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Beitrag von Stickhead
Ansonsten - warte ich noch auf die versprochene Stellungnahme der BH... Wenn ich bis Mi nix hab werd ich mal urgieren.Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte gegeben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes) und das Gutachten iSd § 8 Abs 7 zweiter Satz WaffG einzuholen.