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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 3. Okt 2012, 12:24

eXistenZ hat geschrieben:Es muss sich ja nicht unbedingt um eine schwere Straftat handeln, daher anderes Beispiel:
Vermutlich ist das ZWR eine Vorbereitung für eine Waffensteuer.
Auch in diesem Fall wäre es ungünstig im ZWR als momentaner Besitzer drinnen zu stehen (ohne Beweis eines Weiterverkaufs) wenn man die Waffe in Wirklichkeit schon lange nicht mehr besitzt.
hi

naja ...

also wir "ueberstehen" dzt ja echt viel

aber besteuerung auf verdacht ....
weil was frueher mal besessen wurde

des haette sich ned mal der grasser getraut ...

da ist das mit der straftat schon heikler
da werden durch das ZWR quasi "verdaechtige" produziert
hast ka alibi dann hast evt a problem
je nach sachlage
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Mi 3. Okt 2012, 17:36

Man muss Dir eine Straftat erst beweisen, wird wohl schlecht gehen in den meisten Fällen, wo man nicht mal im Entferntesten damit zu tun hatte.

Und bitte: KEINE selber ausgedachten Verträge oder so an Schas.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 3. Okt 2012, 23:16

therion hat geschrieben:Man muss Dir eine Straftat erst beweisen, wird wohl schlecht gehen in den meisten Fällen, wo man nicht mal im Entferntesten damit zu tun hatte.

Und bitte: KEINE selber ausgedachten Verträge oder so an Schas.


Grundsätzlich muss dir der Staatsanwalt deine Schuld erst beweisen. Praktisch, musst du deine Unschuld beweisen sonst gibs die sogenannten "Indizienprozesse" und kanns dir dann auch als "Unschuldiger" passieren dasd verurteilst wirst aufgrund irgendwelcher beweise.

Bestes Beispiel wäre wenn du während deines Lauftrainings eine weibliche vergewaltigte Leiche findest. Wenn die keinen anderen Verdächtigen haben, wirst wohl du zum Handkuss kommen ;)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Do 4. Okt 2012, 00:37

Ich denke, da schätzt ihr die Justiz auf Grund einer Medienberichte falsch ein ;)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von GreaseMonkey » Do 4. Okt 2012, 12:22

Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Do 4. Okt 2012, 12:29

Im Entwurf zum neuen WaffG war eine Abbildung drinnen!
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Do 4. Okt 2012, 12:37

.951 hat geschrieben:Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Eine Plastik WBK wirds in Zukunft auch geben?

edit: Satzbau war nicht ganz korrekt
Zuletzt geändert von josephiner am Do 4. Okt 2012, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 4. Okt 2012, 12:38

josephiner hat geschrieben:
.951 hat geschrieben:Hat eigentlich schon jemand die neue plastik WBK oder ein Bild davon gesehen?
Eine Plastik WBK wirds auch in Zukunft geben?
nur mehr solche ..
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Do 4. Okt 2012, 12:40

Ahm.. seit 01.10.2012.. lest euch einfach die Threads durch!!
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von eos666 » Di 23. Okt 2012, 16:50

ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten ;)

also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?

was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » Di 23. Okt 2012, 17:04

Ja. DIe Änderungen finden sich im neuen WaffG und wenn man hier aufmerksam die Beiträge liest in diesem Thread.

Kurz: Kat. C/D küftig im ZWR gemeldet durch den Büchser bei Neukauf. Altbestand selbst oder bei Büchser bis 2014 zu melden.
Zuletzt geändert von therion am Di 23. Okt 2012, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Di 23. Okt 2012, 17:04

eos666 hat geschrieben:ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten ;)

also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?

was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Sowas nennt man Zeitdiebstahl...bzw. warum soll unsere Zeit weniger wert sein als deine? Also versuchs mal mit der Suchfunktion, danke! ;-)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von eos666 » Di 23. Okt 2012, 18:25

BigBen hat geschrieben:
eos666 hat geschrieben:ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten ;)

also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?

was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Sowas nennt man Zeitdiebstahl...bzw. warum soll unsere Zeit weniger wert sein als deine? Also versuchs mal mit der Suchfunktion, danke! ;-)
darum gehts nicht, aber jmd der sich mit dem thema intensiver beschäftigt wird mir weit weniger aufwand eine antwort geben können als wenn ich mir das ganze wissen nochmal aneignen muss.

wenn du in ein forum zu sagen IT gehst und nach der vorratsdatenspeicherung fragst werden dir die leute das auch vel schneller und kürzer in ihren worten sagen können und nicht "dann lies halt selber" ;)

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