Undertaker hat geschrieben:Vielleicht hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf aber irgendwie frag ich mich ob die Bekanntgabe einer Adressänderung an die mit Waffenangelegenheiten befasste Behörde auch automatisch die im ZWR erfassten C und D Waffen berücksichtigt.
hi
eine "Bekanntgabe einer Adressänderung an die mit Waffenangelegenheiten befasste Behörde" ist seit der waffenrechtsnovelle 2012 NICHT MEHR VORGESEHEN ...