
So du Recht hast: für die Ummeldung wird der Verkäufer aber zuerst einen freien Platz benötigen ...
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von titan » Do 5. Sep 2024, 14:03

Aus Sicht des Käufers ist es egal, wo das Griffstück letztlich herkommt. Wenn du es zuvor schon besessen hast, kannst du ein WS prinzipiell rechtlich zur Waffe zusammensetzen lassen.

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