Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 1. Dez 2019, 00:57
genau der Gedanke mit den Kindern ging mir auch durch den Kopf ...
du wirst ned der einzige seinAtheki hat geschrieben: ↑Sa 30. Nov 2019, 18:33Ich bin schon gespannt was passiert, wenn ich Anfang 2021 als Erziehungsberechtigter meiner minderjährigen Tochter die Meldung über ihre, vor dem 13.12.2019 als Geschenk bekommenen HighCap Magazine (inklusive Schenkungsurkunde vom Opa) für sie bei der LPD abgebe und frage wann sie nun ihre WBK für die Altbestands-Magazine bekommt.
SIG-X hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 18:05Eine Frage zu folgendem Sachverhalt, wenn ich vor dem 14.12. einen Folding Stock Adapter an meinem AR15 anbringe welche die Gesamtlänge unter die kommende vorgeschriebene Gesamtlänge von 60cm verkürzt, wie sieht es damit denn aus? Rückbau am 14.12. erforderlich oder da "Altbestand" so in Ordnung?
https://www.brownells.at/epages/Oesterr ... /100015850
§58 (13) WaffG:SIG-X hat geschrieben: ↑So 1. Dez 2019, 11:44SIG-X hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 18:05Eine Frage zu folgendem Sachverhalt, wenn ich vor dem 14.12. einen Folding Stock Adapter an meinem AR15 anbringe welche die Gesamtlänge unter die kommende vorgeschriebene Gesamtlänge von 60cm verkürzt, wie sieht es damit denn aus? Rückbau am 14.12. erforderlich oder da "Altbestand" so in Ordnung?
https://www.brownells.at/epages/Oesterr ... /100015850
Kann mir ggf jemand sagen, ob denn das nun korrekt ist, sollte ich den Foldingadapter (Klappschaftadapter) vor dem 14.12. an einem 10,5“ AR anbringen (nachweislich Rechnung datiert mit Datum vor 14.12) somit die Gesamtlänge unter 60cm im zusammengeklappten Zustand kommt, ob die Behörde dafür eine Ausnahme genehmigt da auch „Altbestand“ oder sagt, Zurückbauen!
Aktuell darf ich doch meine Kat B Büchse unter 60cm bringen..?!
Oder ist das eine Frage die aktuell nur mit einem Schulterzucken beantwortet werden kann?
@gewo kannst du hier vielleicht ein Licht aufgehen lassen? Vermute aber in der Schulung wird dahingehend nix bekannt geworden sein oder
Oh korrekt, dann hat sich meine Überlegung wohl soeben erledigt! Danke dirBonnie hat geschrieben: ↑So 1. Dez 2019, 13:14§58 (13) WaffG:SIG-X hat geschrieben: ↑So 1. Dez 2019, 11:44SIG-X hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 18:05Eine Frage zu folgendem Sachverhalt, wenn ich vor dem 14.12. einen Folding Stock Adapter an meinem AR15 anbringe welche die Gesamtlänge unter die kommende vorgeschriebene Gesamtlänge von 60cm verkürzt, wie sieht es damit denn aus? Rückbau am 14.12. erforderlich oder da "Altbestand" so in Ordnung?
https://www.brownells.at/epages/Oesterr ... /100015850
Kann mir ggf jemand sagen, ob denn das nun korrekt ist, sollte ich den Foldingadapter (Klappschaftadapter) vor dem 14.12. an einem 10,5“ AR anbringen (nachweislich Rechnung datiert mit Datum vor 14.12) somit die Gesamtlänge unter 60cm im zusammengeklappten Zustand kommt, ob die Behörde dafür eine Ausnahme genehmigt da auch „Altbestand“ oder sagt, Zurückbauen!
Aktuell darf ich doch meine Kat B Büchse unter 60cm bringen..?!
Oder ist das eine Frage die aktuell nur mit einem Schulterzucken beantwortet werden kann?
@gewo kannst du hier vielleicht ein Licht aufgehen lassen? Vermute aber in der Schulung wird dahingehend nix bekannt geworden sein oder
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Wenn* die Waffe vor dem 14.12. legal ist, dann darfst sie auch danach haben, und bekommst einen §17 (1) Z11 Eintrag.
Edit: *Sofern sie nicht unter §17 (1) Z2 fällt (was ich aber fast vermuten würde).
Nicht zwangsläufig - es ist aber aktuell wohl eine Ermessensfrage, was das "jagdlich und sportlich übliche Maß" ist.
Dies wurde leider im Gesetz nicht entsprechend berücksichtigt - es wird hier aber deutlich, dass es nicht immer von vornherein klar ist, was das "übliche Maß" ist.§ 17 Abs 1 Z 2:
Vorschlag:
2. von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus
zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen
eingerichtet sind;
Begründung:
Allein die Definition in § 17, Abs 1, Z 2 "P.über das für die Jagd- und Sportzwecke übliche
Maß hinausPP“ birgt schon erhebliches Potential für verschiedenste Auslegungen und ist
auch nicht eindeutig greifbar, weil immer mehr Jagd- und Sportwaffen zum raschen
Verkürzen und zum werkzeuglosen Auseinandernehmen auf den Markt kommen und
dadurch für den schwammigen Begriff „übliches Maß“ laufend neue Standards für diesen
Begriff geschaffen werden.
Diese Z 2 Abs 1 § 17 hat rechtshistorisch seinen Ursprung in der Zwischenkriegszeit,
während der sich die verarmte und hungernde Bevölkerung in ländlichen Gegenden mit
Wilddiebstahl das Überleben sichern wollte. Heutzutage ist Wilddiebstahl ein nur mehr sehr
selten auftretendes Strafdelikt. Eine Streichung dieser Z 2 Abs 1 § 17 würde erhebliche
Rechtssicherheit bei der Auslegung des WaffG schaffen.
Abgesehen davon wird der Grundgedanke der Z 2 in zeitgemäßer Form von Z 11 für
halbautomatische Waffen übernommen.
das was du am 14.12.2019 besitzt wird zum altbesitz.SIG-X hat geschrieben: ↑So 1. Dez 2019, 11:44SIG-X hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 18:05Eine Frage zu folgendem Sachverhalt, wenn ich vor dem 14.12. einen Folding Stock Adapter an meinem AR15 anbringe welche die Gesamtlänge unter die kommende vorgeschriebene Gesamtlänge von 60cm verkürzt, wie sieht es damit denn aus? Rückbau am 14.12. erforderlich oder da "Altbestand" so in Ordnung?
https://www.brownells.at/epages/Oesterr ... /100015850
Kann mir ggf jemand sagen, ob denn das nun korrekt ist, sollte ich den Foldingadapter (Klappschaftadapter) vor dem 14.12. an einem 10,5“ AR anbringen (nachweislich Rechnung datiert mit Datum vor 14.12) somit die Gesamtlänge unter 60cm im zusammengeklappten Zustand kommt, ob die Behörde dafür eine Ausnahme genehmigt da auch „Altbestand“ oder sagt, Zurückbauen!
Aktuell darf ich doch meine Kat B Büchse unter 60cm bringen..?!
Oder ist das eine Frage die aktuell nur mit einem Schulterzucken beantwortet werden kann?
@gewo kannst du hier vielleicht ein Licht aufgehen lassen? Vermute aber in der Schulung wird dahingehend nix bekannt geworden sein oder
na mehr oder weniger