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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich glaub ich start jetzt dann wirklich eine Petition für verpflichtende Psychotests inkl. regelmäßiger medizinischer Checks...erstmal für EU Politiker, allen voran Kommissionsmitglieder...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- kemira
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
...ich wette, da kommen binnen weniger Stunden mehrere Millionen Unterschriften zusammen...BigBen hat geschrieben:Ich glaub ich start jetzt dann wirklich eine Petition für verpflichtende Psychotests inkl. regelmäßiger medizinischer Checks...erstmal für EU Politiker, allen voran Kommissionsmitglieder...
illegitimi non carborundum
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Heute war im Wiener Rathaus eine Pressekonferenz zum Thema Alkohol 2020, auch ist heute der 9. Wiener Schmerztag (+Messe), wer läuft mir über den Weg? VDB 

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das hat nichts mit psychologischer ungeeignetheit o.ä. zu tun. Das ist ein sehr einfacher Gedankengang:
Jeder Politiker hat die Meinung, dass er weiß was richtig ist und wie die Welt / der gemeine Bürger zu laufen hat. Ist ja auch logisch, sonst würde er diese Meinung nicht vertreten, bzw. in der jeweiligen Partei arbeiten.
Wenn es jetzt (direkte) Demokratie gibt, ist der gemeine Bürger ja dazu fähig selbst zu entscheiden was er will, bzw. die (seiner eigenen Auffassung nach einzig richtige) Entscheidung eines Politikers zu blockieren.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Politiker direkte Demokratie nicht gerne sehen. Es zeugt aber auch von deren Gedankengut und Meinung über den gemeinen Bürger, was viel wichtiger ist und von den meisten nicht gesehen wird / werden will.
Jeder Politiker hat die Meinung, dass er weiß was richtig ist und wie die Welt / der gemeine Bürger zu laufen hat. Ist ja auch logisch, sonst würde er diese Meinung nicht vertreten, bzw. in der jeweiligen Partei arbeiten.
Wenn es jetzt (direkte) Demokratie gibt, ist der gemeine Bürger ja dazu fähig selbst zu entscheiden was er will, bzw. die (seiner eigenen Auffassung nach einzig richtige) Entscheidung eines Politikers zu blockieren.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Politiker direkte Demokratie nicht gerne sehen. Es zeugt aber auch von deren Gedankengut und Meinung über den gemeinen Bürger, was viel wichtiger ist und von den meisten nicht gesehen wird / werden will.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
kemira hat geschrieben:.....ich wette, da kommen binnen weniger Stunden mehrere Millionen Unterschriften zusammen...BigBen hat geschrieben:Ich glaub ich start jetzt dann wirklich eine Petition für verpflichtende Psychotests inkl. regelmäßiger medizinischer Checks...erstmal für EU Politiker, allen voran Kommissionsmitglieder...


http://www.focus.de/politik/ausland/eu/ ... 19135.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.focus.de/politik/ausland/eu/ ... 73032.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://info.kopp-verlag.de/hintergruend ... AFE5125C92" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
BigBen hat geschrieben:Ich glaub ich start jetzt dann wirklich eine Petition für verpflichtende Psychotests inkl. regelmäßiger medizinischer Checks...erstmal für EU Politiker, allen voran Kommissionsmitglieder...
Bitte sofort starten. Meine Stimme ist sicher.
+chh
PS: Am besten gleich auf English damit auch alle EU Bürger was davon haben und mitmachen können.
-
- .223 Rem
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Unbedingt aber in mehreren Sprachen (mindestens DE, EN, FR). Ich teile das auf jeden Fall auf FU Österreich und kann mir vorstellen, dass die restlichen FU Seiten das auch unterstützen werden - als Gegenkampagne.BigBen hat geschrieben:Ich glaub ich start jetzt dann wirklich eine Petition für verpflichtende Psychotests inkl. regelmäßiger medizinischer Checks...erstmal für EU Politiker, allen voran Kommissionsmitglieder...
Heute eine Antwort von einem Assistenten der SPÖ Fraktion im EU Parlament bekommen. Positiv möchte ich herausheben, dass es mE kein Massenmail ist, da er tatsächlich auf meine Punkte eingegangen ist.
Auch vom Herrn Dr. Hable (NEOS) habe ich heute ein (persönliche) Antwort bekommen. Ich habe ihm nämlich zu seiner vernünftigen Aussage, welche wir alle im Standard gelesen haben, gratuliert.Sehr geehrter Herr ...,
Vielen Dank für ihr Mail, dass ich gerne im Namen der SPÖ-Abgeordneten im Europäischen Parlament – Evelyn Regner, Karoline Graswander-Hainz, Karin Kadenbach, Eugen Freund und Josef Weidenholzer – beantworten möchte.
Wie sie richtig erwähnen, hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen auf den Weg gebracht, welche derzeit federführend im Binnenmarktausschuss (IMCO) des Parlamentes diskutiert wird. Dazu wird der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) eine Stellungnahme abgegeben. Im Entwurf der Berichterstatterin Bodil Valero, wird die von Ihnen genannte Haftpflichtversicherung gefordert. Dabei gilt festzuhalten, dass es sich hier um den Entwurf einer Stellungnahme eines mitberatenden (also nicht des federführenden) Ausschusses handelt.
Inhaltlich ist es durchaus streitbar, ob der Versicherungsschutz bereits vor Erteilung der Lizenz vorliegen muss, generell unterstützen wir aber den Ansatz, dass jede Waffe versichert sein muss. Wie sie richtig erwähnen wird der Großteil der Verbrechen nicht von den Haltern begangen. Zwar wird der Besitzer und Nutzer einer illegalen Waffe keine Versicherung abschließen, jedoch wäre es ja gerade dann von Vorteil wenn die Waffe dennoch durch ihren ursprünglichen, legalen Besitzer versichert ist.
Des Weiteren wollen auch wir die unsägliche, von der Kommission eingebrachte, Verknüpfung der ganz normal anstehenden Revision der Richtlinie mit den jüngsten Terroranschlägen zurücknehmen, da es uns darum geht, weiter legalen Waffenbesitz zu ermöglichen, dabei aber in ganz Europa einheitliche und vergleichbare Sicherheitsstandards einzuführen. So sollen beispielsweise halbautomatische Waffen, nicht deshalb in Kategorie A fallen, weil sie "Kriegswaffen ähneln". Wir fordern von der Kommission klare technische und objektive Spezifikationen, wann dies der Fall sein soll, damit Hersteller, Verkäufer und Besitzer von halbautomatischen Sportwaffen Rechts- und Planungssicherheit erhalten. So soll es prinzipiell darum gehen, solche halbautomatischen Waffen zu verbieten, die ohne größeren Aufwand zu Kriegswaffen umfunktioniert werden könnten. Die existierenden österreichischen Regelungen sind ja diesbezüglich bereits sehr umfangreich und spezifisch. Weiterhin setzen wir uns für europaweit einheitliche Standards zur sicheren Verwahrung von Feuerwaffen ein. Es geht also nicht darum, privaten Waffenbesitz zu verbieten, sondern ihn überall in Europa gleich sicher zu machen.
Ihre Hypothese, dass ein liberaleres Waffengesetz die Sicherheit und Freiheit in Europa erhöhen würde, lehnen wir jedoch entschieden ab. Während ein Verbot von Waffen zu Jagd- und Sportzwecken tatsächlich eine fundamentale Einschränkung der bürgerlichen Freiheit mit sich bringen würde und daher abzulehnen ist, leitet sich daraus in keiner Weise das Recht ab, eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen. Sie haben völlig Recht, es gibt rechte Parteien, die Hass säen und das Führen von Waffen mit dem Recht auf Notwehr verknüpfen. Dieser Argumentation stehen wir entschieden entgegen und sie entspricht auch nicht der geltenden Gesetzeslage. §3 StGB zur Notwehr besagt lediglich, dass Handlungen, die einen Angriff abwehren, gegebenenfalls nicht rechtwidrig sind. Eine solche Tat kann durch Notwehr gerechtfertigt und straflos sein, wenn eine echte Notwehrsituation vorliegt und der Täter das gelindeste Mittel zur Abwehr des Angriffes verwendet. Situationen, in denen der Einsatz einer Schusswaffe das gelindeste Mittel ist, sind eigentlich erst dann gegeben, wenn auch der Angreifer über eine Schusswaffe verfügt. Wenn das private Führen von Schusswaffen zum Selbstschutz also nicht erlaubt ist, muss man im Alltag nicht damit rechnen auf Mitbürger mit Schusswaffen zu treffen und entsprechend benötigt man auch keine Schusswaffe zum Selbstschutz.
Sie selbst schließen sich der Auffassung an, dass das Gewaltmonopol des Staates ein fundamentaler Teil unserer Rechtsordnung ist. Dieses würde durch das Recht auf Führen einer Waffe zum Selbstschutz unterminiert, ohne das existierende Recht auf Notwehr zu stärken. Wenn jeder eine Waffe führen dürfte, wären wahrscheinlich Überreaktionen, Fehleinschätzungen der Situation, Unfälle und sogar Missbrauch im Rahmen der von Ihnen beschworenen Zivilcourage ein größeres Problem, als die wirklich gerechtfertigt verhinderten Angriffe auf Leib und Leben. Mehr Waffen bedeuten nicht mehr Sicherheit, wie man auch an Statistiken aus jenen Ländern sehen kann, in denen das private Führen einer Waffe erlaubt ist.
Wir sind für sicheren privaten Waffenbesitz für Sportschützen und Jäger. Wir sind gegen das private Führen von Schusswaffen.
Zuletzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Stückzahlbegrenzung beim Waffenkauf in keiner Weise auf europäischen Vorgaben beruht, sondern dies ein rein österreichischer Aspekt bei der Umsetzung der existierenden Richtlinien ist. Dieser Aspekt spielt bei der Revision der Richtlinie auf europäischer Ebene also keine Rolle.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten ein klares Bild unserer Positionen und der dahinter stehenden politischen Überlegungen gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Sven Tscheppainz
Parliamentary Assistant
MEP Josef Weidenholzer
Sehr geehrter Herr...,
Ich danke für Ihre Nachricht. In der Tat sind Pauschalierungen weder hier noch in anderen Politik-Bereichen sinnvoll. Wenn ich Fragen habe, melde ich mich gerne.
Herzliche Grüße,
Rainer Hable
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das is ja geil, was glaubt der eigentlich? Dass jemand kurz in meinen Safe reinstirdelt, meine versicherte Glock nimmt und schnell wen umschießt weil er sich nicht eine illegale ganz easy schwarz besorgen kann?
Eine Waffenversicherung bringt gar nix, außer dass man die Leute weiter schröpft, gängelt und ihnen das "Bewaffnen" austreiben will.
Eine Waffenversicherung bringt gar nix, außer dass man die Leute weiter schröpft, gängelt und ihnen das "Bewaffnen" austreiben will.
- Black Rifles Matter -
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Die Argumentation stört mich. Nur weil andere Personen keine Waffe führen dürfen, bedeutet das noch lange nicht, dass ich im Alltag nicht auf (illegale) Waffenträger treffen kann. Das wird aber mit der Argumentation des Herren so dargestellt, er bezieht sich nur auf legale Waffenbesitzer. Diese werden aber wohl kaum ein Vergehen oder ein Verbrechen auf offener Straße begehen !? Und wo das Gewaltmonopol des Staats geschwächt wird, möchte ich auch gerne genauer wissen. Ist ja nicht so als würde jeder Waffenträger dann Polizist spielen...
Edit: und noch was. Der § 3 StGB besagt nicht, dass ich eine Waffe erst dann verwenden darf wenn mein Gegenüber eine Waffe hat. Das ist so nicht pauschal richtig, es kommt vielmehr auf den Einzelfall und auf die eigenen Möglichkeiten an. Natürlich wird eine Waffe gerechtfertigt sein, wenn man sich als 1,60 Zwerg einem 2,30 Meter großem Bodybuilder gegenübersteht, der vielleicht auch noch im Drogenrausch ist. Da wird man wohl auch kaum ein gelinderes Mittel finden...
Edit: und noch was. Der § 3 StGB besagt nicht, dass ich eine Waffe erst dann verwenden darf wenn mein Gegenüber eine Waffe hat. Das ist so nicht pauschal richtig, es kommt vielmehr auf den Einzelfall und auf die eigenen Möglichkeiten an. Natürlich wird eine Waffe gerechtfertigt sein, wenn man sich als 1,60 Zwerg einem 2,30 Meter großem Bodybuilder gegenübersteht, der vielleicht auch noch im Drogenrausch ist. Da wird man wohl auch kaum ein gelinderes Mittel finden...
Zuletzt geändert von Maddin am Fr 8. Apr 2016, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
wow nach dessen Ansicht dürft ich mich gegen einen Messerstecher in meiner Wohnung NICHT mit Waffe wehren... das ist doch Wahnsinn eine solche Aussage
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Macht Angst das vid ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich habe mich dennoch sehr über das E-Mail gefreut, da es wirklich das erste war, welches auf meine Punkte eingegangen ist.
Dass die Rechtsansicht natürlich falsch ist, steht außer Frage und ist durch einen kurzen Blick in die Literatur zum Notwehrrecht schnell bewiesen. Natürlich muss man bei der Notwehr nicht auf einen "Gleichstand" achten, sondern darf sich jenes Mittels bedienen, mit dem man den Angriff zuverlässig abwehren und beenden kann, ohne sich dabei in zusätzliche Gefahr zu bringen. Wenn zB ein Kampfsportler mit Fäusten auf mich einschlägt, greife ich natürlich zu einer Pistole (so ich sie verfügbar habe), genauso wie ich zu einer Pistole greife, wenn ein Durchschnittsbürger mit dem Messer auf mich los geht.
Edit: heute habe ich leider keine Zeit, aber am Wochenende schreibe ich ihm eine ausführliche Antwort.
Dass die Rechtsansicht natürlich falsch ist, steht außer Frage und ist durch einen kurzen Blick in die Literatur zum Notwehrrecht schnell bewiesen. Natürlich muss man bei der Notwehr nicht auf einen "Gleichstand" achten, sondern darf sich jenes Mittels bedienen, mit dem man den Angriff zuverlässig abwehren und beenden kann, ohne sich dabei in zusätzliche Gefahr zu bringen. Wenn zB ein Kampfsportler mit Fäusten auf mich einschlägt, greife ich natürlich zu einer Pistole (so ich sie verfügbar habe), genauso wie ich zu einer Pistole greife, wenn ein Durchschnittsbürger mit dem Messer auf mich los geht.
Edit: heute habe ich leider keine Zeit, aber am Wochenende schreibe ich ihm eine ausführliche Antwort.
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Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Besser ist dem Herren den Artikel unter die Nase zu reiben: http://diepresse.com/home/panorama/wien ... e/index.do" onclick="window.open(this.href);return false; denn gegen die Aussagen der Polizei / des Büro OK wird der Herr schlecht was sagen können.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ganz so ist es nicht. Bei einer solchen Diskussion, ich glaube eh hier, hat z. B. jemand ein OGH Urteil ausgegraben, das sinngemäß besagt, dass jedem klar sein muss, dass ein Messerstich gegen einen Unbewaffneten generell Notwehrüberschreitung darstellt.
Die Bandbreite in welcher der Einsatz einer tödlichen Waffe rechtlich gutgeheißen wird, ist extrem dünn. Übrigens auch in den USA. Das muss schon eine sehr eindeutige Situation sein - und selbst dann gibt's einen monatelangen Prozess und oft U-Haft.
Aber es ist natürlich Mumpitz daraus zu schließen, dass niemand eine Waffe zu führen braucht. Es werden ja doch Menschen ermordet. Jedes dieser Opfer hat, wenn es nicht gerade vergiftet wurde o.ä., zumindest in dem Moment ein sehr deutliches Bedürfnis gehabt.
Die Bandbreite in welcher der Einsatz einer tödlichen Waffe rechtlich gutgeheißen wird, ist extrem dünn. Übrigens auch in den USA. Das muss schon eine sehr eindeutige Situation sein - und selbst dann gibt's einen monatelangen Prozess und oft U-Haft.
Aber es ist natürlich Mumpitz daraus zu schließen, dass niemand eine Waffe zu führen braucht. Es werden ja doch Menschen ermordet. Jedes dieser Opfer hat, wenn es nicht gerade vergiftet wurde o.ä., zumindest in dem Moment ein sehr deutliches Bedürfnis gehabt.