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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 21:12
von DerWolf
7. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
b)
Folgender Absatz wird eingefügt:
„(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.


Heißt das, wir müssen unsere Magazine schon jetzt eintragen rennen? :think:

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 21:48
von Burgenlandy
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 22:22
von eXistenZ
DerWolf hat geschrieben:
7. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
b)
Folgender Absatz wird eingefügt:
„(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern. Sie können gestatten, dass solche Feuerwaffen von anderen Personen erworben werden, denen ein Mitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) geänderten Fassung die Genehmigung dazu erteilt hat.


Heißt das, wir müssen unsere Magazine schon jetzt eintragen rennen? :think:

Nein. Derzeit kannst du keine Magazine eintragen lassen.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 22:37
von DerWolf
eXistenZ hat geschrieben:ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

:eusa-think:

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 22:50
von eXistenZ
DerWolf hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

:eusa-think:

Hab ich mal als Signatur eingegeben zwecks Ladedaten.

Wenn du mir nicht glaubst, kannst du ja versuchen deine Mags zu registrieren.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 23:22
von DerWolf
eXistenZ hat geschrieben:
DerWolf hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

:eusa-think:

Hab ich mal als Signatur eingegeben zwecks Ladedaten.

Wenn du mir nicht glaubst, kannst du ja versuchen deine Mags zu registrieren.


Das war ein Scherz. :lol:

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 02:39
von RcL
Ich hab das mit den Mags in den anderen EU-Thread geschrieben, inkl. den beiden betreffenden Artikeln, da wurde es aber gelöscht (obwohl es im Prinzip eine Information war - danke, Daniel.....)

So wie ich das verstanden habe: Hast du deinen HA vor dem Juni gekauft, kannst du dafür auch weiterhin Magazine erwerben. Du bekommst dann nämlich, höchstwahrscheinlich, die Genehmigung, für die du normalerweise 12 Monate im Verein gewesen sein musst und die entsprechenden Disziplinen schießen musst und blabla..... für den quasi Altbestand ausgestellt. Und der umfasst eben diese Mags.

Da mein Post ersatzlos gelöscht wurde, werd ich die Paragraphen / Artikel nicht nochmal raussuchen und hier reinkopieren :angelic-halo:

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 10:14
von DerDaniel
Sorry das der Beitrag verschwunden ist, war aber keine neue Info sondern einfach nur herausgeschrieben was in den Links der vorhergehenden Posts geschrieben war.
Der Thread ist exklusiv dafür da zu informieren was es an neuen Geschichten in der Angelegenheit gibt, damit man sich nicht durch etliche Seiten Threads mit belangloser Diskussion kämpfen muss. D.h. wenn ihr eine Magdiskussion aufmachen wollt, macht gerne einen eigenen Thread dazu, aber da war es falsch...

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 11:13
von RcL
Naja, zumindest danke für die Antwort / Erklärung.

Also, nochmal.......

Artikel 5
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

Schauen wir in den Artikel 7, wie man so eine Genehmigung bekommt
(4a) Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern.

Gewehr mit angestecktem 20er, 30er etc. Mag ist dann in Artikel 17 zu finden
In Kategorie A werden die folgenden Nummern eingefügt:

7. jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern:

i) eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist;

ii) oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird;

Daraus lässt sich ableiten, dass ein wirklicher Mag-Ban für diejenigen, die bereits ihren Halbautomaten besitzen, wohl nicht zutreffen wird.

Jeder der sich nach dem Juni seinen AR15 Verschnitt oder sein AUG-Z kauft, muss halt die Bedingungen von Artikel 6 erfüllen, wenn er ein solches Mag haben / verwenden will:
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaats oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt, und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

"Regelmäßig" ist halt schwammig... Auch find ichs saublöd, dass man in diesem Verein trainieren muss und das nicht auf anderen Schießständen machen kann. Ob ich jetzt beim HSV bin und beim Beschussamt übe, oder beim HSV bin und beim HSV übe, sollte eigentlich keinen Unterschied machen imho. Für mich ist die Anfahrt zu den Vereinen nämlich sehr ungut (v.a. ohne Auto.....). Der Rest liest sich stark nach "Schieß ein paar Bewerbe und sei Mitglied beim Verein und passt", auch dann dürfte der Mag-Ban nicht zutreffen.

Natürlich kann ich da nur interpretieren und ned voraussagen, wie unser Gesetz dann ausschauen wird, falls unsere Politiker irgendwelche grenzgenialen Einfälle haben sollten.... Der Kaszettel von der EU würde das zumindest so hergeben, wie ichs hier geschrieben habe.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 23:45
von Juncker
Feine Sache dieses Datum, genau einen Tag davor ist nämlich mein Geburtstag.
Die WBK habe ich schon vor zwei Monaten beantragt, laut BH werde ich diese jedoch erst ein oder zwei Wochen nach meinem Geburtstag erhalten.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 23:54
von RcL
Ich hab sie etwas früher bekommen, als mir versprochen wurde. Vielleicht hast du ja Glück.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 00:13
von Bdave
Vielleicht kannst du ja jetzt schon kaufen bzw. Bezahlen und dann mit der neuen WBK abholen. Dann hättest du das Ding vor dem Termin erworben. Falls das zählt

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 00:41
von Juncker
Bdave hat geschrieben:Vielleicht kannst du ja jetzt schon kaufen bzw. Bezahlen und dann mit der neuen WBK abholen. Dann hättest du das Ding vor dem Termin erworben. Falls das zählt

(4a)Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern.


Denke wohl kaum, dass der Händler dies eintragen kann bzw. wird ohne eine WBK.

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 00:43
von Bdave
Ok dann schauts schlecht aus. Je nachdem was unsere zam wurschteln

Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 05:42
von hmg382
Denkt bitte daran, dass das eine Kann-Regelung ist. Es wird vom Gutdünken der Politik abhängig sein, ob das überhaupt kommt. Ihr redet davon, wie es kommen wird. Erstmal muss man sehen, OB überhaupt unsere Politiker so gnädig sind, uns die Ausnahmeregelung ins Gesetz zu nehmen.

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