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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 18:33
von burggraben
Pirker hat geschrieben:Ich darf deine Frage mit einem Zitat von unserem Präsidenten beantworten:

Danke Pirker, es klingt im Moment wirklich nicht schlecht. Wir sind anscheinend aber eh schon einen Schritt weiter. In deinem Zitat geht es noch um Forderungen seitens der Verband.

In der neueren Aussendung hier: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=23020 wird aber schon davon gesprochen dass "zentrale Forderungen der Verband aufgenommen und eingearbeitet" wurden, als Beispiel werden "die Regeln für die Ausstellung eines Waffenpasses" angeführt.

Wenn da wirklich schon was im aktuellen Entwurf eingearbeitet ist dann wären wir schon einen riesigen Schritt weiter als nur bei Forderungen die ja leicht aufzustellen sind, aber naturgemäß oft kein Gehör finden.

Falls es aus irgendeinem Grund nix wird mit einer gesetzlichen Änderung beim WP weils zB politisch auf irgendeiner Ebene wieder rausgehauen wird, möchte ich daran erinnern dass eigentlich auch Spielraum für das Ministerium da sein müßte per Runderlass die Vergabe des WP innerhalb der momentan geltenden gesetzlichen Regelungen wieder zu normalisieren.

Was vielleicht dem ein oder anderen hier im Thread hilft, ohne dass man was über den aktuellen Verhandlungsstand sagt. Aktuell geplante WP Anträge die nicht akut nötig sind, sollten vermutlich noch ein wenig aufgeschoben werden bis der Gesetzesentwurf veröffentlicht wurde?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 23:44
von Pirker
burggraben hat geschrieben:
Pirker hat geschrieben:Ich darf deine Frage mit einem Zitat von unserem Präsidenten beantworten:

Danke Pirker, es klingt im Moment wirklich nicht schlecht. Wir sind anscheinend aber eh schon einen Schritt weiter. In deinem Zitat geht es noch um Forderungen seitens der Verband.

In der neueren Aussendung hier: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=15&t=23020 wird aber schon davon gesprochen dass "zentrale Forderungen der Verband aufgenommen und eingearbeitet" wurden, als Beispiel werden "die Regeln für die Ausstellung eines Waffenpasses" angeführt.

Wenn da wirklich schon was im aktuellen Entwurf eingearbeitet ist dann wären wir schon einen riesigen Schritt weiter als nur bei Forderungen die ja leicht aufzustellen sind, aber naturgemäß oft kein Gehör finden.

Falls es aus irgendeinem Grund nix wird mit einer gesetzlichen Änderung beim WP weils zB politisch auf irgendeiner Ebene wieder rausgehauen wird, möchte ich daran erinnern dass eigentlich auch Spielraum für das Ministerium da sein müßte per Runderlass die Vergabe des WP innerhalb der momentan geltenden gesetzlichen Regelungen wieder zu normalisieren.

Was vielleicht dem ein oder anderen hier im Thread hilft, ohne dass man was über den aktuellen Verhandlungsstand sagt. Aktuell geplante WP Anträge die nicht akut nötig sind, sollten vermutlich noch ein wenig aufgeschoben werden bis der Gesetzesentwurf veröffentlicht wurde?

Geschmackssache ob man nun wartet oder gleich einreicht. Wichtig ist die richtige Begründung. Ein etwaiges Verfahren dauert sowieso länger als die Umsetzung der neuen Richtlinie. Ich z.B. habe einen Schalldämpfer bereits zum Wohle meiner und der Gesundheit meines Hundes beantragt, obwohl er nach derzeitigem Stand abgelehnt werden sollte. Aber vielleicht helfen jetzige, richtig formulierte Anträge in der weiteren Entscheidungsfindung der Richtlinie. Das weiß ich zwar nicht, aber es ist sicher auch eine Möglichkeit dem Beamtenapparat die Notwendigkeit diverser Änderungen aufzuzeigen und so Forderungen der Interessenvertretung zu unterstützen!

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 08:43
von Orophin
Fürs Protokoll:
ich war gestern bei der BH in LB und habe mal unverbindlich gefragt, wie es denn mit einem WP für Jäger (nicht Aufsichtsjäger) aussieht.
Die Dame meinte, dass ich schon einen WP bekäme, jedoch nur mit dem Eintrag "Selbstladegewehr". Auf die Frage hin, ob ich mir Faustfeuerwaffen eintragen lassen könne, verneinte sie.
Sie hat allerdings auch gesagt, dass es besser wäre, wenn ich auf die Gesetzesnovelle im Herbst warten würde.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 09:33
von Fr4gg3l
Orophin hat geschrieben:Fürs Protokoll:
..., wie es denn mit einem WP für Jäger (nicht Aufsichtsjäger) aussieht.
Die Dame meinte, dass ich schon einen WP bekäme, jedoch nur mit dem Eintrag "Selbstladegewehr". Auf die Frage hin, ob ich mir Faustfeuerwaffen eintragen lassen könne, verneinte sie. ...


Keine Beschränkung aufs Revier? Nur der Eintrag Selbstladegewehr?
Gleich mal die Schmeisser/Hera/OA polieren :roll:

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 09:44
von jagawirth
Orophin hat geschrieben:Fürs Protokoll:
ich war gestern bei der BH in LB und habe mal unverbindlich gefragt, wie es denn mit einem WP für Jäger (nicht Aufsichtsjäger) aussieht.
Die Dame meinte, dass ich schon einen WP bekäme, jedoch nur mit dem Eintrag "Selbstladegewehr". Auf die Frage hin, ob ich mir Faustfeuerwaffen eintragen lassen könne, verneinte sie.
Sie hat allerdings auch gesagt, dass es besser wäre, wenn ich auf die Gesetzesnovelle im Herbst warten würde.


So eine Eintragung ist überhaupt nicht zulässig. Ich würde mir den WP ausstellen lassen und dann gegen die Beschränkung vorgehen. Denn ein WP ist " ... so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf."
Eine Einschränkung auf Revier, Waffenart, Dauer der Jagdausübung etc ist nicht vorgesehen, dh. du hast dann gute Chancen, dass die Beschränkung fliegt oder eben der WP gilt solange du die Jagdkarte hast/löst. (Glaube auch Hauer schreibt in seinem Kommentar relativ eindeutig, welche Beschränkungen zulässig sind, habe das Buch aber leider gerade nicht da)

Insofern würde ich keinesfalls auf die Gesetzesnovelle warten, sondern asap handeln. Denn im Raum steht ja, dass man künftig mit WBK die Kat B.-Waffen im Revier führen darf. Da bringt einem der WP schon mehr...

lg

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 09:45
von Pirker
HA ist Kat. B, die kann nur mit WP ins Revier genommen werden, ob die Bezeichnung jagdlicher Halbautomat auf Hera und Co zutrifft steht auf einem anderen Blatt.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 10:20
von Robiwan
jagawirth hat geschrieben:
Orophin hat geschrieben:Fürs Protokoll:
ich war gestern bei der BH in LB und habe mal unverbindlich gefragt, wie es denn mit einem WP für Jäger (nicht Aufsichtsjäger) aussieht.
Die Dame meinte, dass ich schon einen WP bekäme, jedoch nur mit dem Eintrag "Selbstladegewehr". Auf die Frage hin, ob ich mir Faustfeuerwaffen eintragen lassen könne, verneinte sie.
Sie hat allerdings auch gesagt, dass es besser wäre, wenn ich auf die Gesetzesnovelle im Herbst warten würde.


So eine Eintragung ist überhaupt nicht zulässig. Ich würde mir den WP ausstellen lassen und dann gegen die Beschränkung vorgehen.


Geht so aber nicht! Man kann nur den gesamten WP-Bescheid beeinspruchen, nicht die Einschränkung allein. Ergo wäre vorläufig der ganze WP futsch.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 11:39
von mastercrash
Robiwan hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:So eine Eintragung ist überhaupt nicht zulässig. Ich würde mir den WP ausstellen lassen und dann gegen die Beschränkung vorgehen.


Geht so aber nicht! Man kann nur den gesamten WP-Bescheid beeinspruchen, nicht die Einschränkung allein. Ergo wäre vorläufig der ganze WP futsch.


Wollte ich auch gerade schreiben. Und der WP könnte dann wenns blöd hergeht nicht nur vorläufig futsch sein, sondern auch endgültig.

Du musst in so einem Fall die gesamte Aufhebung des Bescheides (des WPs) beantragen und beantragen, dass die Behörde dann angewiesen wird, dir einen neuen WP ohne Beschränkung auszustellen. Dabei wird jedoch alles wieder von vorne geprüft, das heißt von Zuverlässigkeit, Bedarf, etc... Dieses mal prüft es aber dann entweder die Aufsichtsbehörde oder das Gericht und die legen beim Bedarf wieder andere Maßstäbe an, als die BH oder LPD. Die Chancen stehen dann im Schnitt je nachdem wie gut du den WP begründen kannst Pi mal Daumen 50/50. Zu 50% hast dann den WP ohne Beschränkung, zu 50% hast gar keinen mehr.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 11:46
von gewo
jagawirth hat geschrieben:
Orophin hat geschrieben:Fürs Protokoll:
ich war gestern bei der BH in LB und habe mal unverbindlich gefragt, wie es denn mit einem WP für Jäger (nicht Aufsichtsjäger) aussieht.
Die Dame meinte, dass ich schon einen WP bekäme, jedoch nur mit dem Eintrag "Selbstladegewehr". Auf die Frage hin, ob ich mir Faustfeuerwaffen eintragen lassen könne, verneinte sie.
Sie hat allerdings auch gesagt, dass es besser wäre, wenn ich auf die Gesetzesnovelle im Herbst warten würde.


So eine Eintragung ist überhaupt nicht zulässig. ...


warum nicht?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 11:49
von bino71
...und jagawirth: Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 12:05
von burggraben
Robiwan hat geschrieben:Geht so aber nicht! Man kann nur den gesamten WP-Bescheid beeinspruchen, nicht die Einschränkung allein. Ergo wäre vorläufig der ganze WP futsch.

Stimmt technisch zu 100%. Praktisch ist es in vielen Urteilen dann aber doch wieder so dass der WP bleibt und nur die Einschränkung so abgeändert wird dass sie gesetzeskonform ist. Wenn ich mich richtig erinnere hab ich nur einen Fall gelesen wo der WP insgesamt vom Gericht infrage gestellt wurde. Ich kenne aber auch nicht alle Fälle. Robiwan hat Recht, man muss wissen dass es vor Gericht wieder um den WP insgesamt geht und die Möglichkeit besteht ihn komplett zu verlieren.

Es ist aber schon seltsam vom meinen Rechtsgefühl (als Laie!) her, dass sich die allermeisten Urteile in so einem Fall wenig bis gar nix mehr zum Bedarf sagen und den Bedarf von der BH als bereits festgestellt akzeptieren und nur mehr zur Einschränkungen rechtliche Erwägungen treffen. Ich werd das Gefühl nicht los dass wenn der Bedarf erneut mit den selben strengen Kriterien geprüft würde, mit denen ein von der BH abgelehnter WP-Antrag vor Gericht geprüft wird, es auch hier in vielen Fällen zu einer Ablehnung kommen müßte. Ich verstehs nicht, es scheint mit zweierlei Maß gemessen zu werden, aber vielleicht versteh ich auch einfach zu wenig von der Gesetzen. Die Entscheidungen scheinen sich manchmal eher am Berufsbild als an der Gefährdung zu orientieren, obwohl die Gefährdung das gesetzliche Kriterium ist.

Werttransportfahrer mit Bargeld im Millionenbereich ---> WP Bedarf vorhanden
Reisender Vertreter transportiert Juwelen im Millionenbereich ---> kein WP Bedarf vorhanden

Für mich schaut das von der Gefährdungslage her vergleichbar aus, aber die Entscheidungen sind hier relativ konsistent. Schon vorher bei den BHs und dann vor Gericht auch. Die Gründe fürs die Ablehnung beim Juwelier könnten man beim Werttransportfahrer genauso heranziehen. Es ist fast so als ob es um die Uniform geht die der Werttransportfahrer trägt.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 12:11
von burggraben
mastercrash hat geschrieben:Die Chancen stehen dann im Schnitt je nachdem wie gut du den WP begründen kannst Pi mal Daumen 50/50. Zu 50% hast dann den WP ohne Beschränkung, zu 50% hast gar keinen mehr.

Wie kommst du auf diese Zahlen? Die meisten Urteile die ich gelesen habe ändern nur den Beschränkungsvermerk, auch wenn sie theoretisch den gesamten WP wieder von vorne prüfen müssten wie du richtig sagst. Eigentlich müßten dann vermutlich 80% abgelehnt werden, wenn man sich an den Entscheidungen orientiert welche bei den beeinspruchten negativen WP-Anträgen gefällt werden. Man bekommt aber beim lesen der Urteile schon das Gefühl dass sich die Gerichte in der Regel an die Einschätzung der BHs halten.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 12:20
von gewo
burggraben hat geschrieben:Werttransportfahrer mit Bargeld im Millionenbereich ---> WP Bedarf vorhanden
Reisender Vertreter transportiert Juwelen im Millionenbereich ---> kein WP Bedarf vorhanden
Es ist fast so als ob es um die Uniform geht die der Werttransportfahrer trägt.


nein
es geht ums bundesland

und das zauberwort heisst: "freie beweiswuerdigung"
der richter darf vorliegende beweise "wuerdigen"
d.h. die die im passen werden in der urteilsbegruendiung verwendet
und die die ihm nicht passen werden mit allgemeinen halbsaetzen verworfen

deshalb hast oft in ein und der selben rechtsfrage zwei komplett unterschiedliche ausgaenge von verfahren

erst beim VfgH bzw OgH beginnt sich das zu vereinheitlichen
ned vollstandig aber zumindestens weitgehend in den voellig gleichen sachlagen

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 12:59
von mastercrash
burggraben hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Die Chancen stehen dann im Schnitt je nachdem wie gut du den WP begründen kannst Pi mal Daumen 50/50. Zu 50% hast dann den WP ohne Beschränkung, zu 50% hast gar keinen mehr.

Wie kommst du auf diese Zahlen? Die meisten Urteile die ich gelesen habe ändern nur den Beschränkungsvermerk, auch wenn sie theoretisch den gesamten WP wieder von vorne prüfen müssten wie du richtig sagst. Eigentlich müßten dann vermutlich 80% abgelehnt werden, wenn man sich an den Entscheidungen orientiert welche bei den beeinspruchten negativen WP-Anträgen gefällt werden. Man bekommt aber beim lesen der Urteile schon das Gefühl dass sich die Gerichte in der Regel an die Einschätzung der BHs halten.


Habe jedenfalls mehrere Urteile in beide Richtungen gelesen, solche bei denen der WP ohne Beschränkungen ausgestellt wurde und solche, bei denen der WP nicht mehr ausgestellt wurde.
Ich glaube nach den Urteilen die ich gelesen habe, ob das Gericht oder die Aufsichtsbehörde die Begründung für den Bedarf übernehmen oder einen solchen neu prüfen hängt wohl von deren Gutdünken ab. Oft wird der Bedarf tatsächlich kaum noch angesprochen, wenn er von der unteren Behörde festgestellt wurde. Dennoch ist das Risiko erheblich, wenn man den WP anfechtet am Ende ohne gar nichts mehr dazustehen, seien es nun 50% oder 30% ohne alle Urteile gelesen zu haben und daraus den Schnitt errechnet zu haben.

Außerdem scheint die Beschränkung "nur Kurzwaffen" auf dem WP zulässig zu sein, "nur Langwaffen" scheint noch umstritten zu sein.
So habe ich es jedenfalls aus einem Urteil in Erinnerung. Daher würde ich nicht von vorne herein sagen, dass eine Eintragung "Selbstladegewehr" mit Sicherheit rechtswidrig ist.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 13:04
von burggraben
mastercrash hat geschrieben:Habe jedenfalls mehrere Urteile in beide Richtungen gelesen, solche bei denen der WP ohne Beschränkungen ausgestellt wurde und solche, bei denen der WP nicht mehr ausgestellt wurde.

Urteile wo der WP ohne Beschränkung ausgestellt wurde kenne ich gar nicht, für einen Link zu dem Urteil wäre ich dankbar.

In der Regel wird die Beschränkung nur abgeändert, typischerweise von "nur während der aktiven Berufsausübung" auf "solange man in diesem Beruf tätig ist". Die einzigen Urteile wo die Beschränkung auf den Beruf vor Gericht aufgehoben wurden sind die Polizisten, aber auch die haben keinen WP ohne Beschränkungen weil da die 9mm Beschränkung drinsteht (zumindest noch bis zur Novelle).

WPs ohne Beschränkung bekommt man meiner Meinung nach nur von der BH (heute selten, früher öfter), aber nicht vor Gericht.