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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Promo » Sa 8. Feb 2020, 17:02

Der Threadersteller hat noch immer nicht mitgeteilt, um welche Magazine es denn geht. Wäre gut zu wissen, damit man eventuell helfen kann.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Papa Bär
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Papa Bär » Sa 8. Feb 2020, 17:22

Gute Argumente, Danke.
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tainnok
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von tainnok » Sa 8. Feb 2020, 17:31

gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 15:32
ich nehme an seine rechtsmeinung basiert auf den bestimmung dass
- HiCap magazine seit 14.12.19 genehmigungspflichtige "Waffen der kat. A " sind, und
- lt WaffG der Besitz von genehmigungspflichtige Waffen für Personen unter 21 jahren generell verboten ist

was grundsaetzlich so stimmt
Einspruch, sehe ich anders :shifty: (bezogen auf "lt WaffG der Besitz von genehmigungspflichtige Waffen für Personen unter 21 jahren generell verboten ist"):
u.A. ist der Besitz von verbotenen Waffen nach $17 Abs.1 WaffG verboten, und zwar generell und für alle (und unabhängig von jeglichem Alter).
Dann gibt es dazu definierte Ausnahmen.
Und nur bei einer (von mehreren) davon (nämlich §17 Abs. 3 WaffG) ist das vollendete, 21. Lebensjahr die Voraussetzung.
$58 Abs. 13 stellt eine weitere Ausnahme dar (welche mit dem $17 Abs. 3 m.M.n. genau gar nix zu tun hat), und da gibt es eben keine Altersvorraussetzung.

edit: ist mir klar das es nicht deine Ansicht ist sondern nur ein Versuch wie es zu dieser Rechtsansicht des "der verantwortliche chefjurist im BM.I." evt. kommen konnte.
Zuletzt geändert von tainnok am Sa 8. Feb 2020, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Parallaxe
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 8. Feb 2020, 17:33

tainnok hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 16:50
D.h. ich halte es für eine Sauerei wie hier durch die Behörde vorgegangen wird.
Wie vorher jemand geschrieben hat, glaube ich auch dass da jemand aus (vermutlich) Unwissenheit eine falsche Entscheidung getroffen hat und anstatt Rückgrad zu beweisen, die Fehlinterpretation klarzustellen und Gesetzteskonform zu handeln jetzt versucht wird auf Stur zu schalten und nicht von der ursprünglichen Auslegung abzuweichen.
Here we go again.

Einige hier sind möglicherweise Juristen oder juristisch beschlagen, andere lesen die Gesetzestexte und versuchen sie zu interpretieren, weil sie abzuschätzen versuchen, was auf uns zukommen könnte... und ewig drehen wir uns im Kreis.

Ich glaube die Version mit der falschen Entscheidung nicht, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass hier eine rechtlich nicht geschlossene Lücke sichtbar wurde - es tritt ein Fall auf, für den man einfach keine Regelung eingeplant hatte. Das Ziel ist ja: Die Standardmagazine müssen den Zivilisten möglichst weitgehend weggenommen werden, die Altbestandsregelung musste man halt zähneknirschend hinnehmen (Verfassung, NOCH unangetastet, NOCH...), aber darüber hinaus soll es möglichst keine Standardmagazine mehr in privaten Händen geben. Und dann tauchen Leute auf, die zu jung für alles mit WBK sind, die aber Standardmagazine besitzen? Das geht doch nicht! Ich denke, dass hier einfach die Notbremse gezogen wurde - die Devise lautet: "Was nicht sein darf, kann nicht sein."

Daran sieht man aber auch, wie vergleichsweise liberal unser Gesetz ist - in Deutschland ist man derart über alle drübergefahren, dass es solche Fälle gar nicht gibt.

Ich denke. Wenn das österreichische Gesetz nicht das Gewünscht leistet - dass die, die schon haben, still sind, und die, die noch nicht haben (dürfen) halt nichts mehr haben werden - wird man es brachial verschärfen. Ich erinnere an Virginia: Da haben die Democrats den Bürgern im Zuge der Aufregungen in den letzten Monaten auch eine Altbestandsregelung angeboten, aber die haben gesagt, dass sie es nicht tun würden, sich selber ein Recht zu behalten, indem sie die Rechte ihrer Kinder dafür verkaufen.

Ich sags mal ganz direkt, und ich erwarte mir weder, dass mir jemand zustimmt, noch behaupte ich, dass man sich entsprechend verhalten muss, ich beschreibe nur eine Situation aus meiner Sicht:

Wir Berechtigten qua Altbestand sollen ruhig sein und dürfen dafür unsere Rechte - die eigentlich Privilegien sind - genießen. Aber sobald wir aufmucken, vor allem indem wir die nachfolgenden Generationen in der Kritik unterstützen, sind wir in Gefahr, unsere Privilegien zu verlieren. Es ist eine typisch österreichische Art des Stillhalteabkommens.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von panhandle » Sa 8. Feb 2020, 18:36

Promo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 17:02
Der Threadersteller hat noch immer nicht mitgeteilt, um welche Magazine es denn geht. Wäre gut zu wissen, damit man eventuell helfen kann.
Lt erstem Post vom TE handelt es sich (nur) um 30ger Stanag Mags.

Die Bandbreite der dazu "passenden" Waffen dürfte da aber (lt Wiki zumindest) recht umfangreich sein.
Geht sie doch vom VA über HA bis zu Repetierern.....
wird wahrscheinlich ned dem aktuellen Stand entsprechen...
https://en.wikipedia.org/wiki/STANAG_magazine

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von panhandle » Sa 8. Feb 2020, 19:36

@Parallaxe

Hart aber treffend gesagt.....

Was "könnte" man nun tun.....?

Da ja zumindest schon mit einer der IVs (Verband) Kontakt aufgenommen wurde und dieser Tröt hier sicher nicht NUR im engsten PD Kreis bekannt sein wird - und ja, ich bin da so Naiv es zu glauben - hätte ich auch aus "anderer Richtung" ....nämlich die, die sich die Interessen aller Legalwaffenbesitzer auf die Fahnen geschrieben haben....zumindest einen "Gedanklichen" Support erwartet.
Heißt ja immer...."Durchs Reden kommen 'd Leut zamm.
Aber wurscht is.....

Aber vielleicht wissen wir am Montag (hoffentlich) schon mehr wie es nun wirklich mit einer Beteiligung seitens der Verband ausschaut.
Wer nicht wagt der nicht gewinnt....möglicherweise.
(Aber mir ist natürlich klar.....als nicht dir. Betroffener in dieser Causa kann man leicht "revoluzerisch" sein)

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 8. Feb 2020, 20:06

@panhandle Du bist aber direkt betroffen - derzeit noch als Zuschauer mit Privilegien.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von panhandle » Sa 8. Feb 2020, 20:31

@Parallaxe

Ja...schon klar, nur ich tue mich aber trotzdem leichter als der TE....möchte ich zumindest so sehen.

Und wenn es darum geht an einem Strang zu ziehen...eben um mich - unter anderem - nicht über Privilegien, die durch den "verkauf" der Rechte meiner Kinder zustande gekommen sind "freuen zu müssen", ..auch wenn es Privilegien kosten würde...why not.

Aber ich kann hier nur für mich sprechen......ich habe das alles schon hinter mir was eben ein 18 Jähriger noch vor sich hat.
Und wirklich betroffen bin ich eigentlich eher über den Wahrheitsgehalt Deines "Spiegels", der uns zeigt wie verwöhnt wir wiederum schon sind.
(Und das ist nicht als Kritik an Deiner Darstellungsweise gedacht)
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Sa 8. Feb 2020, 22:00

Parallaxe hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 17:33
tainnok hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 16:50
D.h. ich halte es für eine Sauerei wie hier durch die Behörde vorgegangen wird.
Wie vorher jemand geschrieben hat, glaube ich auch dass da jemand aus (vermutlich) Unwissenheit eine falsche Entscheidung getroffen hat und anstatt Rückgrad zu beweisen, die Fehlinterpretation klarzustellen und Gesetzteskonform zu handeln jetzt versucht wird auf Stur zu schalten und nicht von der ursprünglichen Auslegung abzuweichen.
Here we go again.

Einige hier sind möglicherweise Juristen oder juristisch beschlagen, andere lesen die Gesetzestexte und versuchen sie zu interpretieren, weil sie abzuschätzen versuchen, was auf uns zukommen könnte... und ewig drehen wir uns im Kreis.

Ich glaube die Version mit der falschen Entscheidung nicht, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass hier eine rechtlich nicht geschlossene Lücke sichtbar wurde - es tritt ein Fall auf, für den man einfach keine Regelung eingeplant hatte. Das Ziel ist ja: Die Standardmagazine müssen den Zivilisten möglichst weitgehend weggenommen werden, die Altbestandsregelung musste man halt zähneknirschend hinnehmen (Verfassung, NOCH unangetastet, NOCH...), aber darüber hinaus soll es möglichst keine Standardmagazine mehr in privaten Händen geben. Und dann tauchen Leute auf, die zu jung für alles mit WBK sind, die aber Standardmagazine besitzen? Das geht doch nicht! Ich denke, dass hier einfach die Notbremse gezogen wurde - die Devise lautet: "Was nicht sein darf, kann nicht sein."

Daran sieht man aber auch, wie vergleichsweise liberal unser Gesetz ist - in Deutschland ist man derart über alle drübergefahren, dass es solche Fälle gar nicht gibt.

Ich denke. Wenn das österreichische Gesetz nicht das Gewünscht leistet - dass die, die schon haben, still sind, und die, die noch nicht haben (dürfen) halt nichts mehr haben werden - wird man es brachial verschärfen. Ich erinnere an Virginia: Da haben die Democrats den Bürgern im Zuge der Aufregungen in den letzten Monaten auch eine Altbestandsregelung angeboten, aber die haben gesagt, dass sie es nicht tun würden, sich selber ein Recht zu behalten, indem sie die Rechte ihrer Kinder dafür verkaufen.

Ich sags mal ganz direkt, und ich erwarte mir weder, dass mir jemand zustimmt, noch behaupte ich, dass man sich entsprechend verhalten muss, ich beschreibe nur eine Situation aus meiner Sicht:

Wir Berechtigten qua Altbestand sollen ruhig sein und dürfen dafür unsere Rechte - die eigentlich Privilegien sind - genießen. Aber sobald wir aufmucken, vor allem indem wir die nachfolgenden Generationen in der Kritik unterstützen, sind wir in Gefahr, unsere Privilegien zu verlieren. Es ist eine typisch österreichische Art des Stillhalteabkommens.
Meine Gedanken dazu:

Es ist unerheblich, ob hier eine Lücke im Gesetz sichtbar wurde oder ob ein beamteter Gesichtsverlust bekämpft werden soll, es soll hier Unrecht durchgesetzt werden, was keinesfalls toleriert werden darf.
Wenn eine absichtliche Misinterpretation des Gesetzes widerstandslos hingenommen wird, steht viel mehr auf dem Spiel, als der Verkauf der waffengesetzlichen Rechte unserer Kinder, es stehen dann alle Rechte und Freiheiten unserer Kinder zur staatlichen Disposition, denn dann würde behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet werden, die Behörden hätten ja nicht mit Widerstand zu rechnen.

Dass das Recht auf Eigentum, bzw., unter welchen Bedingungen Enteignungen erfolgen können, in der österreichischen Verfassung stehen, ist schön, wichtiger ist, dass diese Regelungen auch in der EU-GRC festgehalten sind (Artikel 17, soweit ich mich erinnere). Die EU-GRC gilt auch dann, wenn unsere Verfassung, die Eigentumsrechte betreffend, geändert werden würde, da kann der Gesetzgeber und die Verwaltung mit den Zähnen knirschen, soviel sie wollen.

An die EU-GRC ist übrigens auch Deutschland gebunden, das sich in bekannt überheblicher Weise, über die Eigentumsrechte hinwegsetzt. Hier erwarte ich jedoch keinen großartigen Widerstand, da der Deutsche erfolgreich vom Bürger zum Untertan umerzogen wurde.
Diese Überheblichkeit macht unser Gesetz jedoch nicht zu einem "vergleichsweise liberalen" Recht, sondern es macht das deutsche Gesetz zu einem richtig dummen und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrigen Recht.

Mir persönlich wäre die Androhung des "Privilegienverlustes", und auch der Privilegienverlust selbst, allemal lieber, als bei einem behördlichen Blödsinn dieser Qualität wegzusehen, denn in diesem Fall wurde eine rote Linie überschritten. Und der Vollständigkeit halber, es handelt sich hier nicht um Privilegien, sondern um ein Recht.
Und wer in seinen Rechten unrechtmäßig beschnitten wird, kann dies selbstverständlich bekämpfen, egal ob der Gegner eine Behörde, die Mizzi-Tant oder der Kaiser von China ist.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von eriochromcyanin » Sa 8. Feb 2020, 22:15

Yukon hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 22:00
Dass das Recht auf Eigentum, bzw., unter welchen Bedingungen Enteignungen erfolgen können, in der österreichischen Verfassung stehen, ist schön, wichtiger ist, dass diese Regelungen auch in der EU-GRC festgehalten sind (Artikel 17, soweit ich mich erinnere). Die EU-GRC gilt auch dann, wenn unsere Verfassung, die Eigentumsrechte betreffend, geändert werden würde, da kann der Gesetzgeber und die Verwaltung mit den Zähnen knirschen, soviel sie wollen.
Artikel 17 Eigentumsrecht
...Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetzvorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. ...
geht alles unter dem Deckmantel eines öffentlichen Interesses...
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Sa 8. Feb 2020, 22:27

eriochromcyanin hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 22:15
Yukon hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 22:00
Dass das Recht auf Eigentum, bzw., unter welchen Bedingungen Enteignungen erfolgen können, in der österreichischen Verfassung stehen, ist schön, wichtiger ist, dass diese Regelungen auch in der EU-GRC festgehalten sind (Artikel 17, soweit ich mich erinnere). Die EU-GRC gilt auch dann, wenn unsere Verfassung, die Eigentumsrechte betreffend, geändert werden würde, da kann der Gesetzgeber und die Verwaltung mit den Zähnen knirschen, soviel sie wollen.
Artikel 17 Eigentumsrecht
...Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetzvorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. ...
geht alles unter dem Deckmantel eines öffentlichen Interesses...
Ich weiss, es geht darum, dass nicht unsere Verfassung die einzige Hürde darstellt, die eine entschädigungslose Enteignung verhindert, sondern ebenso die GRC, die eine noch wirkungsvollere Hürde darstellt.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von cas81 » Sa 8. Feb 2020, 22:43

Wenn man schon mit öffentlichem Interesse kommt, dann bitte auch unter Beachtung der Eignung, gelinderen Mitteln und Verhältnismäßigkeit. Ebenso nicht auf den Gleichheitsgrundsatz vergessen.
Es passt hinten und vorne nicht. Weder einfachgesetzlich, noch verfassungsrechtlich und schon gar nicht iRd Legalitätsprinzips.
Der TO soll die Magazine auf Depot legen, dann sind sie weder in seinem Eigentum, noch in seinem Besitz. Wenn der Titel der Enteignung letztendlich im Verfahren rückwirkend vernichtet wird, dann kann er sie zurückholen. Wenn nicht, dann hat er zumindest nichts verloren, was nicht sowieso verloren gewesen wäre. So ist er so safe wie möglich.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von titan » So 9. Feb 2020, 08:13

Wie war das damals eigentlich als HA WBK-pflichtig wurden? Die waren davor ja ab 18 zu haben. Mmn sind diese Situationen durchaus vergleichbar.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » So 9. Feb 2020, 10:00

titan hat geschrieben:
So 9. Feb 2020, 08:13
Wie war das damals eigentlich als HA WBK-pflichtig wurden? Die waren davor ja ab 18 zu haben. Mmn sind diese Situationen durchaus vergleichbar.
Die WBK wäre ja in gewissen Fällen schon jetzt für 18 Jährige erhältlich. Da hätte man eine Analogie ziehen können. Damals und heute...

Bei den Magazinen wurde darauf irgendwie vergessen ?


EDIT: Nicht vergessen, dass wir hier kein Gesetz auf seine Verfassungskonformität prüfen, sondern einen Verwaltungsakt (Bescheidbeschwerde). Das macht die Sache für die Behörde gleich noch mal enger im Rahmen der Willkür-Prüfung.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Promo » So 9. Feb 2020, 11:38

panhandle hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 18:36
Promo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 17:02
Der Threadersteller hat noch immer nicht mitgeteilt, um welche Magazine es denn geht. Wäre gut zu wissen, damit man eventuell helfen kann.
Lt erstem Post vom TE handelt es sich (nur) um 30ger Stanag Mags.

Die Bandbreite der dazu "passenden" Waffen dürfte da aber (lt Wiki zumindest) recht umfangreich sein.
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Genau wegen dem habe ich nachgefragt, entweder aber er will nur aufregen und ist an gar keiner Lösung interessiert, jedenfalls aber hat er dies nie genau beantwortet.
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