Undertaker hat geschrieben:Wurde eigentlich bei der Umsetzung der ZWR-Registrierungspflicht an die Möglichkeit einer unbürokratischen Entsorgung von Waffen und relevanten Teilen (vor Ablauf der Frist) gedacht?
Ich weiß da gibt’s ein Verzichtformular und die (theoretische) Möglichkeit zur Abgabe bei einer Polizeidienststelle, aber das kanns doch nicht sein bei der Unmenge von Waffen die im Umlauf sind und von denen wahrscheinlich viele einfach nur Schrott sind.
Ich stell mir gerade die blöden Augen vor, wenn ich mit Verzichtformularen, meinem rostigen KK-Einzellader, einem verbogenen Flobertgewehr und den Fragmenten eines Mosin-Nagant bei unserem Wachzimmer auftauche........
vlt wirds als Fahndungserfolg gewertet