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Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rubylaser694
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von rubylaser694 » Di 11. Nov 2014, 11:15

Bürokratie tötet (=massive Einschränkung) auch solche Hobbies, nützliche private Einsatzmöglichkeiten und/oder Geschäftsideen.
Aber wie fast immer, alles Neue will der sozialistisch verbildete Österreicher staatlich mit "Zertifikaten" regeln. :tipphead:

Hier Rechtliches:
Luftfahrtgesetz
4. Abschnitt
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
§ 24c. Flugmodelle
§ 24d. Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
§ 24e. Modellflugplätze
§ 24f. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1
§ 24g. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2
§ 24h. Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise
§ 24i. Unbemannte Wetterballone
§ 24j. Unionsrechtliche Bestimmungen
§ 24k. Grenzüberschreitende Einflüge unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 und 2
§ 24l. Datenschutz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011306" onclick="window.open(this.href);return false;
Luftfahrtbehörde
Einleitend ist festzuhalten, dass Austro Control ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung erteilt. Es liegt in der Verantwortung des „Betreibers“ alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw.).
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtb ... mannte_lfz" onclick="window.open(this.href);return false;
Das Gesetz unterscheidet nach §§ 24 e,f und g drei verschiedene Kategorien:
◾Herkömmliche zivile Flugmodelle,
wie sie etwa von Modellbauern als Hobby in ihrer Freizeit gebaut werden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen.
Diese Flugmodelle dürfen lediglich in einem Umkreis von 500 Meter bis zu einer maximalen Höhe von 150m über Grund betrieben werden. Von dieser Regelung sind jedoch Modellflugplätze ausgenommen.
Bei gewerblichen Zwecken wird zwischen zwei Klassen unterschieden.
◾Klasse 1
Solange zwischen steuernder Person und dem Fluggerät Sichtkontakt besteht, gilt Klasse 1.
◾Klasse 2
Pilotenschein bei Einsatz ohne Sichtkontakt erforderlich
Bei Flügen ohne Sichtkontakt, ist der Drohnen-Lenker zusätzlich zum Besitz eines Pilotenscheins und einer Bestätigung der Luftfahrtüchtigkeit verpflichtet.
Begründet wird dies damit, dass Kenntnis der Luftverkehrsregeln gegeben sein muss.

http://www.mfu.at/drohnenkurs.php" onclick="window.open(this.href);return false;
Wie man Drohnen legal einsetzt
https://www.wko.at/Content.Node/branche ... setzt.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

yoda
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von yoda » Di 11. Nov 2014, 12:20

Bei uns fliegt auch hin und wieder so ein Modellflieger herum, es is mir vollkommen egal, laut ist das Ding ja nicht. Wenn man sich über alles und jeden aufregt führt das nur dazu, dass irgendwann alles reglementiert wird, dann gehts uns wie den Deutschen und das halte ich nicht für wünschenswert.

DerDaniel
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von DerDaniel » Di 11. Nov 2014, 12:45

Ist halt die Frage ob du solche Bilder von dir im Internet finden magst: http://www.liveleak.com/view?i=625_1415465697" onclick="window.open(this.href);return false;

yoda
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von yoda » Di 11. Nov 2014, 12:47

DerDaniel hat geschrieben:Ist halt die Frage ob du solche Bilder von dir im Internet finden magst: http://www.liveleak.com/view?i=625_1415465697" onclick="window.open(this.href);return false;
Da Outdoorschustern nicht zu meinen Hobbys zählt hab ich kein Problem mit sowas ;)

DerDaniel
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von DerDaniel » Di 11. Nov 2014, 12:52

Naja, die Bilder sind irgendwo in der Öffentlichkeit entstanden, das stimmt, aber hier fliehen die Drohnen ja über den eigenen Garten und können auch mal schnell in sonst nicht einsehbare Fenster schauen...


_______________________________
Geschrieben von und mit dem Handy, also keine Garantie für die Rechtschreiung. ;-P

sauersigi
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von sauersigi » Di 11. Nov 2014, 13:43

Die Freiheit des Einen hört dort auf wie Freiheit des Anderen beginnt!

Wenn wer glaubt sich mit einer Drohne, oder womit auch immer, über definierte Grenzen hinwegsetzen zu müssen, muss er auch mit Reaktionen rechnen.
Ob das nun Grundstücksgrenzen oder auch Gesetze sind ist dabei unerheblich, Meine Meinung!!


Das Problem ist bei vielen Dingen immer nur, wenns einer macht, nimmt man es hin, der hat aber Freunde.... (boa ich hab einen Platz da können wir machen was wir wollen,.. )so werden innerhalb eines Monats 10 Drohnen die im 10 Minutentakt dein Grundstück überfliegen.

Kann schon sein, dass es lustig ist mit einem ferngesteuerten Gerät den Himmel abzufliegen nach Lust und Laune, möchte die reaktion des Steuermanns sehen, wenn du bei Ihm daheim einfach mal Platz auf der Terrasse nimmst, ohne Bescheid zu sagen....
zum Lärm: die Dinger haben eine nicht zu vernachlässigende Lärmentwicklung und werden nach meiner Beobachtung mit Leidenschaft am Sonntag vormittag ausgetestet....sind locker mit einem Rasenmäher gleichzusetzen!!

Also: nicht immer alles, ohne zu hinterfragen hinnehmen und akzeptieren, auch mal in eine Diskussion gehen, warum was, wo passiert. Es wird leider in unserer Gesellschaft so verstanden, keine Widerworte, bedeutet, ist schon zugestimmt und ausgemacht.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von Saitzev » Di 11. Nov 2014, 16:11

@the_law:
Am sichersten gehst vor, denn du nur beobachtest, wo die hinfliegt. Die wird sicher auf Sicht fliegen (sie ist ja vor deinem Handy geflüchtet) und daher kann der Besitzer nicht weit sein. Allzu lange halten die Akkus ohnehin nicht, also solltest den Störenfried schnell am Ohrwaschl haben. (außer er legts darauf an und landet am eigenen, fluchtfertigen Pickup ;) )
savage3000 hat geschrieben:@Daniel . Echt? Man braucht da keine Genehmigung? Hm... Dachte ab einer bestimmten Höhe..ok wieder was gelernt
So weit ich informiert bin, brauchst erst eine Genehmigung, sobald du außer Sichtweite fliegst. (Flug nach Kamera - Stichwort Drohne)
Die üblichen Modellflüge auf Sicht sind also rechtlich geduldet.
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von Flubber » So 16. Nov 2014, 12:18

So weit ich informiert bin, brauchst erst eine Genehmigung, sobald du außer Sichtweite fliegst. (Flug nach Kamera - Stichwort Drohne)
Die üblichen Modellflüge auf Sicht sind also rechtlich geduldet.
Solange du dich im freien luftraum (Kat G) befindest darfst selbstverständlich ohne Genehmigung fliegen, WENN du eine Pilotenlizenz hast UND die Drohne zugelassen ist UND du ein Rating für diesen Typ Hast UND wenn die Drohne zugelassen ist. Minimale Flughöhe ist 150m über freiem Gelände und 300m über Siedlungen.
Schein+Medical+Rating+ Zulassung dürften so an die 20k € kosten... wenn glück hast
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GSchoenbauer
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von GSchoenbauer » So 16. Nov 2014, 16:17

.... und wieder wird nur herumgeraten, mit Stammtischwissen herumgeworfen und eigene Verbote ausgearbeitet.
Ich verstehs's einfach nicht, warum man nicht einfach im Gesetz nachschauen kann.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _I_108.pdf
4. Abschnitt

Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge

§ 24c.

(1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1.in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum
Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.

(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs.3
betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

(3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control
GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß §140b zuständigen Behörde betrieben werden.
und zusätzliche Informationen, wo darf man nicht und wo nur unter Auflagen, Haftpflichtversicherung etc. etc. stehen dann auch in diesem Absatz weiter unten

was is daran so schwer zu herausfinden?

PS: und zum Thema Drohnen ist eine Gestzesnovelle erst in Ausarbeitung, die aber noch nicht rechtskräftig ist

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Flubber
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von Flubber » So 16. Nov 2014, 16:58

Wenn ein flugzeug zugelassen ist dann ist es auch versichert. Ich habe mich nur auf Drohnen mit kamera ohne sichtkontakt bezogen. Wenn du ein lfz hast, bemannt oder unbemannt das in diese kategorie fällt unterliegst doch automatisch den bedingungen welche für jedes flugzeug gelten, hat man mir zumindest in der Fto so beigebracht als ich meinen Pilotenschein gemacht habe. Also Fliegen nach den Regeln des freien luftraums G.
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von GSchoenbauer » So 16. Nov 2014, 18:10

war net auf Dich gemünzt.

Im Eingangspost gehts um eine Drohne, die öfters auftaucht.
Anzunehmen daß die Unter 25 kg, unter 150m und nicht mit Genehmigung der Austro Control unterwegs ist, sondern eben einfach von einem Hobby-Fernsteuerer geflogen wird, dann:
Darf der, wenn er Sichtkontakt hat
Darf der nicht, wenn er keinen Sichtkontakt hat.
Wenn er Sichtkontakt hat, wird man auch rausfinden können, wo der Sender steht.

und ... ich hätte überhaupt keine Bedenken, den Flieger, wenn der in unanständiger Tiefe direkt über meinen Hof kreist, mit der Flinte runterzuholen.

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Gw10
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von Gw10 » Do 20. Nov 2014, 10:24

Da wirst du dann aber unter ziemlicher Sicherheit Probleme mit der Polizei bekommen - denn in bewohntem Gebiet mit einer Flinte herumschießen kommt vermutlich nicht gut an, weder bei den Nachbarn, noch später beim zuständigen Richter.

Und sollte sich dann - nachträglich - herausstellen, daß es wirklich NUR ein Fluggerät ohne Cam dran war, bist du sowieso derjenige, der übrig bleibt.
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von GSchoenbauer » Do 20. Nov 2014, 20:18

Agehhh....
Wer hat dir eingeredet daß ich im "bewohnten Gebiet" lebe? Ich hab den Vorteil eines alten alleinstehenden Bauernhofes, wo die Zufahrt beim Haus endet. Nächster Nachbar 500m Luftlinie.
Noch Fragen ..?

Blaine
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von Blaine » Fr 21. Nov 2014, 09:47

welche schrotkörnung ? ;)

GSchoenbauer
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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 21. Nov 2014, 10:45

wahrscheinlich 24 g 2,4 mm
Des ist wahrscheinlich des erste, was ich erwisch

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