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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 18:16
von The_Governor
Musashi hat geschrieben:Schief eingepresste Läufe, schiefe ZF-Schienen oder verdrehte Kornträger, wieso soll das als HA anders sein? Entweder man hat die Arbeitsabläufe und Qualitätskontrolle drauf - oder nicht.


Meine R94 war eine der wenigen Neuwaffen, die werkseitig eingeschossen war und Fleck geschossen hat. Kornträger war auch schief, wurde eben mit dem Korn in die Gegenrichtung korrigiert, bis es gepasst hat.
Der ganze Receiver hat nach unten geschaut, die Schiene wurde allerdings dennoch gerade montiert. Könnte alles Zufall sein, aber trotzdem war alles wesentliche innerhalb der Toleranzen.
So ein Prügel kostet 1/3 von einem schicken AR, das darf man nicht vergessen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 22:46
von Octopus
Gibt's in dem Bereich nicht auch die SDM Klone aus China? Horner hat die.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 23:44
von piefke
The_Governor hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:Schief eingepresste Läufe, schiefe ZF-Schienen oder verdrehte Kornträger, wieso soll das als HA anders sein? Entweder man hat die Arbeitsabläufe und Qualitätskontrolle drauf - oder nicht.

So ein Prügel kostet 1/3 von einem schicken AR, das darf man nicht vergessen.

Lange lange vorbei.

780 vs 1100

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 23:46
von piefke
Octopus hat geschrieben:Gibt's in dem Bereich nicht auch die SDM Klone aus China? Horner hat die.

Alle 18 Monate.
Wenn du zeit hast , warum nicht. Passen aber nichtballe anbauteile zu 100%.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 23:49
von Incite
piefke hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:Schief eingepresste Läufe, schiefe ZF-Schienen oder verdrehte Kornträger, wieso soll das als HA anders sein? Entweder man hat die Arbeitsabläufe und Qualitätskontrolle drauf - oder nicht.

So ein Prügel kostet 1/3 von einem schicken AR, das darf man nicht vergessen.

Lange lange vorbei.

780 vs 1100


In Deutschland, in Österreich sind AR wesentlich teurer. Da kriegt man um 1100 € "nix" ;)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 23:57
von The_Governor
1100€ AR bei uns würde ich auch gerne sehen. Sogar das naked kostet mehr. Die SIG516 irgendwas um 2400€.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 07:44
von Bdave
Wie sind die SDM im Vergleich zu Cugir? Welche Teile passen nicht?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 10:18
von Halvar
The_Governor hat geschrieben:1100€ AR bei uns würde ich auch gerne sehen. Sogar das naked kostet mehr. Die SIG516 irgendwas um 2400€.


Guckst du hier

https://www.eifelarms.de/Waffen/Langwaf ... R16M4.html

Und die Windham sind angeblich alles andere als schlecht.

Wenn das mit den Austria Versionen mal vorbei ist, dürfen wir da vielleicht auch drauf hoffen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 12:16
von meshuggah
Freunde der Blasmusik. Ich hab nur bis Seite 10 mitgelesen, hab aber eine Frage.

Wie schauts aus mit gepinnten Magazinen/Bulletbuttons?

Also z.B. einem AR15 mit nicht abnehmbaren 30 Schuss Magazin, wie sie in Kalifornien zu Hauf produziert werden. Oder einem 30er Magazin mit einem Pin, sodass nur 10 Schuss geladen werden können.

Welche Kategorie wäre das in Zukunft?
Und wären fix verbaute Magazine dann selbständige (verbotene) Gegenstände, oder zählen diese als Teil der Waffe? Was, wenn so ein fix verbautes Magazin kaputt geht, kann man es dann ersetzen?

Wenn ich mich an Sachenrecht zurückerinnere sollte das Magazin dann kein Magazin mehr sein, sondern Teil der Waffe und aus dem Bauch heraus sollte das auch waffenrechtlich gelten, aber steht da irgendwo was gegenteiliges?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 14:07
von meshuggah
woolf hat geschrieben:HA LW mit fest verbautem Magazin >10 werden auch Kat. A.

Bregrenzte Magazine: wird man sehen müssen. Wenn sie vom Hersteller schon als 10er in den Handel kommen, sehe ich kein Problem.


Okay. Und was darf man unter dem Begriff "fest montierter Ladevorrichtung" genau verstehen?

Ist das nur ein fix verbautes Magazin, oder auch ein internes Magazin?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 14:34
von brausi
Beides.8910Zeichen

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: So 21. Okt 2018, 12:28
von meshuggah
brausi hat geschrieben:Beides.8910Zeichen


Sicher?

Gesetzte darf man ja auch nach dem Wortsinn auslegen und "montiert" bedeutet bei mir (und den meisten anderen auch denke ich) einen separaten Gegenstand mit einem Anderen untrennbar verbinden. Was, wenn das Magazin in das System reingefräst wurde?

In meiner Welt ist das nicht montiert, aber vll hab ich ja was überlesen bzw. es gibt Interpretationen dazu die ich nicht kenne...?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: So 21. Okt 2018, 13:16
von meshuggah
woolf hat geschrieben:Im Entwurf heißt es "...eingebautem oder eingesetztem Magazin..."


Ich glaube ich hab da ein paar Übersetzungsprobleme entdeckt.

Im österreichischen Entwurf heißt es eingebaut. In der deutschen Fassung der Richtlinie wird sowohl "fest montiert" als auch "eingebaut" benutzt.

Im englischen Original heißt es "loading device that is part of the firearm"

Also nach der deutschen Variante hab ich doch meine Zweifel ob ein fest verbautes einem internen Magazin gleichgestellt ist. Ich denke nicht.

Bei der englischen bin ich mir nicht mehr sicher. Ein loading device kann so gut wie alles sein.
Diese Hirten mit ihren Gummiparagrafen immer...

Schade nur, dass sich die Interpretation des Wortlautes an der englischen Originalfassung orientieren muss :oops: