Er meinte, daß die Sachbearbeiter dies in der Regel nicht emotional sehen. Welche Waffentypen man dann tatsächlich anschafft ist irrelevant BIS ZU DEN ZEITPUNKT EINES ERNEUTEN ERWEITERUNGSANTRAGES! Dann (und nur dann) müssen die angeschafften Waffen mit der seinerzeitigen Begründung übereinstimmen, andernfalls die erneute Erweiterung nicht genehmigt wird.
Was ist wenn ich zwischendurch andere Bewerbe schießen möchte und dazu andere Waffen benötige? Muss ich dazu meine alten Waffen zwangsweise behalten oder darf ich sie gegen andere Eintauschen? Ich denke jeder der vom statischen Schießen auf IPSC wechselt und die Waffe nicht mehr passt, oder einen KK-Halbautomaten nicht mehr braucht, kennt diese Situation.
Was ist so falsch daran wenn ich zuerst z.B. mit einer freien Pisole schieße und sie dann verkaufe weil ich AUG Bewerbe mit meinem eigenen AUG-Z schießen möchte?
Im Gesetz steht nirgends eine Frist wielange ich welche Bewerbe, mit welcher Waffe schießen muss!
Wenn zwischen einer Erweiterung und der Nächsten einige Monate oder paar Jahre dazwischen sind, meint ihr nicht auch ich das Recht habe andere Bewerbe, mit anderen Waffen, die man selber nicht immer nur ausleihen möchte, zu schießen?
Solange auf meiner WBK "4 Stück genehmigungsplichtige Waffen" stehen habe, kaufe ich mir die genehmigte Anzahl an genehmigungsplichtigen Waffen! DAS IST MEIN RECHT!
Natürlich werde ich das auch beim nächsten Erweiterungsansuchen begründen und notfalls bis zum OGH oder EUGH gehen!
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