Fangschuss hat geschrieben:therion hat geschrieben:Nein, es ging gerade um den flüchtenden Räuber. Wie war die Ausgangslage beim Überfall in Krems? Ist der Räuber geflohen? Hat er den Polizisten angegriffen? Ich weiß nicht, weshalb dieser Fall genannt wurde, was soll er beweisen/belegen?
Nach Gesetzestext hätte der Polizist auch das Recht, auf einen Flüchtenden zu schießen, wenn das Delikt entsprechend schwerwiegend ist. Aber kaum nach gängiger Judikatur.
Der UVS hat den Schuss als rechtswidrig verurteilt. Also wird keine Notwehr argumentierbar gewesen sein.
Stimmt so nicht ganz.
1. Für Polizisten gibt es spezielle Regeln zur selbstverteidigung
und
2. In Krems bekannte sich der Polizist schuldig. der Richter stellte aber fest, dass es sich um eine Notwehrsituation handelte, der Schuss aber nicht gerechtfertigt war. - Notwehrüberschreitung -> fahrlässige Tötung (8 Monate bedingt)
Für Hohenecker (Richter) stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren".
Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt", und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete "Erschrecken" über die angeblich erneute Gefahrensituation "eindeutig nicht widerlegt werden".
Der Polizist sei "im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen" (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, "seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen", hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt.
Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker. (APA)