warz ab ....Bud Spencer hat geschrieben:kafkaesk...ja![]()
Leibeigener...nein![]()
noch nicht

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noch nicht
Hast du dir Gewos Post durchgelesen? Er ist immerhin Händler!Carsten_P hat geschrieben:Hallo
Seit mir jetzt bitte nicht böse, aber ich hatte noch nie ein Problem, wenn ich zB. zum Kettner gegangen bin, und ihm gebeten habe, das er wegen einen Waffenverbot anfragen soll, da ich vorhabe mir eine Waffe zu kaufen.
Da habe ich noch lange nicht gesagt gehabt, was ich kaufen will, ich bin einfach hingegangen und habe gesagt, er soll bitte bei der Behörde anfragen, was er auch ohne Probleme getan hat und dann nach 3 Tagen bin ich hingegangen und hab mir was ausgesucht oder eben auch nicht, das einzige Problem was es gibt, die Anfrage gilt nur für 21 Tage, was also soviel heißt, wenn ich also kein Waffenverbot habe, aber erst nach 4 Wochen komme, muss er eine erneute Anfrage machen.
Und das ist bei jedem Büchser noch so gegangen, und ich hab bis jetzt 5 LW´s über Büchser gekauft und noch nie einen Kaufvertrag vorher abgeschlossen, das hat ja auch gar keinen Sinn.
Also mach dir nicht in die Hosen, geh zum nächsten Büchser, sag ihm du interessierst dich für eine LW der Kat.C oder D und er soll bitte ein Verbot anfragen und spätestens 3 Tage später weißt du bescheid und ich sag dir jetzt zu 99% das du kein Waffenverbot hast.
Wenn du mehr wissen willst, gerne per PN.
Achja und das war bei meine Frau genauso bis sie die WBK hatte, da wurde auch immer noch vor dem Kaufvertrag eine Abfrage gemacht, sogar der Mayerl macht das so?
MfG
Carsten
Ja das darfst du!!!00Hello00 hat geschrieben: Darf man Kat. C Gewehre (sicher verwahrt natürlich) auch in einem anderen Haushalt verwahren ohne das man dort gemeldet (oder nebengemeldet) sein muss oder ist das ein No-Go bei den Behörden.
Carsten_P hat geschrieben:Hallo
Bud Spencer: ich glaub du hast mich falsch verstanden, denn genau das ist ja das was ich
geschrieben habe.
Er braucht nichts zu kaufen er soll dem Händler nur den Auftrag geben eine Anfrage durchzuführen,
das ist noch lange kein Kauf und deshalb kann er deshalb auch nicht belangt werden.
Und wenn er selbst den Auftrag gibt gibt ist das kein Problem und er weiß es innerhalb von 3 Tagen
und muss nicht auf eine Antwort der Behörde warten und zumindest der Kettner in der SCS und in Krems fragen dir ohne Probleme an. Und auch jeder Büchser in St.Pölten macht das auch so, was ich aus eigener Erfahrung
sagen kann.
Und wenn es jemand genau wissen will, vor meinen ersten Kauf ist es mir auch so ergangen, da ich halt
in meiner Jugend auch nicht immer der bravste war und schon ein paar mal vor Gericht gestande habe.
Aber das ist eben auch schon lange her und irgendwann soll es ja auch gut sein und das ist es auch.
Mfg Carsten
hiCarsten_P hat geschrieben: Er braucht nichts zu kaufen er soll dem Händler nur den Auftrag geben eine Anfrage durchzuführen,
Passt. Genau das habe ich Dir gesagt.00Hello00 hat geschrieben:Ein Hello an meine bisherigen Ratgeber und Daumendrücker.
Ich melde mich auf diesen Weg da der andere von mir in's Leben gerufene Thread bereit's geschlossen wurde...(anscheinend haben's hier ein paar Moderatoren wohl sehr eilig...(vielleicht gibt's ja je Aktenschließung was zu gewinnen...man weiß es nicht so genau)
Da ich versprochen habe mich zu melden (sobald ich mehr weiß) löse ich hiermit mein Versprechen ein, da es einige bestimmt interessiert wie die Sache ausgegangen ist...
Wie ihr wisst habe ich der zuständigen Behörde ein Schreiben abgeschickt zweck's Auskunft ob bei mir ein Waffenverbot besteht oder nicht...als bereits eine Woche und 2 Tage verstrichen sind kam noch immer kein Mäh und kein Muh![]()
Gestern habe ich dann schließlich etwas Zeit gefunden (da der Parteienverkehr nur von 8 bis 13 Uhr herrscht) und bin dann Schnurstracks auf gut Glück zum Kriminalamt.
Eine nette junge Dame hat mir dann schließlich per Ausweis gleich Auskunft geben können (mein Schreiben lag übrigens schon neben ihr auf dem Tisch) und siehe da es ist alles ok.
Es ist aber anzumerken das ich persönlich riesen Glück hatte das mein Fall gerichtlich als -minderschwer- eingestuft worden ist ansonsten wär's anscheinend doch anders verlaufen.
(Es war in meinem Fall sogar ein geschworenen Gericht...soviel sei mal verraten.)
Ich bedanke mich nochmals für die vielen Ratschläge - Meinungen und Mutzusprechungen.
gruss - Martin
Das ist kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Händler fungiert nur als "Telefonist", wenn der Auftraggeber (der übrigens dann neben ihm steht...) ihn darum bittet. Das kann der Auftraggeber dem Händler auch nachher schriftlich versichern, dass der Händler im Auftrag des zukünftigen Käufers gehandelt hat.BigBen hat geschrieben:Nachdem hier eigentlich alles beantwortet wurde und einige Leute entweder nicht verstehen können oder verstehen wollen ist Schicht im Schacht. Das manche Händler scheinbar gefälligkeitshalber gegen Datenschutzrecht verstoßen sei mal dahingestellt, aber wirklich Auskunft wird dir nur deine zuständige BH geben können. Anwalt brauchst du dazu keinen, den würde ich erst einschalten falls zu Unrecht ein Waffenverbot bestehen sollte.