IT Guy hat geschrieben:Im Aktenkoffer -> führen
den kenn ich nicht
aktentasche ist nach meiner einschaetzung problemlos
IT Guy hat geschrieben:Im Aktenkoffer -> führen
BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Stickhead hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.
Floody +1
Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
Stickhead hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Im Aktenkoffer ist führen?
Das steht im Praxiskommentar zum WaffG so - allerdings steht auch drinnen, dass ein Pistolenkoffer OK ist.
gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben: ein zweckentsprechendes Einsetzen
hi
den terminus kenne ich weder aus dem waffengesetz noch aus verordnungen oder aus erlaessen..
quelle?
gewo hat geschrieben:
...
meiner meinung ist einiges zum thema " fuehren einer waffe" im kepplinger seinem kommentar sehr unausgegoren
er ist a auch der ansicht dass alleine schon das mitfuehren von vorgeladenen magazinen - auch wenn diese nicht in der waffe stecken - als fuehren zu sehen ist
...
Stickhead hat geschrieben:Exakt, aber ein großer Teil der Behörden würde sich bei der Auslegung wohl daran halten.
Das mit den vorgeladenen Magazinen hab ich beim Keplinger noch nicht gelesen.
Bud Spencer hat geschrieben:OGH urteile sind da wesentlich griffiger
Nö. Noch detailierter sozusagen von der quelle.![]()
Detailkurs Ö-Waffenrecht Uni-Wien.
Der führbegriff an sich ist allgemein. Ich kann ein Messer führen, Ich kann einen schweren Stein als Waffe führen usw usf
Der Waffenbegriff im WaffG ist aber ein technischer und kein sachlicher. bei schusswaffen noch genauer. Schusswaffen ohne Munition sind defacto nutzlos, da sie den Zweck der Schussabgabe nicht erfüllen.
Kurs haltet sich stark an den neuen Kepplinger