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Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 20:40
von <BigM>
Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben? :o

Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr? :lol: :think:


Viel einfacher. Aus Wien wegziehen.

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 21:30
von rokomech
Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben? :o
Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr? :lol: :think:


Wenns nur 5 sind, bist weit unterm Durchschnitt ;)

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 10:54
von vaus69
<BigM> hat geschrieben:
Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben? :o

Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr? :lol: :think:


Viel einfacher. Aus Wien wegziehen.



Beides vollkommen richtig :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 15:11
von Balistix
Ich fleddere ungern Leichen, aber in diesem Fall interessiert es mich einfach zu sehr: Weiß jemand, was bei dem JW-Beamten in der Millenium City rausgekommen ist?

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 16:06
von burggraben
Balistix hat geschrieben:Ich fleddere ungern Leichen, aber in diesem Fall interessiert es mich einfach zu sehr: Weiß jemand, was bei dem JW-Beamten in der Millenium City rausgekommen ist?


Weiß ich leider auch nicht, aber wär interessant. Wenn es zum einem Gerichtsverfahren gekommen wäre/wird dann sollte eigentlich das Wort "Millenium" irgendwo im Entscheidungstext vorkommen. Bei einer Suche im RIS nach "Millenium" habe ich in 2016 und 2017 keine waffenrelevanten Urteile gefunden. Die Schlussfolgerungen die man daraus ziehen kann sind aber sehr beschränkt. Wenn der WP behördlich entzogen wird, ohne dass es der WP-Inhaber anfechtet, gibts auch kein Gerichtsurteil dazu.

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 16:47
von Pirker
Meines Wissens ist nichts dabei heraus gekommen. Viel Aufregung um nichts....

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:23
von burggraben
Balistix hat geschrieben:Ich fleddere ungern Leichen, aber in diesem Fall interessiert es mich einfach zu sehr: Weiß jemand, was bei dem JW-Beamten in der Millenium City rausgekommen ist?

Dann interessiert dich sicher auch dieser Fall über den ich grad gestolpert bin, weil es dabei ebenfalls darum geht dass jemand geführt hat und andere Personen die Pistole gesehen haben. Der Herr hat in einer Disko geführt mit 2,32 Promille und dabei wird ihm wohl das T-Shirt oder Hemd hochgerutscht sein. Die BH hat ein Waffenverbot ausgesprochen, aber das Gericht hat es wieder aufgehoben, weil die Voraussetzungen für ein Waffenverbot nicht vorlagen, weil der Mann zum Führen berechtigt war. Das Gericht hat aber darauf hingewiesen dass die Alkoholisierung und der Umstand dass die Waffe wie von der Disko-Security gefordert zur Verwahrung abgelegt wurde, Bedenken wegen der Verlässlichkeit auslösen können. Ich interpretiere das jetzt mal so dass das ein dezenter Hinweis vom Gericht an die BH war, dass sie zwar in dem Fall kein Waffenverbot aussprechen kann aber die Verlässlichkeit aberkennen könnte.

Interessanter Nebenschauplatz: Die BH hat das Waffenverbot unter anderem auch mit dem Führen von Expansivmunition begründet. In einem Strafverfahren, das in Freispruch geendet hat, hat die Staatsanwaltschaft die Expansivmunition aber nicht mal angeklagt. Das verlinkte Erkenntnis ist nicht das Strafverfahren, sondern die Bekämpfung und Aufhebung des Waffenverbots.

Momentan hat der Beschwerdeführer also alles gewonnen, aber ich vermute stark dass jetzt die Verlässlichkeit ein Thema wird. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass trinken und führen nicht zusammenpassen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 8_7_00.pdf

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:38
von Balistix
Also nach Ansicht des Gerichts hätte der WP-Inhaber die Waffe also nicht ablegen dürfen?

Alkohlisierung ist logischerweise unverlässlich.

Der Umstand, dass Expansivmunition geführt wurde, muss mMn sogar mildernd gewertet werden, weil er von einer gesteigerten Verlässlichkeit zeugt (Minimierung Fremdgefährdung). Und die erhöhte Zerstörungswirkung im Ziel kann keinesfalls negativ auszulegen sein, wenn gerechtfertigterweise ein Schuss abgegeben wird, einerseits, weil FMJ manchmal nicht ausreicht, um den Angriff zu beenden und andererseits, weil bei einer gerechtfertigten Schussabgabe die Verletzung des Angreifers nicht rechtswidrig ist (Notwehr) und das Kalkül, ob das wirklich das gelindeste Mittel war, einer Gesamtbeurteilung (Fremdgefährdung, Schäden beim Angreifer,...).

Kurz gesagt, wenn ich bei dem, auf den ich ohnehin schieße, höheren Schaden hervorrufe, muss das durch das Hintanhalten der Fremdgefährdung gedeckt sein. Unbeteiligte Dritte sind schützenswerter als ein Angreifer.

Doofe BH.

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:46
von gewo
Balistix hat geschrieben:Also nach Ansicht des Gerichts hätte der WP-Inhaber die Waffe also nicht ablegen dürfen?


natuerlich nicht
du darfst deine waffe nicht unberechtigten geben

die security in der disco hat garantiert keinen WBK platz frei

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:49
von Balistix
Schon klar, gewo.

Wollte nur klarstellen, ob ich das richtig verstanden habe, weil in dem Satz das so selbstverständlich rüber kam und zunächst mal konterintuitiv nach "hätte sich der Security widersetzen sollen" klang.

Wie verhält man sich in dem Augenblick richtig? Zur Security sagen, ich werde nicht ablegen, begleiten Sie mich bitte vor die Tür?

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:53
von burggraben
Laut der Aussage des Beschwerdeführers in dem oben verlinkten PDF, wusste er dass die Security kein waffenrechtliches Dokument hatte. Die Waffe hat er dann trotzdem in einen Rucksack der Security in einem Abstellraum gelagert bis zum Eintreffen der Polizei. Der Ablauf wird im verlinkten PDF noch genauer beschrieben (aus der Sicht des Beschwerdeführers).

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 19:42
von gewo
Balistix hat geschrieben:Wie verhält man sich in dem Augenblick richtig? Zur Security sagen, ich werde nicht ablegen, begleiten Sie mich bitte vor die Tür?


eigentlich ja
das aushaendigen der waffe an einen unberechtigten ist ein glatter verstoss gegen das waffenrecht

selbes thema wie die de**en die zu gericht ihre waffe mitnehmen und glaube sie koennen sie an der sperre rechtmaessig abgeben weil ja die mitnahme ins gericht nicht erlaubt ist
das ist unzulaessig
die abgabemoeglichkeit von schusswaffen an der sperre im gerichstgebaeude ist fuer jene waffentraeger eingerichtet die sie aufgrund ihrer dienstpflicht erhalten haben und betrifft waffen die nicht dem waffengesetz unterliegen da sie ausruestungsgegenstaende eines zb exekutivbeamten sind
solche waffen darf der securitymann auch uebernehmen, denn sie unterliegen nicht dem waffenrecht

eine kat B waffe die aufgrund des waffengesetzes bessen wird (WBK, WP ect) darf seitens der security im gericht aich garnicht angenommen werden da diese ja sonst eine WBK und freie plaetze dafuer brauchen wuerde.

alleine das betreten eines gerichtsgebaeudes - auch vor der sperre - mit so einer mit WBK/WP besessenen waffe stellt schon einen gesetzesverstoss dar und fuehrt in aller regel zum entzug des waffendokumentes

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 19:52
von piefke
gewo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:
selbes thema wie die de**en die zu gericht ihre waffe mitnehmen und glaube sie koennen sie an der sperre rechtmaessig abgeben weil ja die mitnahme ins gericht nicht erlaubt ist
das ist unzulaessig
die abgabemoeglichkeit von schusswaffen an der sperre im gerichstgebaeude ist fuer jene waffentraeger eingerichtet die sie aufgrund ihrer dienstpflicht erhalten haben und betrifft waffen die nicht dem waffengesetz unterliegen da sie ausruestungsgegenstaende eines zb exekutivbeamten sind
solche waffen darf der securitymann auch uebernehmen, denn sie unterliegen nicht dem waffenrecht

eine kat B waffe die aufgrund des waffengesetzes bessen wird (WBK, WP ect) darf seitens der security im gericht aich garnicht angenommen werden da diese ja sonst eine WBK und freie plaetze dafuer brauchen wuerde.

alleine das betreten eines gerichtsgebaeudes - auch vor der sperre - mit so einer mit WBK/WP besessenen waffe stellt schon einen gesetzesverstoss dar und fuehrt in aller regel zum entzug des waffendokumentes


Das niemand mit Waffe zu Gericht muss um dicke Eier zu markieren ist klar. Aber was macht bitte der Polizist mit wp und privater Waffe oder aber ein Rechtsanwalt der den WP wg. Gefährdung hat.
Da muss es ja auch irgend eine Lösung geben bezüglich der Abgabe. Und die gerichtssecurity ist ja im Normalfall doch nicht Security, sondern Justizwache. Gilt für die im Dienst überhaupt das Waff g.

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 21:07
von gewo
piefke hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:
selbes thema wie die de**en die zu gericht ihre waffe mitnehmen und glaube sie koennen sie an der sperre rechtmaessig abgeben weil ja die mitnahme ins gericht nicht erlaubt ist
das ist unzulaessig
die abgabemoeglichkeit von schusswaffen an der sperre im gerichstgebaeude ist fuer jene waffentraeger eingerichtet die sie aufgrund ihrer dienstpflicht erhalten haben und betrifft waffen die nicht dem waffengesetz unterliegen da sie ausruestungsgegenstaende eines zb exekutivbeamten sind
solche waffen darf der securitymann auch uebernehmen, denn sie unterliegen nicht dem waffenrecht

eine kat B waffe die aufgrund des waffengesetzes bessen wird (WBK, WP ect) darf seitens der security im gericht aich garnicht angenommen werden da diese ja sonst eine WBK und freie plaetze dafuer brauchen wuerde.

alleine das betreten eines gerichtsgebaeudes - auch vor der sperre - mit so einer mit WBK/WP besessenen waffe stellt schon einen gesetzesverstoss dar und fuehrt in aller regel zum entzug des waffendokumentes


Das niemand mit Waffe zu Gericht muss um dicke Eier zu markieren ist klar. Aber was macht bitte der Polizist mit wp und privater Waffe oder aber ein Rechtsanwalt der den WP wg. Gefährdung hat.
Da muss es ja auch irgend eine Lösung geben bezüglich der Abgabe. Und die gerichtssecurity ist ja im Normalfall doch nicht Security, sondern Justizwache. Gilt für die im Dienst überhaupt das Waff g.


Von privaten Waffenträgern ( inkl. Anwälten) wird erwartet dass sie ihren Tagesablauf so koordinieren dass sie ohne private schusswaffe im Gericht ankommen

Gerichtssecurity ist glaub ich privat ...?

Re: Missverständliche Situationen

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 21:10
von Stefan85
Die Security ist wirklich nur Wachdienst und wenig Personen sind da von der Justiz.
Da meine ex Firma auch Gerichtsdienste machte weis ich das die Leute da wbk/wp haben. War bei uns halt der Fall.
Und man glaubt gar nicht wie viele Leute im Wachdienst eine wbk/wp haben. Nur weil sie nicht dauernd damit herum laufen Heist es nicht das sie es nicht haben.


Edit sagt, der wp wird da aber beschränkt ausgegeben, nur in der Arbeitszeit ist das führen erlaubt. Auf dem Weg zur Arbeit bzw nachhause ist die Waffe wie mit wbk zu handeln.