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von titan » Mi 6. Nov 2024, 08:54
Staatsanwalt, Hausdurchsuchung... machts euch doch bitte nicht lächerlich. Warum jemand ein WS besitzt, ist allein Sache des Besitzers und sei es nur, um es nach der damaligen Gesetzeslage in damals ferner Zukunft mit einem Lower irgendwann zu vervollständigen. Des weiteren ist auch ein Besitz, zu technischen Studienzwecken zulässig (zwecks Tuningmöglichkeiten, Vergleich, Ausstausch, Ersatzteil, Handlingtests, angedachter Wechsel und 100 andere Gründe, wie z.B. um es weiter zu schenken..). In AT gilt immer noch die Unschuldsvermutung!
Und davon unabhängig hat so gut wie jede zuständige Behörde in AT die Rechtsauskunft an irgendjemanden erteilt (inkl. Roadshow BMI), dass der Besitz von WS ohne Basiswaffe damals zulässig war. Dafür gibt es hunderte Zeugen und wahrscheinlich emails und eine Sammlung dieser Schriftstücke und Zeugenaussagen lässt sich wohl in Windeseile einrichten. Dieses Fass will wohl niemand aufmachen..
PS, wenn man sich jetzt deppert spielt, anderes Thema.. Ein WS ohne belegte Plätze ist jedenfalls keine Übertretung des WaffG und es ist auch nicht Aufgabe des Erwerbers (egal ob Erwerb von Händler oder privater Erwerb, falsche Registrierungen im ZWR zu korrigieren (wie denn auch).
PPS: Ohne Funktion, oder wenn Teile nicht kompatibel sind (Stifte, unvollständig, unbrauchbar...) oder durch das beliebige Fehlen nicht wesentlicher Teile kann eine etwaige Überschreitung der Stückzahl gar nicht gegeben sein..