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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: So 12. Feb 2017, 22:18
von LTE
Signaturverzerrer heist es deswegen, weil räumlich nicht mehr zugeordnet werden kann, woher der Schuss kam und ja is schon wichtig wie des Zeug heist sie beispiel MFD oder Mübre, des eine am HA verboten, des andere erlaubt..... eh alles des selbe oder? Und nein es dämpft keinen Schall weil nichts gedämpft werden kann das noch nicht da ist, schwierig zu verstehen ich weis.....

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: So 12. Feb 2017, 22:22
von rupi
geh auf die BH und beantrage einen Signaturverzerrer

und mach a Video

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: So 12. Feb 2017, 22:50
von MrRemington700
Tacticoll, dem ist nichts hinzuzufügen. [emoji121]

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 06:59
von BigBen
Erklär dem Gesetzgeber mal das Begriffsdiskussionen und Definitionen lächerlich sind. Keiner hier hat gesagt das man Schalldämpfer nicht sagen soll, es wurde nur darauf hingewiesen das im relevanten Gesetz eine etwas andere - meiner Meinung nach weiter gehende - Formulierung verwendet wurde.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 11:01
von hasgunz
Schalldämpfer / Knalldämpfer wären auch für Sportschützen empfehlenswert.
So könnte dem ganzen Lärmbelästigungsschmarn einhalt geboten werden.
Bzw manche Schießstände auch Sonntags offen haben.

Lg

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Sa 25. Feb 2017, 10:46
von MrRemington700
Von dem her gesehen absolut interessant. Würde einen extremen Lärm in ein lauteres Knallen verwandeln.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: So 5. Mär 2017, 21:35
von eXistenZ
LTE hat geschrieben:Für die meisten von uns, wird ein Dämpfer eh ein traum bleiben, am Schiessstand in Lindau durfte ich letztens 2 Schuss mit einer R8 und dämpfer abgeben, mit dem Gehörschutz ist das schon ein großer Unterschied, ohne Gehörschutz ist es mir aber selbst mit Dämpfer zu laut.

Ich hab gelesen das die Lautstärke einer .308 Win mit Schalldämpfer in etwa einer .22lr aus einer Büchse ohne Schalldämpfer entspricht.

Hier war das ...
A high-power center-fire rifle like the .308 will produce around 167dB when shot unsuppressed. Add a good suppressor, and you'll bring the level down to the low 130s. That's the equivalent sound level of an unsuppressed .22LR rifle being fired.
http://ncsilencer.blogspot.co.at/2011/0 ... ssors.html


Hat mich schon überrascht. Dachte der Schalldämpfer würde doch noch mehr bringen.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: So 5. Mär 2017, 22:29
von LTE
130 db sind noch viel, zuviel ums genau zu nehmen.
Was auch noch zum tragen kommt, schiess mal einen HA wie das STG (ja ich meine STG)mit Dämpfer und im Semi/full mode und dann als Einzellader mit geschlossener Gasabnahme --> wieder ein Stück leiser, was aber geradd bei Pistole oder HA am elendigsten ist, das dir die Waffe nach 5 Schuss schon aussieht als hättest du 5 Mags durch lassen.

Wann ist ein Dämpfer also wirklich Leise? Richtig wenn der Überschall Knall weg ist, hatte in Ulm vor 3 wochen das Vernügen, einen Jäger mit Ruag Sub in 308 und Dämpfer neben mir zu haben.... ja so lässt sich das super aushalten.

Dank Hollywood ist da viel Mythos im umlauf und ich unterstelle, das viele nur Nachplappern aber nur wenige wirklich mal daneben standen wenn ein Dämpfer im Einsatz war, da sind jene welche an der Grenze zu DE leben eher gesegnet (und geplagt weil die dürfen und wir nicht....)

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 20:27
von Sanity
Der eigentliche Hollywoodmythos kommt von einem Film namens Indiana Jones. Dem Regisseur war der Wumms von Indianas Knarre nicht gewaltig genug, deshalb mussten die Sounddesigner den Knall einer lauteren Waffe aufnehmen und nachsynchronisieren. Das war prägend für nachfolgende Filme und hat sich in der Praxis etabliert.

+++edit: und das mit Schalldämpfer eben auch, nur umgekehrt. Die Übertreibung ist ein wichtiges Element der darstellenden Kunst.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 20:46
von LTE
Erzähl das mal den Gesetzgebern :D
Im Grunde wär es ja ganz einfach, sie sollen alle mal kommen, man führt vor was Sache ist und fertig... aber dazu müsste man über den eigenen Schatten springen, das sieht man ja beim WP Kompromiss für Polizisten.
Des muss nicht sinn machen, Hauptsache man hat seinen (unsinnigen) Beitrag geleistet. Somit kann man nur hoffen, das es langsam aber sicher wird, oder auch nicht....

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 06:21
von Promo
ÖVP wollte eh Deutschland-Lösung mit Freigabe für alle Jäger, die SPÖ war dagegen und so hat man diesen Kompromiss als Minimallösung geschlossen. EInfach Geduld, habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es mal generell für Jäger möglich wird.

Kurioses Detail am Rande: das Schalldämpferverbot haben uns die Deutschen eingebrockt. Nach dem Anschluss an Deutschland galt das deutsche Reichsgesetz für Schusswaffen auch bei uns, und das sah erstmals (im Gegensatz zu dem bis dahin gültigen kaiserlichen Waffenpatent) das Verbot für Schalldämpfer vor. Dieses wurde textlich nahezu unverändert bis heute im österr. WaffG belassen.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 16:23
von MrRemington700
Wir müssten in den kommenden Monaten, Briefe an unsere NR-Abgeordneten schreiben, dass sich, bei der nächsten Novelle des WaffG, eine dementsprechende Liberalisierung einstellen möge.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 14:42
von sf77
Von 167dB auf 130dB ist weniger als 1/12 des Lärms!? Oder? Auch wenn 130dB noch ganz ordentlich ist, aber für die angrenzende Bevölkerung eines Jagdrevieres sicher ein Gewinn, mal ganz abgesehen von der minimierten Belastung der Tiere und der Jäger.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 15:46
von LTE
Quelle Wikipedia:
Der Schalldruckpegel ist eine technische und keine psychoakustische Größe. Ein Rückschluss von Schalldruckpegel auf die wahrgenommene Empfindung ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Erhöhung bzw. Senkung des Schalldruckpegels tendenziell auch ein lauter bzw. leiser wahrgenommenes Schallereignis hervorruft. Als Faustformel gilt, dass 10 dB Unterschied etwa als doppelte bzw. halbe Lautstärke wahrgenommen wird. Die Erkennbarkeit von Schalldruckpegeländerungen ist vom Ausgangspegel abhängig. „Das Gehör wird mit wachsendem Schalldruck immer empfindlicher gegen Amplitudenänderungen von Sinustönen. Bei einem niedrigen Pegel von 20 dB liegt der eben wahrnehmbare Modulationsgrad bei einem Wert von etwa 10 %. Bei einem Pegel von 100 dB erreicht er etwa den Wert von 1 %.“[2]

Hohe Schalldruckpegel verursachen Unbehaglichkeit und Schmerzempfindungen. Die Unbehaglichkeitsschwelle hängt stark von Art und Herkunft des Geräusches bzw. Lärms ab; die Schmerzschwelle liegt je nach Frequenzzusammensetzung des Geräusches zwischen 120 dB und 140 dB. Ist das Gehör Schalldrücken im Bereich der Schmerzschwelle ausgesetzt, sind bleibende Hörschäden selbst bei nur kurzer Einwirkzeit zu erwarten.

Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 21:17
von MrRemington700
Gründe gebe es zu genüge. Frisch ans Werk ordentliche Bürgerleins.

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