Seite 3 von 6

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 20:10
von moron
@woolf, ich wohne in Wien, habe aber ein Haus im Waldviertel und dachte mir, dass hin und wieder ein paar Schuss "zum testen" rechtlich machbar sein sollten und dann "stolperte" ich über diesen Thread.

Wichtig ist mir keine Wellen zu schlagen oder irgend jemanden zu irritieren.... Deshalb meine Fragen...

Danke auch dir!

M.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 20:06
von Einerlei
Probiers anfoch aus.
Schau, daß ka Querschläger zruckkummt, und sog wem er soi draußt hurchn wia laut des is.

I hob a scho a poarmoi in mein Kölla gschossen (zwei Türen) und des si ned schlimma ois ob I mitn Haumma aufd Werkbaunk hau.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 20:34
von moron
Einerlei hat geschrieben:Probiers anfoch aus.
Schau, daß ka Querschläger zruckkummt, und sog wem er soi draußt hurchn wia laut des is.

I hob a scho a poarmoi in mein Kölla gschossen (zwei Türen) und des si ned schlimma ois ob I mitn Haumma aufd Werkbaunk hau.


Genau des woa mei Übalegung. Hintn Hoiz aufpackl´n und zweite Tür einziagn.

Holz habe ich genug und da die erste Türe auf Gartenniveau ist kann ich unten im Keller noch eine zweite Türe mit Dämmmaterial einbauen. Auch eine Entlüftung krieg ich hin ohne dass man draussen zuviel hört. Immerhin steht der Keller unter einem (nicht ganz kleinem) Nebengebäude.

M.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:15
von mänsn
Bitte um eure Hilfe :)
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:34
von Einerlei
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:15

Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
Ja. Grundsätzlich stimmt das alles so, wie Du schreibst.
Dennoch kann Dir hier niemand sagen was in dieser übersensiblen (um nicht zu sagen hysterischen) Zeit passiert, wenn Du auf Deinem Grundstück (besonders im Freien) schießt ...

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:45
von mänsn
Einerlei hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:34
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:15

Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
Ja. Grundsätzlich stimmt das alles so, wie Du schreibst.
Dennoch kann Dir hier niemand sagen was in dieser übersensiblen (um nicht zu sagen hysterischen) Zeit passiert, wenn Du auf Deinem Grundstück (besonders im Freien) schießt ...
Danke für deine Auskunft. Da bei mir in der Nähe ein Schusskeller ist , war das nur eine Informative Frage.
Mir ging es lediglich darum auf dem laufenden zu bleiben.

Aber danke dir :mrgreen:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:48
von Wilhelmshoehe
Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:

Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.

Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.

PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:57
von mänsn
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:48
Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:

Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.

Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.

PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Danke für deine Auskunft.
Wie schon beschrieben würde das für mich sowieso nicht in Frage kommen da es mir einfach zu Gefährlich ist, und besonders weil ein zugelassener Schusskeller bei mir in der Nähe ist.
War nur rein Informativ.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 12:40
von Wolf1971
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:48
Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:

Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.

Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.

PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Warum war der Schießplatz illegal? Wenn der Grundbesitzer seine Zustimmung erteilt hat bzw der Grund im Besitz der beiden ist sollte das passen.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 12:41
von gewo
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:15
Bitte um eure Hilfe :)
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
sehr verwundlich dass die BH da mal was - fast - ordentlich beauskunftet

das was fehlt ist die erforderniss dass das grundstueck eingefriedet sein muss
ohne einfriedung ist das schiessen dort "fuehren" der waffe und das unberechtigte fuehren bedeutet den enzug des waffendokuments

haettest du aber eigentlich auch beim waffenfuehrerscheinkurs hoeren muessen
aber naja .... was man so hoert gibts da ja mancherort nur singen und klatschen statt vortrag

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 12:45
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 12:40
PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Warum war der Schießplatz illegal? Wenn der Grundbesitzer seine Zustimmung erteilt hat bzw der Grund im Besitz der beiden ist sollte das passen.
ich waere auch der meinung dass der jagdliche probesschuss im eigenen revier eigentlich kein problem sein sollte
allerdings kenne ich die rechtsgrundlage dafuer ned um ehrlich zu sein
wo steht das denn?
das ist ja evt nur eine interpretation die immer wieder muendlich weitergegeben wird

es kann aber auch sein dass
- das nicht deren eigenes revier sondern nur das eigene grundstueck in einem fremden revier war (eigentlich absurd, kann das sein dass ich auf meiner eigenen wiese im freiland ned mit einer (lang)waffe schiessen darf wegen dem landesjagdgesetz,...)?
- dass nur einer der beiden jaeger (im eigenen revier) war und der zweite nicht. fuer den zweiten waere das dann ein verstoss gegen das landejagdgesetz gewesen und fuer den jaeger ..... weiss ned ......beihilfe oder so ...?

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 13:53
von mänsn
gewo hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 12:41
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 11:15
Bitte um eure Hilfe :)
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
sehr verwundlich dass die BH da mal was - fast - ordentlich beauskunftet

das was fehlt ist die erforderniss dass das grundstueck eingefriedet sein muss
ohne einfriedung ist das schiessen dort "fuehren" der waffe und das unberechtigte fuehren bedeutet den enzug des waffendokuments

haettest du aber eigentlich auch beim waffenfuehrerscheinkurs hoeren muessen
aber naja .... was man so hoert gibts da ja mancherort nur singen und klatschen statt vortrag
Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 14:15
von Einerlei
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 13:53
Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.
Nur ist das nicht unwichtige Stichwort "eingefriedet" ja nicht nur interessant, falls Du dort schießen möchtest, sondern auch weil Du die Waffe nur innerhalb eines eingefriedeten Grundstücks führen darfst.
Außerhalb nur entladen und in einem geschlossenen Behältnis "transportieren".

Edit: verschlossenes Behältnis war natürlich nicht korrekt. (Danke Joewood für den Hinweis)

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 14:26
von DonPapa
Einerlei hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 14:15
mänsn hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 13:53
Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.
Nur ist das nicht unwichtige Stichwort "eingefriedet" ja nicht nur interessant, falls Du dort schießen möchtest, sondern auch weil Du die Waffe nur innerhalb eines eingefriedeten Grundstücks führen darfst.
Außerhalb nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis "transportieren".
Hab am Sonntag bei einer WBK Schulung durch einen Kriminaltechniker teilgenommen !
Der hat definitiv gesagt, dass du die Waffe im eigenen Garten führst, wenn zB. die Hecke oder der Zaum löchrig sind !
Dh. ohne WP Probleme !!!
Auf meine Frage dazu, ob das nicht überspitzt ist > > es gibt einen derartigen Fall !