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Verbot der Pumpgun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Starfox
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Starfox » Fr 24. Mai 2013, 23:55

Hausmasta hat geschrieben:Besteht die Chance, dass VSRF jemals wieder Kat. D werden?
Es könnte sich zur Abwechslung auch mal um eine Gesetzesänderung zum Besseren handeln.
Dass es nicht unmöglich ist, hat man ja bei den HA gesehen...
Eine Chance gibt es immer. Das hängt halt immer von den Regierenden ab. Die gute Nachricht ist, dass diese schon in wenigen Monaten wieder neu zu bestimmen sind...

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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birdofprey
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von birdofprey » Sa 25. Mai 2013, 00:20

Starfox hat geschrieben: Eine Chance gibt es immer. Das hängt halt immer von den Regierenden ab. Die gute Nachricht ist, dass diese schon in wenigen Monaten wieder neu zu bestimmen sind...

Grüße,
Starfox
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich in absehbarer Zeit die Dinge bez. Waffengesetz in Richtung einer liberalerer Regelung verschieben werden!!

Welche Partei würde sich denn das schon auf die Fahnen schreiben ... ??
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IT Guy
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von IT Guy » Sa 25. Mai 2013, 05:31

Hausmasta hat geschrieben:... wieder Kat. D werden?
...
Also Kat. D gibt's jetzt de facto nicht mehr, nur was bereits vor dem 01.10.2012 in dieser Kat. besessen wurde und nicht den Besitzer wechselt, ist Kat. D, danach muss bei Besitzwechsel eine Meldung gemacht werden. Auch bei privatverkauf!


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Bud Spencer

Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Bud Spencer » Sa 25. Mai 2013, 07:35

Blödsinn!
VSRF waren nie offiziell D!!!!!!
Die Kategorien gibts erst seit dem Waffengesetz 96! Das Pumpgunverbot war aber schon 94!

Bitte keine Falschaussagen verbreiten!
Für VSRF galt glaube ich damals frei ab 18 und event. :?: sogar ohne Wartezeit und Meldung.

Edit: Im Waffengesetz 86, wird das was man heute unter C & D versteht nicht einmal erwähnt.
Eigentlich nur Waffenschein und Jagdkarte berechtigen zum führen von anderen Waffen.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von spareribs » Sa 25. Mai 2013, 13:16

Für VSRF galt glaube ich damals frei ab 18 und event. :?: sogar ohne Wartezeit und Meldung.

Ja, aber dann kam die Abkühlphase, weil einige Verrückte in Rage gleich ins Waffengeschäft gelaufen sind und dann irgendjemanden mit der Waffe umgeblasen haben :tipphead:

Edit: Im Waffengesetz 86, wird das was man heute unter C & D versteht nicht einmal erwähnt.
Eigentlich nur Waffenschein und Jagdkarte berechtigen zum führen von anderen Waffen.[/quote]
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

Bud Spencer

Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Bud Spencer » Sa 25. Mai 2013, 13:47

spareribs hat geschrieben:
Ja, aber dann kam die Abkühlphase, weil einige Verrückte in Rage gleich ins Waffengeschäft gelaufen sind und dann irgendjemanden mit der Waffe umgeblasen haben :tipphead:
Hab auch nicht genteiliges behauptet ;) Gab ja damals einige Familientragödien mit Pumpguns.
Persönlich finde ich die Abkühlphase für Leute, die kein waffenrechtliches Dokument haben eine gute Idee.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von spareribs » Sa 25. Mai 2013, 16:14

ja, finde ich auch !

das hat sicher einige Leben gerettet und die 3 Tage kann man ja warten, es ist ja keine Ewigkeit :whistle:

oh Mann, ich habe gaaanz lange gewartet endlich 18 zu sein und auch auf meine erste Nummer :D
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Steirer » Sa 25. Mai 2013, 22:40

Ja das war damals genau nach dem "Geschmack" der AWN! Der Bursche hat mit seiner Pumpgun die Familie reduziert, sich selbst ins Jenseits befoerdert und in einem weinerlichen Abchiedsbrief der "boesen Pumpgun" die Hauptschuld an seiner Tat gegeben und um Verbot derselben ersucht.

Typisch fuer Oesterreich wurde der Wunsch eines Gestoerten natuerlich erfuellt, ungeachtet der Tatsache damit rund 30.000 unbescholtene Buerger kriminalisiert zu haben. Auch eine Art von Rechtssicherheit. :tipphead:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Hausmasta » So 26. Mai 2013, 00:12

Bud Spencer hat geschrieben:Blödsinn!
VSRF waren nie offiziell D!!!!!!
Die Kategorien gibts erst seit dem Waffengesetz 96! Das Pumpgunverbot war aber schon 94!

Bitte keine Falschaussagen verbreiten!
Für VSRF galt glaube ich damals frei ab 18 und event. :?: sogar ohne Wartezeit und Meldung.

Edit: Im Waffengesetz 86, wird das was man heute unter C & D versteht nicht einmal erwähnt.
Eigentlich nur Waffenschein und Jagdkarte berechtigen zum führen von anderen Waffen.
Sorry, wußte ich nicht..danke für deine Ausführungen.
Für die später eingeführte Kat. D war aber auch keine Meldung lt. §30 notwendig.
Nur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Abkühlphase von 3 Tagen (sofern keine WBK vorhanden war) und eine Eintragung im Waffenbuch des Händlers.

yoda
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von yoda » So 26. Mai 2013, 00:20

Bud Spencer hat geschrieben:....
Persönlich finde ich die Abkühlphase für Leute, die kein waffenrechtliches Dokument haben eine gute Idee.
Ja total sinnvoll, überhaupt wenn man schon 30 Schusswaffen zu Hause hat ;)

Bud Spencer

Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Bud Spencer » So 26. Mai 2013, 07:31

yoda hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:....
Persönlich finde ich die Abkühlphase für Leute, die kein waffenrechtliches Dokument haben eine gute Idee.
Ja total sinnvoll, überhaupt wenn man schon 30 Schusswaffen zu Hause hat ;)
Wenn man 30 Schusswaffen hat, gehe ich aber mal davon aus, dass man entweder eine WBK, eine Jagdkarte oder zumindest einen Schützenpass hat (ja ich weis der gilt glaube ich nicht für die Abkühlphase, wäre aber erstrebenswert).

Und als bloßer Ordonnanzsammler der die Dinger kaum oder nie od kaum schießt (da er keine Vlm. Muni kaufen kann) wird er es wohl ertragen können ein paar Tage auf seinen Schießprügel warten zu können ;)

BTW Klar kannst dir alles schwarz besorgen. Ohne Dokument od Abkühlphase. Trotzdem denke ich, dass bei allen depperten und Unlogischen Regelungen im Ö-Waffengesetz (die Pumpgun-Regel ist ja so eine) die Abkühlphase für Menschen ohne waffenrechtliches Dokument, die logischte und verständlichste ist.
Die Regel will halt Impulskäufe von Waffen aus Wut, Zorn oder Rache verhindern. Das tut sie wahrscheinlich auch. Es ist halt nicht messbar.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von spareribs » So 26. Mai 2013, 07:33

yoda hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:....
Persönlich finde ich die Abkühlphase für Leute, die kein waffenrechtliches Dokument haben eine gute Idee.
Ja total sinnvoll, überhaupt wenn man schon 30 Schusswaffen zu Hause hat ;)

Also, wenn du eh schon 30 Schiessprügel zu Hause hast, dann kannst wohl auch 3 Tage auf den nächsten Prügel warten ?? oder warum eilt es dann??? :lol:
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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rupi
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von rupi » So 26. Mai 2013, 09:20

yoda hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:....
Persönlich finde ich die Abkühlphase für Leute, die kein waffenrechtliches Dokument haben eine gute Idee.
Ja total sinnvoll, überhaupt wenn man schon 30 Schusswaffen zu Hause hat ;)
Man könnte die Abkühlphase in diesem Fall ja auch als Kaufsucht-prävention verstehen wenns mal wieder in den Fingern kribbelt obwohld as Budget sowieso nein sagt :mrgreen:
member the old PD design ? oh I member

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von yoda » So 26. Mai 2013, 11:52

So viel hab ich eh net, aber ich mein ja nur, wenn einer schon ein paar Waffen im ZWR hat, was jeder Händler überprüfen kann brauchts eigentlich keine Abkühlphase. Auf die meisten Sachen hab ich eh deutlich länger als 3 Tage gewartet :D

Bud Spencer

Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Bud Spencer » So 26. Mai 2013, 11:58

yoda hat geschrieben:So viel hab ich eh net, aber ich mein ja nur, wenn einer schon ein paar Waffen im ZWR hat, was jeder Händler überprüfen kann brauchts eigentlich keine Abkühlphase. Auf die meisten Sachen hab ich eh deutlich länger als 3 Tage gewartet :D
Ok stimmt die Möglichkeit der Einsicht via ZWR hab ich nicht bedacht. Aber trotzdem ZWR zeigt nicht an wo und in wessen Obhut sich die Waffen befinden. Somit ist der Ist-Zustand nicht zu ermitteln. Also halte ich das ZWR in diesem Bezug nicht für einen Garant an Zuverlässigkeit eines Individuums.

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