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Gürtelschnallenmesser

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Revierler_old » Do 15. Nov 2012, 11:34

Es spielt schon eine Rolle. Weil wenn das explizite Messer per se keine Waffe ist (zB einschneidig), dann fällt es schon aus dem WaffG raus und der 17er greift nicht mehr.

Es wäre dann, ex lege, ein "Gegenstand des täglichen Gebrauchs", ummantelt mit einem "Gegenstand des täglichen Gebrauchs"
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Mandella » Do 15. Nov 2012, 12:20

Die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs mit Aktenzahl 95/20/0201 vom 10.07.1997 (Link dazu) definiert ein Gürtelmesser eindeutigst als verbotene Waffe. Daran gibts nichts zu rütteln. Da spielt es auch keine Rolle obs ein- oder zweischneidig ist. Gürtelmesser ist Gürtelmesser, und wenns auf der Liste der verbotenen Waffen steht, ist es verboten. Somit erübrigt sich jede Diskussion darüber, ob es erlaubt ist oder nicht.
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Schnittbrot » Do 15. Nov 2012, 12:27

wobei ich hier aber keine klare und eindeutige Definition von "Gürtelmesser" finde. Wenn ich eine simple Klinge in einen Gürtel einnähe, könnte ich schließlich auch "Gürtelmesser" nennen. Ohne Definition des Begriffs wäre mir der Schluss zu vage.

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von therion » Do 15. Nov 2012, 12:51

Mandella, also denkst Du, dass die Gürtelmesser die Bereitschaft das Messer anzuwenden höher ist, als ein normales Messer, das ich in der Hosentasche tragen kann?

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Mandella » Do 15. Nov 2012, 13:34

Es gab da schon was im IWO dazu: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?p=45357

Der Begriff Gürtelmesser wird mit einer engen Auslegung des §17 Abs.1 Pkt.1 vollkommen abgedeckt.
Denn wenn es auch ein Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist, auf den auch §1 Abs. 1 anzuwenden ist, bei dem etwas Anderes vorgetäuscht wird, zieht automatisch der §17 Abs.1 Pkt.1.

Und wenns dann jemanden gibt, der es noch immer nicht glaubt, dem kann man nur anraten, sich so ein Ding umzuschnallen, und damit in den nächsten Polizeiposten reinzumarschieren und ganz freundlich z.B. nach dem Weg zu fragen, und sich ein wenig mit dem Ding zu spielen, damit die Polizisten ja darauf aufmerksam werden.
In meinen Augen ist es so gut wie sicher, daß man dann sofort zumindest eine ordentliche Anzeige hat, das Ding in der Reservatenkammer liegt und man ohne Gürtel nach Hause geht.

Und um die Frage von Therion zu beantworten: Ja, bei dem Personenkreis, den ich schon vorher genannt habe, glaube ich das. Denn ein Gürtelmesser hat man, denn dafür ist es ja gedacht, ruckzuck in der Hand. Ein Taschenmesser mußt erst mal aus der Hose fischen.

Wobei sich die Frage stellen sollte, ob und wozu man so ein Ding wirklich braucht? Eine Swisscard oder das berühmte schweizer Messer reicht für den täglichen Gebrauch allemale, und beide passen bequem in die Hosentasche. Und ein gutes Jagdmesser ist eben für Outdoor und Jagd geeignet. Wozu wird dann wohl ein getarntes Messer in einer Gürtelschnalle gut sein? Ist wirklich eine Gretchenfrage.
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von therion » Do 15. Nov 2012, 13:38

Keine Gretchenfrage, da sehr einfach zu beantworten: Der Grund es haben zu wollen ist Grund genug.

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Mandella » Do 15. Nov 2012, 13:47

Ich hätte auch gerne dies oder das, aber das spielens halt auch nicht.

Das mit dem "Haben wollen" ist immer so eine Sache für sich. Ganz besonders dann, wenn das Gesetz nein sagt.
Aber man darf ja noch träumen.
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von KGR84 » Do 15. Nov 2012, 16:57

Mandella hat geschrieben:...
Und um die Frage von Therion zu beantworten: Ja, bei dem Personenkreis, den ich schon vorher genannt habe, glaube ich das. Denn ein Gürtelmesser hat man, denn dafür ist es ja gedacht, ruckzuck in der Hand. Ein Taschenmesser mußt erst mal aus der Hose fischen.
...


Wenn wir jetzt vom gleichen sprechen, dass was ich im ersten Post gezeigt habe, dann hat man das nicht wirklich ruckzuck in der Hand, da muss man erst mal den Gürtel aufmachen, dann die Lasche aushängen und dann kann man das Messer rausziehen. Da hat man ein Klappmesser (vor allem ein automatischen) 10 Mal herausen.

Hier kannst es sehen, bei 1:45, Rule #9:
http://www.youtube.com/watch?v=eKBbfNrv4ns


Mandella hat geschrieben:...
Wobei sich die Frage stellen sollte, ob und wozu man so ein Ding wirklich braucht? Eine Swisscard oder das berühmte schweizer Messer reicht für den täglichen Gebrauch allemale, und beide passen bequem in die Hosentasche.
...


Wie gesagt. Ich trage ein Klappmesser als EDC, manchmal ein kleines, manchmal ein etwas größeres. Stören tun die jetzt nicht unbedingt.

Aber wie gesagt, das Gürtelschnallenmesser hat ... hätte man quasi immer "eingebaut", es fällt nicht auf (ja ich hatte das schon öfter, wenn wer mein eingestecktes Messer sieht, willst wen abstechen oder bist da Rambo), und ich kanns ned liegen lassen, oder vergessen daheim einzustecken.

Ich verwende mein EDC auch öfter mal daheim um Briefe oder Pakete zu öffnen, oder für andere Sachen halt. Kommt schon mal vor dass es daheim liegt, und wenn ichs dann brauche greif ich ins Leere.

Ein Messer, dass "fix" in die Kleidung integriert ist, verwendet man für sowas eben nicht, das bleibt da immer drinnen, und wird hoffentlich nie gebraucht, wie ein Airbag. Aber man hat es immer dabei.

Mandella hat geschrieben:Ich hätte auch gerne dies oder das, aber das spielens halt auch nicht.
...


Das stimmt leider.
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 15. Nov 2012, 17:26

Wenn mir wer blöd kommt von wegen Rambo, und ob ich immer ein Messer dabei habe, dann schaue ich denjenigen immer verdutzt und leicht angewiedert an und frage: "Du etwa nicht?" :mrgreen:
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von triffnix » Do 15. Nov 2012, 19:25

Rambo? Nennst du mich etwa weichei? xD

Naja versteckte waffenverbote sind teilweise schon sinnvoll. im alltag waere jede waffe bis zur ffw versteckbar und genauso hinterhaeltig einsetzbar. hier bringt es nix.
Aber sicherheitskontrollen haetten so ihre probleme damit und da ist es schon sinnvoll

zb gerichte. großveranstaltungen, flughafen etc ueberall wo durchaus nicht unbegruendet waffenverbot absolut sein muss. wenn da wer mit einer getarnten waffe auftaucht muss man wohl von weniger guten absichten ausg ehen. und seien wir erlich. Die meisten getarnten waffen sind meist um einiges weniger gut gebraulich oder wirsam als ihr nicht getarnter pedant. in der praxis lustiges spielzeug aber meist nicht wirklich brauchbar.
Ausser eben ich will unbedingt verhindern das jemand davon weiß und nehme den leistungsverlust nur deswegen in kauf.

In sofern kann man das gesetz schon nachvollziehen.
Ich hinhalt der meinung das berbote nix bringen und auch unoetiges erlaubt sein sollt

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Mandella » Fr 16. Nov 2012, 06:53

@KGR84: Ein Gürtelmesser, bei dem man erst den Gürtel ablegen muß, ist in meinen Augen eine Fehlkonstruktion, bzw. dafür gedacht, bei Durchsuchungen übersehen zu werden um später genutzt werden zu können. Ich rede von so etwas: http://www.trueswords.com/belt-buckle-hidden-pocket-knife-scorpion-p-5568.html und so etwas http://blog.hiking-camping-world.com/2598/belt-buckle-knives-are-cool/

Bei zweiterem ist sogar ein Video zu sehen, wo so ein Messer binnen nicht mal einer Sekunde bereit gemacht wird, OHNE den Gürtel auch nur zu lockern, weils ein Teil der Schnalle ist, und nicht die Schnalle selbst.

Also wenn das die Hemmschwelle zum Einsatz für Freizeit-Psychos und Möchtegern-Kleinkriminelle ist, dann weiß ich nicht.
Ich sehe absolut keinen legalen Sinn in so einem Messer, da jede legale Einsatzmöglichkeit von einem anderen Messer abgedeckt wird, das eben nicht, als etwas Anderes getarnt, daherkommt.
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von therion » Fr 16. Nov 2012, 07:56

Das Argument mit den Gerichten usw. zieht natürlich überhaupt nicht. Solltest Du das ernst meinen, müsstest Du mal die Gerichte informieren, dass man in ihren Kantinen scharfe Messer entwenden kann. Gott sei Dank ist damit noch nichts passiert...

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Schnittbrot » Fr 16. Nov 2012, 09:30

Mandella, deine Meinung respektiere ich, jedoch kann ich sie in einigen Bereichen nicht teilen. Die Argumentation mit "Psychos" und "Kriminellen" ist genau jene, die Gegner von Schusswaffen, Messern und anderem bösen Equipment unaufhaltsam in Diskussionen einbringen. Auch das Argument der "Geschwindigkeit" (nebst gefährlicher "Klingenlänge" ab soundsoviel Zentimetern) mit der ein Messer "einsatzbereit" sein kann (es wird natürlich unterstellt, dass ein rechtswidriger Angriff damit ausgeführt wird), ist die Basis für die idiotischen Bestimmungen des §42 a WaffG in Deutschland. Es gibt immer noch hunderte Methoden ein §42a-konformes Messer blitzschnell einsatzbereit zu haben. Das ist eben kein sinnvolles Argument, sondern Populismus. Man will eine Scheinsicherheit mit Gesetzen erzeugen, deren Wirksamkeit später durch frisierte Statistiken untermauert wird. Dass solcherlei Gesetze völlig harmlose Menschen zu Kriminellen machen, nur weil sie es entweder nicht besser wissen oder meinen im Glauben an ihren Hausverstand oder eine allgemeine Moral im Recht zu sein, ist der eigentliche Skandal.

Wenn es so wäre, dass diese in Deutschland nun verbotenen Messer der Grund für Gewalttaten verantwortlich wären, dann müsste bereits halb Deutschland ausgestorben sein. Alle erstochen von Leuten, die täglich solche Messer bei sich getragen haben. Messer, die sie in den Augen vieler gar nicht bräuchten und nur dafür eingesteckt hätten, damit sie unschuldigen und wehrlosen Mitmenschen den Bauch aufschlitzen.

Und noch etwas: die Tatsache, dass man ein kleines Messer im Gürtel (nicht zwangsläufig in der Schnalle, wohlgemerkt) aufbewahrt, bedeutet noch lange nicht, dass jemand damit Unheil anrichten will! In einer Notlage könnte das Messer sinnvolle Dienste erweisen. Klar ist das für den Durchschnittsösterreicher nicht sehr wahrscheinlich, in eine solche Lage zu geraten, aber deshalb ist es noch lange kein Grund, damit Kriminalitätsabsichten in Verbindung zu bringen.

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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Irwin J. Finster » Fr 16. Nov 2012, 09:56

Ausserdem verhält es sich mit diesen "Messertrageverboten" wie mit allen anderen Waffengesetzen. Der brave, gesetzestreue Bürger hält sich dran, und hätte auch mit der verbotenen"Waffe" nichts angestellt. Der mit verbrecherischen Absichten schert sich nicht um die Gesetzgebung und tut so und anders was er will.....
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Re: Gürtelschnallenmesser

Beitrag von Mandella » Fr 16. Nov 2012, 10:13

Schnittbrot hat geschrieben:Mandella, deine Meinung respektiere ich, jedoch kann ich sie in einigen Bereichen nicht teilen. Die Argumentation mit "Psychos" und "Kriminellen" ist genau jene, die Gegner von Schusswaffen, Messern und anderem bösen Equipment unaufhaltsam in Diskussionen einbringen. Auch das Argument der "Geschwindigkeit" (nebst gefährlicher "Klingenlänge" ab soundsoviel Zentimetern) mit der ein Messer "einsatzbereit" sein kann (es wird natürlich unterstellt, dass ein rechtswidriger Angriff damit ausgeführt wird), ist die Basis für die idiotischen Bestimmungen des §42 a WaffG in Deutschland. Es gibt immer noch hunderte Methoden ein §42a-konformes Messer blitzschnell einsatzbereit zu haben. Das ist eben kein sinnvolles Argument, sondern Populismus. Man will eine Scheinsicherheit mit Gesetzen erzeugen, deren Wirksamkeit später durch frisierte Statistiken untermauert wird. Dass solcherlei Gesetze völlig harmlose Menschen zu Kriminellen machen, nur weil sie es entweder nicht besser wissen oder meinen im Glauben an ihren Hausverstand oder eine allgemeine Moral im Recht zu sein, ist der eigentliche Skandal.

Wenn es so wäre, dass diese in Deutschland nun verbotenen Messer der Grund für Gewalttaten verantwortlich wären, dann müsste bereits halb Deutschland ausgestorben sein. Alle erstochen von Leuten, die täglich solche Messer bei sich getragen haben. Messer, die sie in den Augen vieler gar nicht bräuchten und nur dafür eingesteckt hätten, damit sie unschuldigen und wehrlosen Mitmenschen den Bauch aufschlitzen.

Und noch etwas: die Tatsache, dass man ein kleines Messer im Gürtel (nicht zwangsläufig in der Schnalle, wohlgemerkt) aufbewahrt, bedeutet noch lange nicht, dass jemand damit Unheil anrichten will! In einer Notlage könnte das Messer sinnvolle Dienste erweisen. Klar ist das für den Durchschnittsösterreicher nicht sehr wahrscheinlich, in eine solche Lage zu geraten, aber deshalb ist es noch lange kein Grund, damit Kriminalitätsabsichten in Verbindung zu bringen.


@Schnittbrot: Du dürftest da etwas mißverstanden haben. Als Freizeit-Psychos und Möchtegern-Kleinkriminelle habe ich schon vor einigen Posts, in diesem Thread, eine Gruppe von Jugendlichen in Zusammenhang mit Discotheken definiert. Kein geistig gesunder Legalwaffenbesitzer würde sich (hoffentlich) zu so etwas hinreißen lassen. Dann nennen wir diese Gruppe einfach Jugendliche mit krimineller Energie oder die extrem unbeherrscht reagieren. Ich persönlich traue dieser Gruppe fast so ziemlich alles zu, und möchte sie nicht mit getarnten Waffen ausgerüstet , die sie vollkommen frei und unkontrolliert erwerben können, in meiner Nähe wissen.

Aber so wie ich das sehe, bringt diese Diskussion rein gar nichts mehr. Denn selbst wenn man auf die aktuelle Rechtslage und entsprechende Gruppen und Szenarien hinweist, wird noch herumdiskutiert, wo es eigentlich nichts zu diskutieren gibt. Die Dinger sind bei uns nun mal verboten und damit hat sichs. Warum und wieso ist Nebensache, und wenn man sich mit irgendwelchen Gesetzesauslegungen vorbeimogeln möchte, wird man schnell feststellen, wie eng der §17 Abs.1, von einem Amts-Juristen bzw. Anwalt, ausgelegt werden kann.
Die einzige Möglichkeit ist, wenns einem nicht gefällt, einen entsprechenden Antrag beim Amt zu stellen, daß es eben keine verbotene Waffe mehr ist, wobei ich persönlich nicht glaube, daß der Antrag auch nur einen Hauch einer Chance hätte.

Sodala, damit zieh ich mich aus dieser inzwischen sinnlos gewordenen Diskussion zurück.
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