Danke Gerhard!gewo hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 21:56kann kein mensch sagenScout17 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 20:47 Was ist realistisch - ab wann könnte frühestens das neue Gesetz in kraft treten? Was sind so die Erfahrungswerte bei den letzten Änderungen beim Waffengesetz? Oder kann man das in diesem Fall nicht vergleichen? Danke.
entwurf irgendwas zwischen ca 2 wochen und ca 4 monaten
begutachtung 4 wochen
NR beschluss 1 bis 4 wochen später
also irgendwas zwischen 7 wochen und 6 monaten
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Einen ersten Vorentwurf gibt es dem Vernehmen nach schon.
Weiters gibt es noch den Punkt, dass das Thema "Griffstücke" wohl auch einen gewissen Zeitdruck bringt, da angeblich ev. ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht (es gab ja schon vor Graz einen entsprechenden Vorentwurf)
Also eher spätestens Herbst...
Weiters gibt es noch den Punkt, dass das Thema "Griffstücke" wohl auch einen gewissen Zeitdruck bringt, da angeblich ev. ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht (es gab ja schon vor Graz einen entsprechenden Vorentwurf)
Also eher spätestens Herbst...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2712
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was gegen eine schnelle Umsetzung spricht, sei vielleicht der Umstand eines brauchbaren, validen psychotest sowie ein schlüssiger Ablauf wo auch alle internen und externen Stakeholder vorab ins Boot geholt werden da auch die noch etwaige Vorbereitungen durchführen müssen.
Denke gewo s Timeline wird schon realistisch sein.
Denke gewo s Timeline wird schon realistisch sein.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2712
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eine solche Maßnahme ist in manchen Fällen wohl verständlich aber trotzdem problematisch.
Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!
Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.
Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!
Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2712
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja, guter Einwand!titan hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:26 Eine solche Maßnahme ist in manchen Fällen wohl verständlich aber trotzdem problematisch.
Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!
Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.
Auch wir haben einen im Dorf, der bewusst plausible Lügen erzählt und so schon 2 Personen zumindest im Ansehen schwer zu schaffen gemacht hat. Das Phenomän Lena Schilling ist leider kein Einzelfall.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:14 Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Aufgrund des Verfahrens für Gesetzesentwürfe, der Sitzungspause im Sommer und der Verfassungsrechtlichen Bedenken wird es wohl eher bei den 6 Monaten sein.gewo hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 21:56kann kein mensch sagenScout17 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 20:47 Was ist realistisch - ab wann könnte frühestens das neue Gesetz in kraft treten? Was sind so die Erfahrungswerte bei den letzten Änderungen beim Waffengesetz? Oder kann man das in diesem Fall nicht vergleichen? Danke.
entwurf irgendwas zwischen ca 2 wochen und ca 4 monaten
begutachtung 4 wochen
NR beschluss 1 bis 4 wochen später
also irgendwas zwischen 7 wochen und 6 monaten
Auf der Homepage des Parlaments lässt sich das alles schön nachlesen: https://www.parlament.gv.at/verstehen/g ... s-gesetzes
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Beantragung der WBK Erweiterung hat vom Betreten der BH inkl. Sicherheitscheck, Termin mit der SB, Bezahlen in der Bürgerservicestelle und Verlassen des Gebäudes insgesamt 20min gedauert.Master-chief1000 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 10:31Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Noch die alten Gebühren (€117,40, ab 1.7. <€170) bezahlt, kein Wort von einer Befristung oder den sonstigen kolportierten Inhalten des Gesetzesentwurfs.
Als Begründung zählt „Selbstverteidigung“ nicht mehr weil das wäre schon mit den ersten beiden Plätzen erfüllt, also „Sportschütze“.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und vermutlich wird man auch als Gewalt Opfer zum Handkuss kommen da ja in alle Richtungen ermittelt wird.twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:54 denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:54einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:14 Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2712
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das würde ich so nicht ganz bestätigen - siehe §23 (2)WaffG.shaper hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 09:23Als Begründung zählt „Selbstverteidigung“ nicht mehr weil das wäre schon mit den ersten beiden Plätzen erfüllt, also „Sportschütze“.Master-chief1000 hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 10:31Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Über die einmalige Erweiterung hinaus (sprich >5 Kat. B. Waffen) bedarf es eine weitere glaubhafte Rechtfertigung.Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Die Aussage des Waffenrefferenten (sofern er dies gesagt hat) ist somit falsch.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Welche Statistik?shaper hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 09:29Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:54einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:14 Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Die mit dem ca 4% Anteil von legalen Schusswaffen an Tötungsdelikten in Österreich jährlich?
Wir reden hier von der möglichen Vernichtung von Existenzen bei "Lena-Schilling" Mustern.
Wennst mangels Gehalt weil gekündigt deine Rate fürs Eigenheim nicht mehr aufbringen kannst dann stehst auf der Strasse.