Seite 3 von 4

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:34
von savage3000
hä? warum ne rechtliche grundlage?? die is schnell geschaffen! tu ned so als obs sooo absurd wäre der gedanke.
ausserdem sprach ich von einer "eventuellen" Steuer.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:36
von therion
Der Gedanke ist nicht absurd, aber die Umsetzung so wäre nicht möglich.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:38
von Bud Spencer
therion hat geschrieben:Blödsinn Savage, wo ist die gezetzliche Grundlage?

@Bud, PN


Jeder Richter kann eine Eilverfügung auf Grund der von mir oben genannten Gründe: Verdunkelungsgefahr, Gefahr in Verzug usw. anordnen. Klar normalerweise geht da eine Observation voraus. Oft ist die aber nicht möglich.

Ich denke die Tatsache, dass "deine Waffe" (zumindest im ZWR) bei einer Straftat verwendet wurde. Würde den Behörden etwas zu denken geben.

Anm.: Es gibt ja auch so "Horrorstories" wo SEKs usw die falsche Wohnung stürmten.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:41
von therion
Ich rede von der gesetzlichen Grundlage der Steuer auf Waffen die man nicht im Eigentum hat sondern die bloß im ZWR eingetragen sind.

Dir habe ich bereits eine PN geschickt.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:41
von Bud Spencer
Anm.: die Steuer halte ich wieder für unrealistisch denn:

1. gibt es dafür BIS JETZT eben wie therion gesagt hat, keine rechtliche Grundlage und
2. ist das ZWR aus eben diesen Gründen unbrauchbar. Man kann ja keine Steuer auf etwas erheben was man nicht mehr besitzt.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 14:49
von therion
Bud Spencer hat geschrieben:Jeder Richter kann eine Eilverfügung auf Grund der von mir oben genannten Gründe: Verdunkelungsgefahr, Gefahr in Verzug usw. anordnen. Klar normalerweise geht da eine Observation voraus. Oft ist die aber nicht möglich.

Ich denke die Tatsache, dass "deine Waffe" (zumindest im ZWR) bei einer Straftat verwendet wurde. Würde den Behörden etwas zu denken geben.

Anm.: Es gibt ja auch so "Horrorstories" wo SEKs usw die falsche Wohnung stürmten.


Der Begriff Eilverfügung existiert so nicht.

Die HD wird auch nicht vom Richter sondern gemäß §120 StPO vom Staatsanwalt aufgrund einer richterlichen Bewilligung angeordnet.
Die HD kann auch unter gewissen Umständen ohne eine solche staatsanwaltliche Anordung durch die Kriminalpolizei verfolgen. Dies wäre grs. in dem von Dir geschilderten Fall möglich, allerdings wird sich dann im Nachhinein uU die Unrechtmäßigkeit einer solche herausstellen.
Mich wundert es immer welches Bild man vom Gericht und der Polizei hat, weil die Polizei vll. bei ein paar Tierschützern oder Drogenjunkies nicht immer 100% rechtmäßig vorgegangen sind.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 15:19
von Maggo
Man sieht als das das ZWR in dieser Form überhaupt nicht geeignet ist eine Waffe genau zurückzuverfolgen.
Wer weis,vielecht ist dies ja auch so gewollt.

Schon gar nicht ist das ZWR geeignet für irgendwelche Steuervorhaben die so als Gerücht im Raum stehen.
Ich kann nicht für ein Auto Steuer zahlen das ich mal besessen habe.
Auch kann ich genauso wenig Steuern zahlen für ein Grundstück das ich mal besessen habe.
Wo vieleicht Steuern möglich wären ist bei Kat B Waffen weil die Behörde weis das ich sie defacto besitze.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 19:57
von Stickhead
Meiner Meinung nach wird von "den Eigenen" so viel über eine mögliche Waffensteuer diskutiert und schwarzgemalt, bis die Regierung der Ansicht ist, dass wir eh schon drauf vorbereitet sind und die Überlegung garnicht mal so schlecht findet ;)

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 20:42
von Promo
Die Waffenbücher sind auch jederzeit zur Vorlage bei der Behörde verfügbar gewesen, das alles wurde jetzt elektronisch abgebildet. Es hat daher eigentlich rechtlich keine Änderung gegeben, man hat mit minimalsten Aufwand die Vorgabe der EU erledigt.

Bezirkshauptmannschaften sind dazu verpflichtet Waffen entgegenzunehmen. Üblicherweise haben diese einen "Zentraltresor" für die gesamte lokale Behörde - dass davon die wenigsten Behördengänger wissen, ist Absicht.

Ich habe selber schon Personen mit Waffen in Müllsäcken in die Bezirksverwaltungsbehörden gehen gesehen.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 21:16
von yoda
Promo hat geschrieben:...Ich habe selber schon Personen mit Waffen in Müllsäcken in die Bezirksverwaltungsbehörden gehen gesehen.


Und da hast sie nicht aufgehalten und gefragt ob sie dir die Waffen net schenken wollen ??? :)

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 01:07
von Sidekix
Promo hat geschrieben:Bezirkshauptmannschaften sind dazu verpflichtet Waffen entgegenzunehmen. Üblicherweise haben diese einen "Zentraltresor" für die gesamte lokale Behörde - dass davon die wenigsten Behördengänger wissen, ist Absicht.


stimmt, die bekommen zeitweise mehr rein, als sie lagern können...
:(

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:32
von frankox
Wie schaut das mit der Verschrottung einer Kat. B Pistole beim jetzt gültigen Waffengesetz aus, ich denke wo gelesen zu haben, dass die BH nicht mehr verpflichtet ist diese zurückzunehmen. Der Büchser muss diese angeblich unbrauchbar machen und aus dem ZWR austragen. Der verlangt natürlich Geld für seinen Aufwand.

Kann man diese Aussage Widerlegen oder untermauern?
Danke

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 11:45
von PrometheusV
Die lukrativste Verschrottung ist sie zu einer Deko Waffe umbauen zu lassen ,da gibts richtig Kohle für so manches Modell am Markt.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 13:24
von fast12
frankox hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 11:32
Kann man diese Aussage Widerlegen oder untermauern?
Wie soll man ein Aussage widerlegen können wenn es keinerlei Quellenangaben o.ä. gibt?. Im Waffengesetz hat sich dazu jedenfalls nichts geändert, dass kann ja jeder nachlesen...

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 13:24
von Steirer
frankox hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 11:32
Wie schaut das mit der Verschrottung einer Kat. B Pistole beim jetzt gültigen Waffengesetz aus, ich denke wo gelesen zu haben, dass die BH nicht mehr verpflichtet ist diese zurückzunehmen. Der Büchser muss diese angeblich unbrauchbar machen und aus dem ZWR austragen. Der verlangt natürlich Geld für seinen Aufwand.

Kann man diese Aussage Widerlegen oder untermauern?
Danke
Gerade den traurigen Fall selbst gehabt. Nachdem ein Ersatzteil nicht mehr aufzutreiben war, Pistole zerlegt, noch intakte Teile und Magazine verkauft und Lauf und Schlitten bei meiner BH abgegeben. Verzichtserklärung inklusive natürlich und schon hatte ich wieder einen freien Platz. :crying-green: :crying-blue: :confusion-waiting: :crying-blue: