rubylaser694 hat geschrieben:Das Gesetz darf mir aber nicht vorschreiben das ich z.B. die Möblierung meines Mieters (Möblierte Wohnung) oder den Boden (Parket, Teppich) beschädigen muss um das Behältnis zu montieren!
Das Gesetz darf mir nicht vorschreiben fremdes Eigentum zu beschädigen um den Vorschriften zu genügen!
Das ist absoluter Unsinn!
Das Gesetz schreibt Dir vor was Du zu machen hast:
§ 3. (1) Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender
Das Gesetz schreibt Dir nicht vor wie Du es zu machen hast, nur gar nichts machen Verstöße gegen die obengenannten §.