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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 17:19
von czshadow75
HS911 hat geschrieben:Was ich nicht verstehe, wieso der Handel hier nicht Profit geschlagen hat daraus. Im Gegenzug für die Registrierung (die ja ohne den Handel fast unmöglich durchführbar wäre), hätte man sich ruhig die eine oder andere Erleichterung holen können.


Hi!
Hab mir die Mühe gemacht diese Regierungsvorlage anzuschauen; ich glaube schon, dass die Händler was bekommen haben, wenn ich mir § 6 Abs 2 anschaue (Innehabung beim Verkaufsgespräch erlaubt; ALLE Waffen);
Außerdem kann es ganz schön das Geschäft beleben, wenn Scharen von WB zum Händler müssen, um ihre C-Waffen registrieren zu lassen....
Aber ehrlich: Wer will schon für die Registrierung zur Behörde pilgern? ich jedenfalls nicht

shadow

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 17:35
von HS911
Wie viel kriegen die Wohl pro Registrierung? Sollen's 50 EUR pro Waffe sein, sicher dass sind zig mal 50 EUR mit wenig Arbeit.
ABER wie viel würden sie verdienen, wenn die Stückzahlgrenze fällt und Halbautomaten automatisch zu KAT-B würden?
Wie viele der hier registrierten Benutzer würden dann nicht jedes Quartal mit 3000 EUR weniger, dafür aber mit einem breiten Grinsen und einer langen Tasche nach hause kommen?

Da wäre sowohl vom Umsatz als auch vom Gewinn deutlich mehr zu holen.

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 18:05
von czshadow75
Sicher könnten sie sich eine goldene Nase verdienen, wenn etwa die Stückzahlbegrenzung fällt.

Ich werde sicher nichts für die Registrierung zahlen - trau ich mich jetzt schon sagen: es wird Verhandlungssache sein, so wie das Entgelt für die Meldung (hab noch nie etwas gezahlt, wenn ich mir ein neues Stück gekauft habe)
Entweder ich registriere mit Bürgerkarte, bis es soweit ist gibt es sicher schon das neue System mit den TANs aufs Handy - ohne Kartenleser oder ich schiebe meine nächste Neuerwerbung ein wenig auf - das schau ich mir an, ob meine schon gemeldeten Cs nicht auch kostenlos mitregistriert werden

shadow

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 19:33
von gewo
czshadow75 hat geschrieben:...
Entweder ich registriere mit Bürgerkarte, bis es soweit ist gibt es sicher schon das neue System mit den TANs aufs Handy - ohne Kartenleser oder ich schiebe meine nächste Neuerwerbung ein wenig auf ...


hallo

das mit den TANs geht jetzt schon

aber EINMALIG zum freischalten benoetigst du trotzdem den 13,- kartenleser ...

lg
g

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 20:01
von czshadow75
Vielen Dank für die Info!
Ich glaube 13 € kann ich grundsätzlich Verschmerzen; man kann ja die Bürgerkarte auch für Anderes nutzen.
shadow

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Mi 26. Mai 2010, 20:55
von eXistenZ
„Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in Zukunft folgen!“
(Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15. 09.1935)

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 15:43
von Vintageologist
Wobei man sagen muss, dass dafür, dass die B Waffen schon die ganze Zeit registriert sind, noch nicht wirklich was extremeres in Richtung Diktatur passiert ist...

Und die Tatsache, dass D mal einfach gar nicht nachregistriert werden, find ich auch angenehm.

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 15:57
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:Und die Tatsache, dass D mal einfach gar nicht nachregistriert werden, find ich auch angenehm.


hallo

vor allem bei DEN preisen fuer 12/70 flinten auf egun ....
;-)

http://www.egun.de/market/list_items.ph ... esc&page=6

lg
g

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 21:13
von Vintageologist
Ich muss vorm Stichtag unbedingt noch einkaufen gehen :D

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Verfasst: Do 3. Jun 2010, 20:47
von Stickhead
Die Regierungsvorlage betreffend der Waffengesetznovelle 2010 steht für 09.06.2010 auf der Tagesordnung des Ausschuss für innere Angelegenheiten in der 9. Sitzung des Nationalrates.

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I ... /pmh.shtml

Ich bin schon gespannt.

Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 12:49
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:Ich muss vorm Stichtag unbedingt noch einkaufen gehen :D


hallo

dann wuerde ich mich ranhalten
ueblicherweise kannst fuer die importabwicklung ueber haendler vier bis fuenf wochen rechnen ...

lg
g

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 13:12
von shsh
ach? das Gesetz tritt dann doch schon mit 1. Juli in Kraft?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 14:44
von gewo
shsh hat geschrieben:ach? das Gesetz tritt dann doch schon mit 1. Juli in Kraft?


hallo

hat jeder seine andere interpretation
ich wuerde schaetze teile erst ab herbst

aber mal sehen
ich bin bis auf so ein stoeger flinten ding, einen enfield und ein DWM gewehr eh "komplett" was langwaffen betrifft ...

lg
g

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 19:18
von Maggo
gewo hat geschrieben:
shsh hat geschrieben:ach? das Gesetz tritt dann doch schon mit 1. Juli in Kraft?


hallo

hat jeder seine andere interpretation
ich wuerde schaetze teile erst ab herbst


Das ist nicht sicher weil der Gesetzesstart noch nicht sicher ist.Wer etwas schmökert findet diesen Passus:
§ 58. (1) Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.


Und:

..........sowie das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2010 treten mit dem gemäß § 58 Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt, spätestens jedoch am 1. Jänner 2015 in Kraft; § 26 tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.“

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 23:42
von eXistenZ
Maggo hat geschrieben:Das ist nicht sicher weil der Gesetzesstart noch nicht sicher ist.Wer etwas schmökert findet diesen Passus:
§ 58. (1) Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.


Gibts dafür auch zeitliche Regelungen (VORWARNUNGEN) :?: oder kann er bspw. am nächsten Montag sagen ab morgen ist das so?