hieXistenZ hat geschrieben:Es muss sich ja nicht unbedingt um eine schwere Straftat handeln, daher anderes Beispiel:
Vermutlich ist das ZWR eine Vorbereitung für eine Waffensteuer.
Auch in diesem Fall wäre es ungünstig im ZWR als momentaner Besitzer drinnen zu stehen (ohne Beweis eines Weiterverkaufs) wenn man die Waffe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr besitzt.
naja ...
also wir "ueberstehen" dzt ja echt viel
aber besteuerung auf verdacht ....
weil was frueher mal besessen wurde
des haette sich ned mal der grasser getraut ...
da ist das mit der straftat schon heikler
da werden durch das ZWR quasi "verdaechtige" produziert
hast ka alibi dann hast evt a problem
je nach sachlage