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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 01:20
von gewo
Norander hat geschrieben:Auszug §4
Pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthält, einschließlich Anzündmittel sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse).


Sonstige pyrotechnische Gegenstände sind alle pyrotechnischen Gegenstände, die keine Feuerwerkskörper und keine pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater sind.
Quelle RIS

Zu § 13:
Z 1: Von der Kategorie P1 werden zB Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher erfasst sein, die als geringgefährlich gelten.
Quelle: Parlament.gv.at

Conclusio: Eine Leuchtpistole ist ein sonstiger pyrotechnischer Gegenstand. Die Munition ist Klasse P1. Geladen wird daraus ein pyrotechnischer Gegenstand der Klasse P1.


wieso denn
die nackerte signalpistole enthaelt doch nix

nach deiner logik muesdten leere patronenhuelsen auch wie patronen behandelt werden
und die plastikrohre die wir zum abschuss von silvester raketen dem kunden mitgeben auch ...

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 06:33
von Norander
Nach deiner Logik könntest die leere Signalpistole dann auch einem 10 jährigen überlassen.

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 20:46
von Blaine
solang er keine mun dafür hat, is das eine große, schwere spielzeugpistole...

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 15:02
von Saitzev
Dürfen Signalpistolen (nicht SSW) in Ö zu Silvester geschossen werden?

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Di 12. Dez 2017, 21:33
von 0riginal_Tiroler
Saitzev hat geschrieben:Dürfen Signalpistolen (nicht SSW) in Ö zu Silvester geschossen werden?


Gute frage, würde mich auch interessieren, hab mir erst vor kurzem eine zugelegt... Google weiss zwar sehr viel, aber das nicht :roll:

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Sa 30. Dez 2017, 12:51
von spareribs
Ich würde die nicht unbedingt in der Nähe eines diensteifrigen Polizisten abschiessen ....aber wer merkt das sonst schon, gerade an Silvester ???...
im angetrunkenen Zustand ist das auch keine gute Idee, gibt ja sogar Idioten, die mit scharfen Waffen in die Luft schliessen...hab des öfteren schon Hülsen gefunden.

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Sa 30. Dez 2017, 15:40
von gewo
ehrlich gesagt:
keine ahnung

ich denke das wird in einen toleranzbereich fallen

die anzeige wegen "missbraeuchlicher abgabe von notsignalen" am 31.12. um 23h irgendwas die wuerde ich gerne sehen
mit der kommst in die kronenzeitung

worauf wir bei der abgabe von kaliber 4 signalmunition allerdings gewohnheitsmaessig hinweisen ist dass das abschiessen von ROTEN signalpatronen ausserhalb der silversterzeit eine eher sehr schlechte idee ist, speziell im bereich von bergen oder seen, denn dort werden sie ja "im richtigen leben" als notsignal abgegeben ...

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 01:27
von Saitzev
gewo hat geschrieben:worauf wir bei der abgabe von kaliber 4 signalmunition allerdings gewohnheitsmaessig hinweisen ist dass das abschiessen von ROTEN signalpatronen ausserhalb der silversterzeit eine eher sehr schlechte idee ist, speziell im bereich von bergen oder seen, denn dort werden sie ja "im richtigen leben" als notsignal abgegeben ...


Für mich eh unrelevant, da ich mich unterm Jahr nicht damit spiele, aber in Österreich ein geografisch praktisch sehr häufiger Fall. [emoji6]
Ich wohne umringt von Bergen und fast in Sichtweite zu einem See. [emoji41]

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 13:36
von Gh0st
Also: lt PyrotechnikG (kommentierte Ausgabe mit Rechtssprechung) sind Leuchtpistolen weder Schusswaffen noch pyrotechnische Gegenstände und unterliegen somit weder dem PyrotechnikG noch dem WaffenG.

Die Munition ist idR Kategorie P1 gem dem PyrotechnikG und darf somit ab 18 Jahren besessen werden.

Führen (selbst geladen) grundsätzlich egal, weil siehe 1. Absatz. Bei Versammlungen nach dem VersammlungsG auf keinen Fall mitnehmen, weil die Definition im § 9a VersammlungsG nur auf die Gefährlichkeit abstellt, nicht zB auf die Definitionen des WaffenG oder PyrotechnikG und somit bei Zuwiderhandeln ein Gerichtsdelikt vorliegt.

Zur Verwendung: als P1 unterliegt das Verschießen den üblichen Verboten des PyrotechnikG, sprich bei Sportveranstaltungen (außer zB Startpistolen durch Veranstalter...) und im Ortsgebiet. Für die legitime Verwendung im Ortsgebiet müsste der Bürgermeister im selbstständigen Wirkungsbereich der Gemeinde das Verbot mit einer ortspolizeilichen Verordnung zeitlich begrenzt aufheben AUCH AN SILVESTER(!!!). Dies kann er aber nicht pauschal für das ganze Ortsgebiet machen, sondern nur für bestimmte Teile (§38 Abs 1 PyrotechnikG).

Und selbst wenn er eine Verordnung erlässt, gelten die „absoluten Verbote“ (§ 37 Abs 1 PyrotechnikG widmungswidrige Verwendung, § 38 Abs 2 PyrotechnikG, unmittelbare Nähe Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Erholungsheime, Tierheim und -gärten, Abs 4 in geschlossenen Räumen, Abs 5 in der Nähe von leichtentzündlichen oder explosionsgefährlichen Gegenständen, Anlagen und Orten (Tankstellen) trotzdem. Zu den Verboten des § 38 Abs 2 sind Ausnahmen nach Abs 3 mit Zustimmung des über die Einrichtung des Verfügungsberechtigten MÖGLICH! Diese Einschränkungen gelten auch bei einer Verwendung außerhalb des Ortsgebietes (zB Tierheim außerorts).

Das ist bitte nur ein grober Überblick zur Beantwortung der Frage und ich hab die Verbote nur demonstrativ aufgezählt. Es gäbe noch genug andere, die aber für unseren Fall hier auf die Schnelle nicht übermäßig relevant sind. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Fehler und nachträglicher Gesetzesänderungen.

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 13:47
von spareribs
zu befürchten ist nur, das die liebe EU diese Geräte unters Waffengesetz haben möchte, aber in der BRD und in sämtlichen EX-Ostblock-Staaten ist es jetzt schon so...Ausnahmen sind in der EU nur Die Niederlande, falls es nicht schon geändert wurde...

Re: Signalpistole ... akuteller Stand?

Verfasst: Di 20. Mär 2018, 13:23
von rhodium
Es finden ja auch wöchentlich Amokfeuerwerke von Leuchtpistolenbesitzern statt...

;-)

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