Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Das bezieht sich offenbar gerade auf Sportschützen...
§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm
für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Edit
für die Ausübung des Schießsports ->
§ 23. (2): ...Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports... ->
-> Rechtfertigung für den Schießsport -> Ergebnislisten -> Keine Rede von Erweiterung für SV bei Habenwollen...