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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 14:32
von Maddin
cal22 hat geschrieben:Frag mich wie die das umsetzen wollen ein Stück Plastik oder Metall mit einer Feder drin zu verbieten. :mrgreen:


Ein Magazin besteht zwar aus wenigen Teilen, aber verboten ist alles was einer Ladevorrichtung gleich kommt. Dann wird halt zukünftig mit Seriennummer registriert oder uns droht irgendein anderer Spaß. Du darfst ja auch keine Pistole bauen, obwohl das mit dem richtigen Wissen sicher möglich ist. Für Magazine gilt (dann zukünftig) das Gleiche. Denkunmöglich ist das leider alles nicht, darum finde ich das ehrlich gesagt nicht gerade zum Lachen.

Übrigens ist es auch egal was die (nicht vorhandenen) Sanktionsmöglichkeiten betreffend WBK freie Waffen in der RL betrifft. Das ist ein einziger § der entweder beim Abschnitt über das Waffenverbot oder in den (Verwaltungs-)Strafbestimmungen eingefügt werden kann. Wie wir alle wissen, härter kann einen eine umzusetzende RL immer treffen. Da würde ich mich also nicht zu sehr über Sinn oder Unsinn dieser Bestimmmungen über Besitz von Magazinen versteifen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 16:35
von susi
Was soll passieren, wenn meine (in meinem Haus wohnende) Nichte ein "verbotenes" Magazin besitzt und dieses in ihrer unversperrten Schreibtischlade verwahrt. Sie hat keine WBK. Ich kann es ihr ja nicht verbieten, so ein Magazin in ihrer Lade aufzubewahren, obwohl ich Zugriff hätte.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 17:19
von eXistenZ
Edit: Beitrag gelöscht. Bin mir doch nicht mehr ganz sicher ob meine Antwort korrekt war.

Erfüllt die theoretische Zugriffsmöglichkeit im obigen Beispiel bereits die Kriterien der Innehabung oder nicht?
Stichwort: Hausbesitz als Herrschaftsbereich?

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 17:52
von Incite
eXistenZ hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Was soll passieren, wenn meine (in meinem Haus wohnende) Nichte ein "verbotenes" Magazin besitzt und dieses in ihrer unversperrten Schreibtischlade verwahrt. Sie hat keine WBK. Ich kann es ihr ja nicht verbieten, so ein Magazin in ihrer Lade aufzubewahren, obwohl ich Zugriff hätte.

Gar nichts passiert, solange du das Magazin nicht anfasst. Sobald du es anfasst (Innehabung = Besitz) muss man dir lt EU deine WBK wegnehmen. :headslap:


Die im EU Parlament konnten einfach nicht auf jedes nationale Waffengesetz eingehen bzw Rücksicht nehmen aber dafür werden unsere Leute schon sorgen, dass solche Schlupflöcher geschlossen werden. ;)

lg

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 18:18
von susi
eXistenZ hat geschrieben:Stichwort: Hausbesitz als Herrschaftsbereich?


Wenn ich jetzt einen Ehepartner für mein Beispiel hernehme, dann wäre es ja ziemlich schräg, wenn zB mein Mann "verbotene" Magazine sammelt und ich als WBK Besitzerin dadurch diskriminiert würde, weil ich in seinem "Herrschaftsbereich" wohne :tipphead:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 19:15
von eXistenZ
Wirklich schräg das Ganze. Mal abwarten was unsere Politiker daraus machen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 20:04
von abodseven
Im Endeffekt können wir uns auf kurz oder lang alle ein neues Hobby suchen. Den wie es ausschaut zielt die EU sowieso auf ein Totalwaffenverbot für Privatpersonen ab, oder will es so uninteressant wie möglich machen. Kann mir nicht vorstellen jemals eine Lockerung im Waffenrecht mitzuerleben. Am Ende sind sowieso die Legalwaffenbesitzer die bösen. Die Gesetze sind ohnehin schon streng genug aber das reicht denen ja noch lange nicht. Selbst wenn das ganze jetzt mit den Terroranschlägen zu tun haben sollte haben die offensichtlich noch nicht begriffen das sich ein Terrorist sowieso nicht an Gesetze halten wird.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 20:05
von rupi
Jo_Kux hat geschrieben:Bin schon auf die Situation, wenn jemand eine Glock mit einem 20 Schuß magazin hat und gleichzeitig einen Glock Lower für seinen RRA 9mm HA, gespannt.

diesen Glock Lower fürd RRA gibt es rechtlich gar nicht
also stellt sich diese Frage nicht

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 20:43
von Yukon
abodseven hat geschrieben:Im Endeffekt können wir uns auf kurz oder lang alle ein neues Hobby suchen. Den wie es ausschaut zielt die EU sowieso auf ein Totalwaffenverbot für Privatpersonen ab, oder will es so uninteressant wie möglich machen. Kann mir nicht vorstellen jemals eine Lockerung im Waffenrecht mitzuerleben. Am Ende sind sowieso die Legalwaffenbesitzer die bösen. Die Gesetze sind ohnehin schon streng genug aber das reicht denen ja noch lange nicht. Selbst wenn das ganze jetzt mit den Terroranschlägen zu tun haben sollte haben die offensichtlich noch nicht begriffen das sich ein Terrorist sowieso nicht an Gesetze halten wird.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Net bös sein, aber nur weil sich ein paar Ahnungslose in Brüssel einem politischen Aktivismus hingeben und so einen Schwachsinn verzapfen, such ich mir sicher kein anderes Hobby. Wer bereits im Vorhinein resigniert, verkauft, verschenkt, die WBK zurückgibt und sich ein anderes Hobby sucht, unterstützt indirekt die immer mehr um sich greifende Verbotskultur. Und ob mich jemand für böse hält, ist mir eigentlich ziemlich egal.
Im Übrigen hatten wir doch vor dem 15. Oktober den Wahlkampfslogan "Hol Dir was Dir zusteht", in diesem Sinne werde ich weiterhin besitzen, was bereits mir gehört.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 20:54
von diver99
Bei allem Respekt und einem langen Tag: scheissts euch nicht immer in die Hosn.