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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
ja, ich als Privatperson
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
drück mal 
vielleicht kannst das BMI ein bissl ärgern

vielleicht kannst das BMI ein bissl ärgern
member the old PD design ? oh I member
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
ich hab meinen Altbestand noch nicht gemeldet und kann nix drücken 

member the old PD design ? oh I member
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
War Mitte Jänner 2020 - da ich die neue Karte aber noch nicht habe, weiß ich nicht, was daraufstellend wirdgewo hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:13muss aber schon laenger her sein, oder?Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:05Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
seit mehreren Monaten muss die stueckzahl angegeben werden
eigentlich in allen behoerden
nur die welche sofort nach dem Stichtag gemeldet haben sind da "durchgerutscht"
-------------------------------------
dvc & AA

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich hab den Button auch, als Privatperson 

- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich hab dafür mal ein eigenes Thema gemacht, will den Thread hier nicht hijacken.
viewtopic.php?f=17&t=49833
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Momenterl, ich habe nur 2 A-Plätze bekommen. Keine Magazinplätze, obwohl ich welche habe, die nicht zu den 2 A-Waffen passen. WBK ist von Ende April.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:13muss aber schon laenger her sein, oder?Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 20:05Genau dieses Wording hab ich auch bekommen.m_a_d hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 19:07bei meiner Meldung (im Jänner) habe ich je eine Z7 und eine Z8 angegeben und darüber hinaus weitere > HA-Magazine - weder die Typen / Anzahl der Mags zur Z7-Altbestandswaffe noch die Typen / Anzahl der Mags zu Z8-Altbestandswaffe noch die Zahl / Type der sonstigen Magazine haben interessiert (ich habe natürlich dennoch Type und Anzahl schriftlich gemeldet)
Erklärung des SB: das sei alles mit dem Z7 und Z8 Platz gedeckt, weil ich könnte mir nach Verkauf der Waffe (der Z7 oder Z8 ohne große Mags als KatB) ja eine andere Waffe auf den dann freien Z7 oder Z8 Platz kaufen, ich müsste dabei ja natürlich die Mags nicht verkaufen / abgeben und könnte dann auch ohne Mengenbegrenzung neue große Magazine für die neue Z7 bzw Z8 Waffe kaufen - daher macht es keinen Sinn irgendwelche Mags zu registrieren bei Z7 oder Z8
seit mehreren Monaten muss die stueckzahl angegeben werden
eigentlich in allen behoerden
nur die welche sofort nach dem Stichtag gemeldet haben sind da "durchgerutscht"
@Governor: keine Ahnung.

@fast12: Genau so isses. Das macht mir grds Bauchschmerzen, die LPD war nicht zu überzeugen.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
wenn du A magazine gemeldet hast die nicht zu deinen HA passen die du auf 17/1/7 oder /8 liegen hastBalistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:54Momenterl, ich habe nur 2 A-Plätze bekommen. Keine Magazinplätze, obwohl ich welche habe, die nicht zu den 2 A-Waffen passen. WBK ist von Ende April.
@Governor: keine Ahnung.![]()
@fast12: Genau so isses. Das macht mir grds Bauchschmerzen, die LPD war nicht zu überzeugen.
also keinen Eintrag gem 17/1/9 oder /10 auf der Wbk hast dann bist meiner meinung nach auch auch nicht berechtigt diese zu besitzen
da hat sich aber nie was geaendert
geaendert hat sich nur dass ganz zu beginn von einzelnen behoerden lediglich eine generell Berechtigung eingetragen wurde ohne stueckzahl und als die das mitbekommen haben haben sie ein Rundmail gemacht dass stueckzahlen zu erfassen sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich hab mehrmals mit der Behörde hin- und her telefoniert. Man hat mir - auch nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Vorgesetzten - die Ansicht mitgeteilt "mit Z7/8 können Sie auch Magazine besitzen, die nicht zu Ihren Waffen passen, dh Sie brauchen keine Z9/10 Einträge". Eine entsprechende schriftliche Auskunft liegt mir vor.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:58wenn du A magazine gemeldet hast die nicht zu deinen HA passen die du auf 17/1/7 oder /8 liegen hastBalistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:54Momenterl, ich habe nur 2 A-Plätze bekommen. Keine Magazinplätze, obwohl ich welche habe, die nicht zu den 2 A-Waffen passen. WBK ist von Ende April.
@Governor: keine Ahnung.![]()
@fast12: Genau so isses. Das macht mir grds Bauchschmerzen, die LPD war nicht zu überzeugen.
also keinen Eintrag gem 17/1/9 oder /10 auf der Wbk hast dann bist meiner meinung nach auch auch nicht berechtigt diese zu besitzen
da hat sich aber nie was geaendert
geaendert hat sich nur dass ganz zu beginn von einzelnen behoerden lediglich eine generell Berechtigung eingetragen wurde ohne stueckzahl und als die das mitbekommen haben haben sie ein Rundmail gemacht dass stueckzahlen zu erfassen sind

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
spezialisten leisten mehr
hebs gut auf
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Bin deiner Meinung nur kann er meiner Meinung nach innerhalb der Frist bei der Behörde vorstellig werden und müsste die (bereits gemeldeten) Magazine problemlos "nachtragen" lassen können, die Frage für mich ist eher wer zahl die wieder neue WBK?gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:58wenn du A magazine gemeldet hast die nicht zu deinen HA passen die du auf 17/1/7 oder /8 liegen hastBalistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:54Momenterl, ich habe nur 2 A-Plätze bekommen. Keine Magazinplätze, obwohl ich welche habe, die nicht zu den 2 A-Waffen passen. WBK ist von Ende April.
@Governor: keine Ahnung.![]()
@fast12: Genau so isses. Das macht mir grds Bauchschmerzen, die LPD war nicht zu überzeugen.
also keinen Eintrag gem 17/1/9 oder /10 auf der Wbk hast dann bist meiner meinung nach auch auch nicht berechtigt diese zu besitzen
da hat sich aber nie was geaendert
geaendert hat sich nur dass ganz zu beginn von einzelnen behoerden lediglich eine generell Berechtigung eingetragen wurde ohne stueckzahl und als die das mitbekommen haben haben sie ein Rundmail gemacht dass stueckzahlen zu erfassen sind
Eine "generell Berechtigung" gab es doch nie so wirklich gewo oder, manche BH's haben halt 1 gem Z9 und 1 gem Z10 eingetragen und dann waren manche der Meinung es handle sich um eine Art "generell Berechtigung" oder irre ich mich da? Hat je eine BH "9999 gem. Z9 bzw. 9999 gem. Z10" (ich glaube "9999" ist das Maximum was der Computer zulässt) oder bei Vermerke "berechtigt zum Besitz und zum Erwerb von Waffen gem § 17 Abs. 1 Z9 und Z10 in unbeschränkter Anzahl" eingetragen..?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ob es sich dabei um einen Bescheid handelt..? Wage ich zu bezweifeln...Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 22:02
Ich hab mehrmals mit der Behörde hin- und her telefoniert. Man hat mir - auch nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Vorgesetzten - die Ansicht mitgeteilt "mit Z7/8 können Sie auch Magazine besitzen, die nicht zu Ihren Waffen passen, dh Sie brauchen keine Z9/10 Einträge". Eine entsprechende schriftliche Auskunft liegt mir vor.![]()
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Natürlich nicht, und dass das Ganze ggf nicht halten könnte ist, ist mir auch bewusst. Nachdem es sich um eine sehr geringe Anzahl an Magazinen dreht, war es mir den Aufwand nicht wert, weiter herumzudiskutieren. Den Schriftverkehr (beginnend mit meiner Meldung beinhaltend meinen vollständigen Besitzstand) sowie die Erwerbsnachweise (Rechnungen mit Datum vor 14.12.) habe ich sauber abgelegt, um im Anlassfall den Gang der Konversation nachzeichnen zu können.Emil hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 22:08Ob es sich dabei um einen Bescheid handelt..? Wage ich zu bezweifeln...Balistix hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 22:02
Ich hab mehrmals mit der Behörde hin- und her telefoniert. Man hat mir - auch nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Vorgesetzten - die Ansicht mitgeteilt "mit Z7/8 können Sie auch Magazine besitzen, die nicht zu Ihren Waffen passen, dh Sie brauchen keine Z9/10 Einträge". Eine entsprechende schriftliche Auskunft liegt mir vor.![]()
Sollte sich bis Dezember 2021 abzeichnen, dass es so nicht gehen wird, kann man sich eine Überlassung an einen Berechtigten überlegen und die Krot ist gegessen.
Zuletzt geändert von Balistix am Do 28. Mai 2020, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Mir ist das auch nur so bekannt und das ist in Wahrheit auch Mist. Damit ist man nämlich nur für den Besitz jeweils eines Magazines berechtigt.Emil hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 22:07
Eine "generell Berechtigung" gab es doch nie so wirklich gewo oder, manche BH's haben halt 1 gem Z9 und 1 gem Z10 eingetragen und dann waren manche der Meinung es handle sich um eine Art "generell Berechtigung" oder irre ich mich da? Hat je eine BH "9999 gem. Z9 bzw. 9999 gem. Z10" (ich glaube "9999" ist das Maximum was der Computer zulässt) oder bei Vermerke "berechtigt zum Besitz und zum Erwerb von Waffen gem § 17 Abs. 1 Z9 und Z10 in unbeschränkter Anzahl" eingetragen..?
Das mag heute und in zwei Jahren alles kein Problem sein, aber in 10 Jahren ist das alles nicht mehr so leicht nachvollziehbar, dann gilt was auf der WBK steht.
Ich wärm das immer wieder gerne auf, weil man offenbar den Behörden wirklich dabei helfen muss es richtig zu machen:
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF ohne > 10 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF ohne > 20 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).
Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Kategorie B LW ZF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B LW RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz