Der Vater hätte mal lieber seine Baretta zumindest in einem KW-Tresor im Kasten aufbewahrt. Aber ja, wer rechnet damit, dass der eigene Sohn zum Amokläufer wird. Hätte er keinen Zugang zu einer Schusswaffe gehabt, wäre er eben mit einem Wagen in Mitschüler und Lehrer gerast. Solche Täter kann nichts von ihren Absichten abhalten, ob ein Zugang zu Schusswaffen da ist, oder nicht.Maddin hat geschrieben:
Man muss auch sagen, dass der Vater wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, weil er die Waffe nur auf einem Kasten aufbewahrte. Aber ganz insgeheim gebe ich dem Vater nichteinmal schuld daran, denn wer geht schon davon aus, dass sein Sohn ein Amokläufer wird ? Klar, Verwahrung muss sein, darüber gibt es keine Zweifel. Aber es verdeckt bzw. verdunkelt einfach einmal mehr eine grausame Tat und das stört mich. Schuld ist der Sohn, nicht der Vater... Nicht die Waffe, nicht die Ärztin... Auch wenn sie im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ihre Fehler verantworten müssen. Mit dem Amokläufer zeigt man dann noch Mitleid...
Ich bin es derart Leid, dass diese Einzelfälle (hier trifft der Begriff zumindest zu) von Geisteskranken unentwegt instrumentalisiert und gegen uns verwendet werden.