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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 23. Dez 2015, 19:08
von gewo
gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 23. Dez 2015, 22:26
von JägerausSalzburg
gewo hat geschrieben:
gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten

Danke, womit mir als Grübler natürlich auch nicht bewusst ist, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht, wenn er mir einen Führerschein vorlegt

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Do 24. Dez 2015, 01:35
von gewo
JägerausSalzburg hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten

Danke, womit mir als Grübler natürlich auch nicht bewusst ist, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht, wenn er mir einen Führerschein vorlegt


jetzt bringen wir dann aber langsam was durcheinander, oder ...?
ich muss vor der meldung kontrollieren ob fuer den KÄUFER ein waffenverbot vorliegt

und du als kaeufer kannst sowieso nicht kontrollieren ob ein waffenverbot vorliegt, das ist bei privatkauf nicht vorgesehen und unterliegt dem datenschutz.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 21:14
von chris34G4
Hab heute mal beim ZWR nachgeschaut.
Auf mich sind noch 3!! Waffen registriert die ich schon seit Jahren nicht mehr besitze!
Was soll ich machen? Kaufvertrag, Daten der Käufer etc. hab ich nicht, war damals noch nicht so....

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 21:43
von bino71
Wie schreibt Stickhead auf Seite 1:
Nein, aber zumindest die Daten des Käufers sollte man sich schon vermerken. Sonst hat man in so einem Fall die schlechtest möglichen Karten.

Fängst an mit:
Sachbearbeiter kontaktieren und reden, da keine Daten, dann Verlustanzeige, viel Papierkram und noch mehr Fragen.
Möglicherweise auch ein Waffenverbot bis alles geklärt ist, weil vielleicht hat eine der Waffen der Ali oder Dimitri.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 22:28
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:
Di 16. Apr 2019, 21:14
Hab heute mal beim ZWR nachgeschaut.
Auf mich sind noch 3!! Waffen registriert die ich schon seit Jahren nicht mehr besitze!
Was soll ich machen? Kaufvertrag, Daten der Käufer etc. hab ich nicht, war damals noch nicht so....
damit hast du die A-karte

du brauchst die daten der kaeufer
ohne diese bekommst du die waffen nicht aus deinem ZWR raus

du kannst noch checken lassen ob die waffen beim melden durch die kaeufer evt irrtuemlich dupliziert worden sind
das waere die einzige chance wie du ohne blaues auge aus der sache rauskommen koenntest ...

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 07:11
von Hane
Sehe ich nicht so. Wo ist das geregelt, dass ich einen Kaufvertrag oder Daten des Käufers benötige?
Ich würde Mal zum Sachbearbeiter gehen und mit ihm reden.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 08:54
von Steppenwolf
Hm...echt a sau blöde Situation. Aber was muss er machen wenn sich rausstellt, es wurde nicht unabsichtlich dubliziert im ZWR und der Käufer hats gar nicht angemeldet? Der Käufer hat ja auch somit gegen das WaffG verstossen da er die 6 Wochen ummeldefrist verabsäumt hat. Selbstanzeige bei den Behörden? Auch wenn einem der SB schon lange kennt und er das sogar aus tiefster Überzeugung löschen will kann er ja nicht auf zuruf einfach mir nichts dir nichts es im ZWR löschen? Gibts da schon solche Fälle wie das ausgegangen ist?!

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 08:59
von gewo
Hane hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 07:11
Sehe ich nicht so. Wo ist das geregelt, dass ich einen Kaufvertrag oder Daten des Käufers benötige?
Ich würde Mal zum Sachbearbeiter gehen und mit ihm reden.
also ich denke auch dass er spaetestens beim landesverwaltungsgericht oder beim VFGh recht bekommt
denn es steht ja tatsaechlich bei kat C/D nicht im gesetz
und - das waere die argumentationslinie - bei kat B eben schon

wuerde der gesetzgeber wollen dass er die daten aufzeichnet beim verkauf dann wuerde er es ja wohl ins WaffG reinschreiben
vor allem weil er es ja bei kat B eh reinschreibt

aber die loklane behoerden handhaben das dzt so dass die einer loeschung bescheidmaessig widersprechen weil die partei einen derartigen antrag (loeschung aus seinem ZWR bestand) glaubhaft zu untermauern hat.
ein normaler buerger ohne zeuge bei der uebergabe ist hier nicht ausreichend glaubhaft

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 09:07
von chris34G4
Man müsste doch über die Seriennummer eine Doppelmeldung feststellen können? Falls das überhaupt möglich ist, was mich beim ZWR nicht wundern würde!

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 09:18
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:07
Man müsste doch über die Seriennummer eine Doppelmeldung feststellen können? Falls das überhaupt möglich ist, was mich beim ZWR nicht wundern würde!
ja kann man feststellen
und auf antrag des kunden kann das bereinigt werden

aber was ist wenn der kaeufer wirklich nicht gemeldet hat?
eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 09:26
von chris34G4
3 Waffen, 3 verschiedene Käufer, kann mir nicht vorstellen dass alle nicht gemeldet haben.

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 09:34
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:26
3 Waffen, 3 verschiedene Käufer, kann mir nicht vorstellen dass alle nicht gemeldet haben.
wenn alle drei beim gleichen unfähigen oder desinteressierten haendler gemeldet haben kann das schon sein

du musst als operator im ZWR eine gewisse Mindestmenge an Suchen aufwenden um sicher zu gehen dass es kein Duplikat wird
und suchen kosten zeit
und zeit kostet geld

die leut die das bedienen sind bei den grossen Händlern sicher gut drauf

kleinere haendler richten da aber oft ein ziemliches chaos an
sind oft Familienbetriebe wo am abend die frau vom buechsenmacher noch schnell die Sachen reintippt ins ZWR
aber auch bei vielen Behörden wird sehr ... kreativ ... eingegeben

wenns ned nachschauen lasst wirst du es ned erfahren

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 09:43
von chris34G4
Wen kann ich nachschauen lassen? bei meiner BH? Oder kannst du das auch, ich bezahle natürlich für den Aufwand!

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:05
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:43
Wen kann ich nachschauen lassen? bei meiner BH? Oder kannst du das auch, ich bezahle natürlich für den Aufwand!
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