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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:58, insgesamt 2-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich kann mir nicht vorstellen das jetzt alle bisherigen WBK Besitzer deswegen nochmal auf den Prüfstand kommen und von jedem einzelnen alle relevanten Gesundheit Behörden nochmal abgefragt werden ich würde sagen das dies ein Generalverdacht wehrePoirot hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 00:07Wird ein umfassender Datenaustausch zur Aussortierung geschaffen, wird er für alle gelten müssen. Sonst gibt es bestimmt wieder Anti Diskriminierungs Gesetze die dem entgegenstehen.
Muss ja auch ansonst wäre die Maßnahme sinnlos.
Spannend ist auch die Frage ob die Möglichkeit geschaffen wird sich aus einer negativen Bewertung wieder zu befreien. Wenn zum Beispiel ein Psychologe eine Fehldiagnose stellt.
Fehldiagnosen und Überdiagnosen sind in er Medizin nämlich nicht selten und im Bereich der Psychotherapie am höchsten:
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagn ... 42733.html
und bei der Anzahl der WBK Besitzer jede menge Arbeit bedeuten würde da viele bereits auch welchen Gründen auch immer einen Psychologen bereits besucht haben das richtige Wort wehre dann wohl Massen Entwaffnung oder Massen an neu verlangten Gutachten.
Zuletzt geändert von Maria am Do 19. Jun 2025, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mag Dump hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 09:42-> Empathielosigkeit und Gefühlskälte
-> Unlimitierte Ausbeutung
-> Fehlendes Rechtsbewusstein, ausgedrückt durch hemmungsloses Lügen und hemmungslosen Betrug
-> Verantwortungslosigkeit
-> Eine deutliche narzisstische Komponente
Der letzte Punkt ist insofern relevant, als er dazu beiträgt, dass Psychopathen sich in der Wahrnehmung deutlich unterscheiden können - die einen handeln oft impulsiv und ohne Rücksicht auf sich selbst und werden schnell laut und brutal. Andere reagieren eher paranoid und vermeidend, und da gehört Putin dazu: Er bedient sich eines Apparates, selber legt der nicht Hand an. Aber dafür arbeitet sein Apparat umso brutaler.
Psychopathisches Verhalten wird oft als politische Notwendigkeit entschuldigt. Das trifft so ziemlich auf jeden Diktator zu.

Dem ist nichts hinzuzufügen!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Laien Küchendiagnostik über eine Person der du nie persönlich begegnet bist und die du nur über das analysierst was die Medien projizieren.
Respekt.
Genau deshalb halte ich die geplante breit angelegte und folgenreiche psychologische Beurteilung aller Österreicher männlichen Geschlechts auch so gefährlich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ergibt Sinn, danke für den Beitrag. Dass "eher diagnostische Resultate relevant werden, die mit einer grundlegenden Persönlichkeitsstruktur zu tun haben.." würde - abgesehen von neu zu erarbeitenden Testverfahren - auch hinsichtlich der limitierten rechtlichen Möglichkeiten der generellen Datenweiterleitung einleuchten.Mag Dump hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 09:14
Eine valide psychologische Testung umfasst eine Testbatterie - es werden verschiedene Tests durchgeführt und "Inventare" erhoben - und daraus wird dann in der Zusammenschau eine Dianose abgeleitet. Ist ja klar - ein einzelner Test kann nicht alle Parameter erfassen, außerdem erhöhen verschiedene Tests die Sicherheit der Diagnose und mindern die Chancen, einen Test auszutricksen.
Ich denke, dass im Endeffekt jene diagnostischen Resultate relevant werden, die mit einer grundlegenden Persönlichkeitsstruktur zu tun haben, also Aspekte, die als kaum oder nur sehr schwer beeinflussbar gelten.
Ein Waschzwang wird also per se nicht ein Problem darstellen. Die Sache ist komplizierter - hier ein Komentar:
"Bei der Anwendung des Tests ist aufgefallen, dass Probanden nicht den auf sieben Tage eingeschränkten Zeitraum beachten und Symptome aus einem längeren Zeitraum berichten, was das Ergebnis verzerrt. Häufiger interpretieren die Probanden die kurzen Aussagen in den Items auf individuelle Art. So sind „psychotische“ Aspekte, wenn die Antwort mit dem Patienten zusammen besprochen wird, häufiger in einen anderen Kontext zu stellen und aus speziellen Erfahrungen und Belastungen verständlich."
Ich bin gespannt, wie die geplante neue Testung aussehen soll - meiner Einschätzung nach wäre eine valide Testung aufwändig, langwierig und sehr teuer. Das allein würde schon dafür sorgen, dass einige WBKs von den Inhabern nicht mehr verlängert werden, und andere sich überhaupt abhalten lassen.
Fazit: Mit einer validen Testung kann man bestenfalls Personen mit einem mentalen Risiko herausfiltern - ein Mensch mit einer psychotischen Struktur würde vermutlich als nicht zuverlässig mit Schusswaffen eingestuft, aber hier sind wir an der Grenze zur Pauschalvorverurteilung. Und mann kann das nicht wirklich argumentieren, denn einerseits zeigt die Statistik, dass Psychotiker nicht signifikant in der Verbrechensstatistik mit Schusswaffen vertreten sind, andererseits wurden wohl die Täter nicht spezifisch gestestet, und dann kann man immer noch Testergebnisse anzweifeln.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Momentan existiert nur ein Entwurf, dieser muss erst im zuständigen parlamentarischen Ausschuss diskutiert werden und ggf. geändert werden.Snoop hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 06:33Muss sie auch, und die Entscheidungsfrist sind sechs Monate. Und typischerweise enthält ein Gesetz Bestimmungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, allenfalls auch Übergangsbestimmungen.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 23:33Ok das wusste ich nicht. Ich hätte gedacht die Behörde muss den Erweiterungsantrag nach der aktuell gültigen Gesetzeslage bearbeiten zu dem Zeitpunkt an dem ich ihn stelle.gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 23:13Warum wartet man bei sowas?Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 23:00
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.
Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.
Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.
Das kollektive Kaffeesudlesen aus einer Pressekonferenz bringt vermutlich wenig, außer, unseren Blutdruck zu erhöhen.
Ich bin gespannt auf den Entwurf. Wenn der vorliegt, kann man auch planen, welche Einkäufe vielleicht noch sinnvoll sind.
Erst dann kommt der Entwurf zur Begutachtung in den NR (üblicherweise in drei Lesungen) und nach einem NR-Beschluss zur Prüfung ob ein Mitwirkungsrecht besteht in den Bundesrat.
Haben die alle ihren Sanktus gegeben (was dauern kann), und es tauchen zB keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf (wo es derzeit so manche Bedenken gibt), dann wird der Gesetzesentwurf dem BP vorgelegt, der wiederum mit seinem Rechtsdienst die Prüfung vornimmt und den Entwurf beurkundet oder eben nicht.
Der Änderungsantrag zum WaffG der derzeit in Bearbeitung ist, betrifft den Anspruch von Spezialkräften auf einen Waffenpass: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/267
Der Antrag wurde am 13.5. eingebracht und hat 2 von 5 Punkten auf der Status-Anzeige, das wird also noch ein wenig dauern.
Wenn also die nächste Ausschusssitzung für innere Angelegenheiten am 2.7. stattfindet und die nächste Plenarsitzung des NR Ende September (https://www.parlament.gv.at/aktuelles/t ... RANGE=null) ist davon auszugehen dass vor dem Sommer/der Sommerpause der NR keinen begutachteten Entwurf vorgelegt bekommt.
Vor dem Winter wird im WaffG gar nichts passieren im Sinne von Rechtskraft.
Ich habe morgen den Erweiterungstermin WBK auf der BH, bin schon gespannt was mir die erzählen.
Edit: Ergänzungen vorgenommen
Zuletzt geändert von shaper am Do 19. Jun 2025, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.shaper hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 10:29Momentan existiert nur ein Entwurf, dieser muss erst im zuständigen parlamentarischen Ausschuss diskutiert werden und ggf. geändert werden.Snoop hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 06:33Muss sie auch, und die Entscheidungsfrist sind sechs Monate. Und typischerweise enthält ein Gesetz Bestimmungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, allenfalls auch Übergangsbestimmungen.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 23:33Ok das wusste ich nicht. Ich hätte gedacht die Behörde muss den Erweiterungsantrag nach der aktuell gültigen Gesetzeslage bearbeiten zu dem Zeitpunkt an dem ich ihn stelle.gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 23:13
Warum wartet man bei sowas?
Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.
Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.
Das kollektive Kaffeesudlesen aus einer Pressekonferenz bringt vermutlich wenig, außer, unseren Blutdruck zu erhöhen.
Ich bin gespannt auf den Entwurf. Wenn der vorliegt, kann man auch planen, welche Einkäufe vielleicht noch sinnvoll sind.
Erst dann kommt der Entwurf zur Begutachtung in den NR (üblicherweise in drei Lesungen) und nach einem NR-Beschluss zur Prüfung ob ein Mitwirkungsrecht besteht in den Bundesrat.
Haben die alle ihren Sanktus gegeben (was dauern kann), und es tauchen zB keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf (wo es derzeit so manche Bedenken gibt), dann wird der Gesetzesentwurf dem BP vorgelegt, der wiederum mit seinem Rechtsdienst die Prüfung vornimmt und den Entwurf beurkundet oder eben nicht.
Der Änderungsantrag zum WaffG der derzeit in Bearbeitung ist, betrifft den Anspruch von Spezialkräften auf einen Waffenpass: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/267
Der Antrag wurde am 13.5. eingebracht und hat 2 von 5 Punkten auf der Status-Anzeige, das wird also noch ein wenig dauern.
Wenn also die nächste Ausschusssitzung für innere Angelegenheiten am 2.7. stattfindet, ist davon auszugehen dass vor dem Sommer/der Sommerpause der NR keinen begutachteten Entwurf vorgelegt bekommt.
Vor dem Spätherbst wird im WaffG gar nichts passieren im Sinne von Rechtskraft.
Ich habe morgen den Erweiterungstermin WBK auf der BH, bin schon gespannt was mir die erzählen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
In der ZIB2 erklärte Babler, es würde, „wenn es nach mir geht oder nach der Sozialdemokratie, wahrscheinlich noch ein umfassenderes Paket geben“. „Persönlich wäre ich auch mit einem Zugang ausgestattet, dass ich mir die Frage stelle, warum private Personen eine Waffe brauchen.“
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ist der Babler nicht Jäger? Falls ja sind Jäger keine Privatpersonen oder brauchen Jäger keine Waffen?
Eines muss zwangsläufig zutreffen
Eines muss zwangsläufig zutreffen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Grünröcke stehen unter besonderen Schutz!Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 11:43ist der Babler nicht Jäger? Falls ja sind Jäger keine Privatpersonen oder brauchen Jäger keine Waffen?
Eines muss zwangsläufig zutreffen
Die genießen nach wie vor Narrenfreiheit.
MfG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Fangen wir jetzt aber eh nicht an über jeden politischen Rülpser zu diskutieren? Er soll lieber schauen wozu er 20 interne Medienprofis mit steuergeld zahlt wenn er externe, teure Profis zubuchtbefluegeltkostbarer hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 11:35In der ZIB2 erklärte Babler, es würde, „wenn es nach mir geht oder nach der Sozialdemokratie, wahrscheinlich noch ein umfassenderes Paket geben“. „Persönlich wäre ich auch mit einem Zugang ausgestattet, dass ich mir die Frage stelle, warum private Personen eine Waffe brauchen.“

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein